Handelsregister (Deutschland)
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B, welche üblicherweise mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden.
Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB).
Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu
- Firma
- Sitz
- vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter)
- ggf. dem Stammkapital
- Rechtsform des Unternehmens
Eintragungen können sein
- rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
- rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. die Eintragungen gelten als richtig, so dass jeder darauf vertrauen kann. Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 1 und 2 HGB).
Abteilungen
Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Einzelkaufleute und die meisten Personengesellschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden unter der Nummer HRA xxxx (Handelsregister, Abt. A), Kapitalgesellschaften unter der Nummer HRB xxxx (Handelsregister, Abt. B) eingetragen.
Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Zuständigkeiten
Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht desselben Ortes, wie das übergeordnete Landgericht (§§ 8 HGB, 125 FGG). Die Registereintragungen erfolgen durch den Rechtspfleger oder Richter. Das Handelsregister wird in den Bundesländern seit dem 1. Januar 2007 flächendeckend elektronisch geführt.
Ausdruck aus dem Register
Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität). Daher kann jeder aus dem Handelsregister (Kosten: siehe unten) ohne Begründung einen Ausdruck (früher: Handelsregisterauszug) über eine Eintragung anfordern (§ 9 Abs. 1 HGB). Seit dem 1. Januar 2007 kann über das bundesweite Registerportal jederzeit im Handelsregister aller Bundesländer recherchiert werden. Hierfür ist allerdings eine vorherige Registrierung erforderlich.
Offenlegungspflicht
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offen zu legen. Je nach Größe des Unternehmens sind die offen zu legenden Unterlagen unterschiedlich umfangreich (§§ 325 ff. HGB).
Veröffentlichung
In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet, in der Regel in einer örtlichen Tageszeitung (bis zum 31. Dezember 2008) und/oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben (§ 10 Abs. 1 S. 1 und § 11 Abs. 1 HGB). Ab 1. Januar 2007 werden die Eintragungen von den Gerichten in einem elektronischen System, dem gemeinsamen Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland, publiziert.
Das Zentralhandelsregister ist ab 2007 nicht mehr Bestandteil des Bundesanzeigers. Einige regionale Tageszeitungen bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit, durch das örtliche Amtsgericht erfolgte Handelsregistereintragungen der letzten Jahre nachzuschlagen. Dabei wird allerdings nicht der Inhalt der Originaldatenbank angezeigt, sondern eine rechtlich unverbindliche Datensammlung der jeweiligen Tageszeitung.
Kosten
Ein einfacher Handelsregisterauszug in Papierform kostet in Deutschland 10 €, ein beglaubigter 18 € (Stand: Februar 2006). Es besteht auch die Möglichkeit statt eines Ausdrucks die Übersendung einer entsprechenden Datei zu beantragen, dies kostet 5 €, eine beglaubigte Datei kostet 8 €.
Einfacher und preiswerter ist allerdings der Abruf eines Online-Registerauszuges über das oben erwähnte Registerportal zu einem Preis von 4,50 €. Ein solcher Abruf ist allerdings erst nach einer Anmeldung bei der Servicestelle des Registerportals möglich.
Ohne Anmeldung ist der Abruf eines Online-Registerauszuges über das Unternehmensregister ebenfalls zu einem Preis von 4,50 € möglich. Darüber hinaus sind weitere nur im Unternehmensregister vorzuhaltende Informationen verfügbar.
Siehe auch
Literatur
- Carl Adler: Das Handelsregister. Seine Öffentlichkeit und sein öffentlicher Glaube. Puttkammer & Mühlbrecht, Berlin 1909 (Digitalisat)
- Eckhart Gustavus, Walter Böhringer, Robin Melchior: Handelsregister-Anmeldungen. Wegweiser mit Übersichten und Rechtsprechungs-Leitsätzen zum Registerrecht im HGB, GmbHG, AktG, UmwG, FGG. 6. Auflage. Otto Schmidt, Köln 2005, ISBN 3-504-45516-0
- Peter-Hendrik Müther: Das Handelsregister in der Praxis. Deutscher Anwalt-Verlag, Bonn 2003, ISBN 3-8240-0409-7
- Wilhelm Späing: Handelsregister und Firmenrecht nach deutschem und außerdeutschem Rechte. Vahlen, Berlin 1884 (Digitalisat)
- S. Christ/A. Müller-Helle: Veröffentlichungspflichten nach dem neuen EHUG. Haufe Verlag, München 2007, ISBN 978-3-448-07495-6
Weblinks
- gemeinsames Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland
- Bekanntmachungen der Eintragungungen durch die Registergerichte
- Vorlage:Gesetz-D Publizität des Handelsregisters, Eintragung der Vertretungsverhältnisse
- Vorlage:Gesetz-D
- Vorlage:Gesetz-D
- Vorlage:Gesetz-D
- Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006
- Allgemeine Fragen zum Handelsregister - 2. Was wird eingetragen? IHK Berlin