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Hardcore-Porno

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Unter Hardcore-Porno wird eine explizite (= pornografische) Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs offen dargestellt werden. Im Unterschied zum Hardcore-Porno stellt der Softporno (Erotik) die Geschlechtsorgane, insbesondere den erigierten männlichen Penis bzw. die geöffnete weibliche Vagina nicht direkt dar.

Thematisch betonen Hardcore-Produktionen mitunter ausschließlich spezielle sexuelle Vorlieben oder Techniken wie z.B. Oralverkehr, Analverkehr, Double Penetration, Benutzung von Sexspielzeug (Dildos), BDSM, Outdoor-Sex, Gruppensex, Gangbang, Sex ausschließlich mit Farbigen (Ebony), Übergewichtigen, Schwangeren oder mit älteren Menschen bis hin zu Sex mit Ausscheidungen und Exkrementen (Natursekt, Kaviar). Mitunter werden in den in Deutschland frei verkäuflichen optischen Medien auch gespielte Brutalitäten eingesetzt, welche sich in ihrer Deutlichkeit mit gewaltverherrlichenden Darstellungen bestimmter Action- oder Horrorfilme vergleichen lassen.

Darstellungen darüber hinaus, z.B. Dokumentationen nicht gespielter Vergewaltigungen aus gegenwärtigen Kriegsgebieten, Sex mit Todesfolge, Sex mit Kindern, sind in Deutschland verboten und fallen in den Bereich illegaler Pornographie. Eine Verfolgung derartiger Publikationen wird in Deutschland zunehmend durch geschulte Mitarbeiter der Exekutive länderübergreifend koordiniert.

Die Darstellung und Verbreitung von Pornografie (Hardcore) ist in Deutschland - im Gegensatz zur Haltung manch anderer Länder - nicht generell strafbar, wenn der Konsument der Pornographie mindestens 18 Jahre alt ist. Softpornos oder Erotik gelten nicht als Pornografie im Sinne des Gesetzes. Einem generellen Verbreitungsverbot in Deutschland unterliegen pornografische Medien, die

  • nach § 184a StGB gewalttätige und/oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Inhalt haben (z.B. das Zeigen einer tatsächlichen oder fiktionalen Vergewaltigung oder das Erzwingen von sexuellen Handlungen sowie zoophile Handlungen).
  • Ebenfalls verboten sind pornografische Medien, die Kinderpornografie zum Inhalt haben. § 184b StGB verbietet über die Verbreitung hinaus auch den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie. Da die Existenz von Kinderpornografie stets den sexuellen Missbrauch eines Kindes (= unter 14 Jahren) bedingt, hat der Gesetzgeber Erwerb und Besitz zusätzlich unter Strafe gestellt, um so professionellen Kinderpornografie-Händlern beizukommen. Zu der Zeit, als nur die "Verbreitung" von Kinderpornografie strafbar war, redeten sich die Tatverdächtigen stets damit heraus, ihre Video- oder ihre Magazinsammlung mit sexuellen Handlungen an und mit Kindern sei nicht zur Verbreitung bestimmt, sondern würde nur ihrem privaten Konsum dienen.
  • Außerdem ist es nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB strafbar, "auf ein Kind [unter 14 Jahren] durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einzuwirken".

Gewöhnliche Hardcore-Pornos werden eher für männliche als für weibliche Konsumenten produziert. Es gibt sie als Film, Video und in Heftform. Aber auch über Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, über Fotos und Computeranimation sowie über Audiokassetten wird die "harte" Pornographie verbreitet. Der Telefonsex hat ebenfalls seinen Anteil daran.

Hardcore-Pornos sind heute ein medienübergreifendes Kulturphänomen mit sprunghaft steigender Verbreitung. Eine Fallstudie zum heutigen Hardcore-Porno ergab mit zwanzig Hauptkategorien und zahlreichen Untergruppen eine unerwartete Vielfalt an dominanten Motiven. Gängige Vorurteile zum Pornokonsum (z.B. nur wenige Menschen wären Pornofans; Pornos würden nur von Männern, insbesondere älteren Männern, konsumiert; Pornos seien auf die unteren sozialen Schichten beschränkt) sind nach modernen Erkenntnissen ausnahmslos falsch.

Pornographische Darstellungen, auch explizit der Geschlechtsorgane, sind keine Erfindung des 20. Jahrhunderts, sondern reichen bis in vorantike Zeiten zurück. Auf Wandbildern im alten Rom und auf antiken griechischen Vasen finden sich mehr oder minder deutliche pornographische Motive. Auch in anderen Teilen der Welt haben "pornographische" Darstellungen eine lange Tradition, ein Beispiel ist die Keramik der Mochica im antiken Peru. Seit der Renaissancezeit und vor allem im 18. Jahrhundert wurden pornographische Darstellungen in Form von Kupferstichen verbreitet. Nach der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gab es Fotos mit pornographischen Motiven. Ihre Legalisierung fand in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg statt.


Siehe auch: Pornographie; Sexfilm; Internet-Pornografie Kategorie:Pornodarsteller

Literatur

  • Werner Faulstich: "Hardcore-Pornofilme. Geschichte, Typologie, Ästhetik und Bedeutung". In: Karl Friedrich Reimers et al. (Hrsg.): Unser Jahrhundert in Film und Fernsehen. Beiträge zu zeitgeschichtlichen Film- und Fernsehdokumenten. München 1995. 231-248.