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Technische Regel für Gasinstallationen

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Die Technischen Regeln für Gas-Installation (kurz: TRGI) sind als DVGW-Arbeitsblatt G 600 eine verbindliche und gleichsam wichtige Vorschrift für das Fachhandwerk. Die TRGI regeln, wie Gasanlagen geplant und ausgeführt werden müssen. Herausgeber ist die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Aktuell ist die TRGI ´86 Ausgabe 1996, wobei in den Jahren 2000 und 2003 weitere Ergänzungen in Form von Beigabeblättern hinzukamen.

Geltungsbereich

Die Technischen Regeln für Gas-Installationen gelten für Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung für Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der 1., 2. und 4. Gasfamilie und mit Drücken bis 100 mbar (Niederdruck) bzw. über 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) betrieben werden. Für Gase der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) gelten nicht die TRGI, sondern die TRF (Technische Regeln Flüssiggas).

Die TRGI beginnt hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet mit der Ausmündung der Abgasführung ins Freie.

Unberührt bleiben einschlägige Rechtsvorschriften wie die Landesbauordnungen, Dampfkesselverordnung (DampfkV) und technische Regeln, die danach zu beachten sind, wie z. B.: Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD 412).

Wichtigste Inhalte

Verbrennungsluft verbung Begriffsklärungen/Definitionen

Festlegung der Gasgerätearten nach A, B und C Geräten:

  • A: raumluftabhängig, ohne Abgasanlage
  • B: raumluftabhängig, mit Abgasanlage
  • C: raumluftunabhängig, mit Abgasanlage


Technische Anforderungen für Aufstellraum, Luftversorgung, Manipulationserschwerung, Aquivalentsberechnungsverfahren für Leitungsanlagen, Bautechnische Anforderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen sowie Mindestabstände und zu verwendende Materialien