Finckh
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Von Finckh ist ein Adelsgeschlecht, das 1543 durch Kaiser Ferdinand I. aufgrund der besonderen Verdienste des Ahnen Andreas v. Finckh in den Türkenkriegen in den rittermäßigen Reichsadelsstand erhoben wurde.
Erneuerung des Adels 1777 von Joseph II.. Die Familie stellte im 19. und 20. Jh. hohe Beamte im Großherzogtum bzw. später im Freistaat Oldenburg.