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Pädagogische Hochschule

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Eine Pädagogische Hochschule (auch Pädagogische Universität) ist eine Hochschule, die vornehmlich der Ausbildung von Lehrern dient. Als wissenschaftliche Institutionen genießen Pädagogische Hochschulen einen eigenen unabhängigen Status.

Während in Baden-Württemberg heute noch Pädagogische Hochschulen existieren, wurden sie in den restlichen Bundesländern in Universitäten umgewandelt oder in solche integriert.

Die Pädagogischen Hochschulen sind nach 1945 aus den Pädagogischen Akademien und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstanden. Sie bilden vor allem Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen aus.

Die Lehrerausbildung umfasst eine praktische und eine theoretische Ausbildung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts eigene Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Pflichtfächer sind Pädagogik (Allgemeine und Schulpädagogik), Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländerpädagogik und Gesundheitserziehung. Die Ausbildung der Lehrer für Gymnasien und für berufliche Schulen findet auch an Technischen Hochschulen statt. Das Lehramtsstudium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Nach bestandener Erster Staatsprüfung kann das Referendariat angetreten werden. In Verbindung mit ihren Forschungsaufgaben in der Erziehungswissenschaft und in den Fachdidaktiken besitzen die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg das Promotionsrecht sowie seit Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht. Dieses Recht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2005 brachte den Pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht.

Die verschiedenen Studienfächer werden grundsätzlich in der Form von Studiengängen angeboten. Eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen muss studiert werden, mit dem Ziel der Hochschulprüfung, der Staatsprüfung oder einer kirchlichen Prüfung. Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Hochschulprüfungen sind die Prüfungen zum Magister und Diplom. Diplom- und Magisterprüfungen werden von der einzelnen Hochschule geregelt, während dies bei Staatsprüfungen durch das Land oder den Bund geschieht.

Österreich

In Österreich werden akademische Einrichtungen für die Lehrerbildung als Pädagogische Akademie (PÄDAK) bezeichnet. Ab 2007 werden alle Pädagogischen Akademien und Berufspädagogische Akademien als Pädagogische Hochschule bezeichnet.

Die Pädagogischen Akademien bilden Lehrer für Volks-, Haupt- und Sonderschulen aus. Die Berufspädagogische Akademie bildet Lehrer für die Sekundarstufe II (Berufsschullehrer, Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht und Lehrer für Informations- und Officemanagement) aus.

Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg

Pädagogische Hochschulen in Österreich

Pädagogische Hochschulen in der Schweiz

Pädagogische Hochschulen im Rest von Europa