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Hoffenheim

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Wappen von Hoffenheim
Wappen von Hoffenheim
Wappen von Sinsheim
Wappen von Sinsheim
Hoffenheim
Stadtteil von Sinsheim
Einwohner 3286 ( 2004)
Postleitzahl 74889
Vorwahl 07261
Politik
Ortsvorsteher Karlheinz Hess

Hoffenheim ist ein Dorf im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, das seit 1. Juli 1972 nach Sinsheim eingemeindet ist.

Geografie

Hoffenheim liegt im Tal der Elsenz etwa 3 km nordwestlich von Sinsheim und etwa 20 km südöstlich von Heidelberg.

Geschichte

Schloss Hoffenheim

Hoffenheim war vermutlich schon in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. Die „Sieben Hügel“ im Großen Wald gaben Funde aus der Jungsteinzeit und Bronzezeit frei. Der Ort liegt außerdem an der historischen großen Heerstraße von Speyer nach Wimpfen. Hoffenheim wurde erstmals 773 als Hovaheim im Lorscher Codex erwähnt.

Die Ortsherrschaft im Mittelalter hatten die Herren von Hirschhorn und nach deren Aussterben im 17. Jahrhundert die Herren von Gemmingen. Der Ort zählte als reichsritterschaftlicher Besitz zum Ritterkanton Kraichgau. Hoffenheim wurde im Dreißigjährigen Krieg verwüstet und zählte 1639 noch 9 Bürgerfamilien. Freiherr Otto Heinrich I. von Gemmingen-Hornberg kaufte den Ort sukzessiv. Mit dem Kauf des östereichischen Teils von Hoffenheim 1771, war Hoffenheim schließlich im Alleinbesitz der Familie Gemmingen. Danach bauten die Gemmingen ein Schloss, Schlössle genannt, das 1781 fertiggstellt und bezogen wurde, heute jedoch verschwunden ist. Die Gemmingen hatten einen Rentmeister in Hoffenheim, der wohl gegen den Willen der Herrschaft, die Untertanenen immer wieder hart gepresst hat. Um etwa 1790 erwarben sie auch ein Drittel des Frucht- und Weinzehnten des benachbarten Dielheim. Diesen Weinzehnten verkauften sie dann alsbald an Ernst von Gemmingen, der im ebenfalls benachbarten Michelfeld zu jener Zeit saß. Nach wohl langer Zeit schien Otto Heinrich I. für die Hoffenheimer ein Glücksfall gewesen zu sein. Denn im Hoffenheimer Heimatbuch schreibt Kirchenrat Heinrich Neu: "Mit Otto Heinrich I. von Gemmingen, bekam die Gemeinde erstmals einen Herren, für den sie nicht nur ein Handelsobjekt, sondern eine sittliche Aufgabe bedeutete. Von ihm wird bald lobend anerkannt, dass er das Wohl der Gemeinde in jeder Weise förderte; im Interesse der Landwirtschaft war es wenn er z.B. anordnete, dass jeder Bürger 10 Spatzenköpfe abliefern sollte. Da die Felddiebstähle zunahmen, wurde verordnet: Jeder Bürger, der eines Felddiebstahls überführt wurde, wir das erste Mal mit Verlust des Bürgerrechts, bei Wiederholung mit Verweisung aus dem Ort und dazu mit Verlust des Bürgerechts bestraft. Des weiteren sollten junge Burschen, die nachts nach 10 Uhr auf der Straße angetroffen wurden, das erste Mal mit Arrest, das zweite Mal mit Stockstreichen bestraft werden."

Nach dem Tod von Otto Heinrich I. von Gemmingen Hornberg 1790, geht Hoffenheim zu gleichen Teilen an den Schriftsteller Otto Heinrich II. von Gemmingen Hornberg und seinem minderjährigen Halbbruder Sigmund, der aus der zweiten Ehe seines Vaters mit der Tochter dessen Bruders stammt und wegen der Ungeschicklichkeit einer Kindsmagd eine Treppe hinunter stürzte und dadurch schwachsinnig und taub geworden sein soll. Otto Heinrich II. verkaufte aber noch im gleichen Jahr seinen Anteil an Hoffenheim seinen minderjährigen und behinderten Bruder für 40.000 Gulden und zog 1791 nach Maudach, hat aber weiterhin die Geschäfte in Hoffenheim geführt.

Wenige Wochen nach dem Tod seines Vaters, erließ Otto Heinrich II. von Gemmingen am 26. März 1790 folgende Verordnung:

Der örtliche Gemeinderat soll jeden Sonntagabend nach der Abendkirche zusammenkommen, um über die Einnahmen und Ausgaben der Woche zu beraten. Die Einnahmen kommen in einen Kasten mit zwei Schlüsseln, nur einen kleinen Betrag darf der Bürgermeister für die Woche zur freien Verfügung in Händen haben.
Bei diesen Zusammenkünften ist auch über die in der Woche nötigen Fronarbeit zu beschließen. Bei den Fronen sollen vier Rottenmeister und die zwei Bürgermeister die Aufsicht führen. Beim ersten Glockenzeichen haben sich die Fronpflichtigen beim Rottenmeister einzufinden. Dieser verliest die Namen, wer fehlt, zahlt ohne jede Nachsicht einen halben Taglohn, der der Rotte zugute kommt. Beim zweiten Glockenzeichen geht alles an die Arbeit. Für die Fronpflicht gilt der Vertrag von 1618.

Jede Woche ist am Montag ein Gerichtstag zu halten, wobei der Amtsschultheiß und eine Gerichtsperson kleine Frevel verhandeln. Die Feldfrevel haben der Schultheiß und die zwei Bürgermeister zu behandeln. Für einen Bescheid vom Gerichtstag sind 30 Kronen zu entrichten. Klagen dürfen nicht in die Länge gezogen und müssen nach Möglichkeit in einer Sitzung erledigt werden. Es ist darauf zu achten, dass ein Gut nicht veräussert wird solange eine Hypothek darauf lastet. Bei Heiraten ist das von beiden Partnern eingebrachte Gut genau zu verzeichnen. Bei Versteigerungen darf während derselben kein Wein verabreicht werden. Erst nach ihr konnte zur Ergötzlichkeit der Kaufliebhaber etwas Wein gereicht werden. Diese Verfügung erwies sich als nötig weil die Steigerer oft völlig betrunken ihre Gebote ganz unverantwortlich abgaben.
Von dem herkömmlichen Weinkauf, der vom Gulden 1 Kreuzer beträgt, darf 1/3 von den Käufern verzehrt werden, 2/3 fielen in die Gemeindekasse. Wer sich ohne Genehmigung im Ort auffhält, ist rücksichtslos auszuweisen. Tageslöhner aber dürfen bleiben. jeder von der Herrschaft aufgenommene Beisaß muß monatlich 12 Kreuzer an den Almosen zahlen. Aus diesem Geld sind alte, arme Kranke und Beisaßen zu unterstützen. Auf Lichtmeß muß die Herrschaft ein Ruhrgericht abhalten. Dabei sind etwaige Stellen zu besetzen, die Rechnungen abzuhören und zu rechtfertigen.

Für das Aufspielen im Wirtshaus zahlt der Musikant für 24 Stunden eine Taxe von 15 Kreuzer. Bei Hochzeiten wird diese Gebühr aus Mildigkeit erlassen. Es darf nur ein Wanderspengler ins Dorf kommen, dieser muß Pachtgeld an die Gemeinde zahlen. dadurch soll Gesindel ferngehalten werden. Wenn fremde Zimmerleute hier arbeiten, müssen sie den 10. Pfennig an ihre Kollegen im Ort abgeben.

Otto Heinrich II. war mit einer von Sickingen verheirat deren Bruder sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befand, in welche er Otto Heinrich II. mehr und mehr rein zog. Dies bekam auch die Bevölkerung von Hoffenheim zu spüren, da er aus den Bewohnern seiner Güter immer mehr Geld herauspresste und die Fronarbeiten erhöhte. Auch noch nachdem sein Land nach der Reichsauflösung von 1806 an Baden gefallen war. So kam es immer wieder zu Beschwerden über übertriebene Frondienstforderungen. Um 1817 kam es zur Gant, mit der Folge, dass um diese Zeit Gläubiger den verpfändeten Wald abzuholzen begannen. Hierbei kam es zu einem richtigen Aufstand der Hoffenheimer, die die Holzfäller in großer Schar mit Sensen, Prügeln und anderem Gerät, an ihrem Treiben hindern wollten. Otto Heinrich II. forderte daraufhin badische Soldaten an, um sein verbrieftes Recht zu verteidigen. 1832 wurde in Hoffenheim die Fronarbeit abgeschafft.

Am Ort bestand einst auch eine jüdische Gemeinde, die um 1750 eine Synagoge errichtet hat. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, im November 1938 jedoch zerstört, anschließend abgebrochen und mit einem Wohn- und Geschäftshaus überbaut.

Wappen

Das Wappen von Hoffenheim zeigt mittig geteilt eine gestürzte goldene Hirschstange sowie zwei goldene Balken auf blauem Grund. Das Wappen wurde vom Generallandesarchiv gestaltet und gibt Hinweise auf die frühere Ortsherrschaft: Die Hirschstange der Herren von Hirschhorn und die Farben der Herren von Gemmingen.

Bauwerke

  • Evangelische Kirche mit Vater-Unser-Skulpturengarten
  • Evangelisches Pfarrhaus
  • Historisches Fachwerkhaus bei der ev. Kirche
  • Der Dorfbrunnen in der Gartenstraße weist auf die früher in der benachbarten Brunnenstraße vorhandenen Brunnen hin
  • Gemmingensches Anwesen
  • Rathaus (1796)
  • Im Ort sind zahlreiche historische Anwesen erhalten, darunter ein Haus mit markantem Säulenerker von 1780 an der Hauptstraße
  • In der „Alten Post“ ist ein Heimatmuseum eingerichtet

Sport

Dietmar-Hopp-Stadion

Die TSG Hoffenheim spielt ab der Saison 2007/2008 in der 2. Fußball-Bundesliga. Das nach dem Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp benannte „Dietmar-Hopp-Stadion“ wurde 1999 erbaut und hat ein Fassungsvermögen von 5.000 Zuschauern.