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Diskussion:Atze Schröder

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Mai 2007 um 16:52 Uhr durch Burli123 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Jadadoo in Abschnitt Voyeurismus

Vorlage:Vandalismussperre

"Literatur" kann man seine "Veröffentlichungen" doch wirklich nicht nennen. das beleidigt alle die "richtige" Bücher schreiben. Habt ihr nicht einen besseren Begriff?


Änderungsvorschlag

Sein echter Name kann sehr einfach eingesehen werden unter https://dpinfo.dpma.de/index.html wenn man unter der Kategorie Marken nach dem Stichwort "Atze Schröder" sucht. Deshalb Wikipedia zu verklagen kann ich nicht verstehen.

Meine Meinugn:

Wer Wikipedia verklagt, sollte für immer und für alle Zeiten aus der Wikipedia verbannt werden. Kann der Hubert sehen, was er davon hat!

Findet ihr nicht auch??


Die Wikipedia soll möglichst neutral sein, daher ist das keine gute Idee. Ich werde die Klage aber in den Artikel einarbeiten ;)

--Spommel 17:48, 11. Mai 2007 (CEST) //edit: Anscheinend werd ich von der WP noch als neuer Nutzer angesehen...Beantworten


der folgende satz ist murks: 1. was ist humor mit hintergrund?! ist vielleicht hintergründiger humor gemeint!? 2. das "allerdings" ergibt keinen sinn! bitte ändern, hätte es ja selbst gemacht, aber der artikel ist gesperrt .....

"Schröder repräsentiert einen Humor mit Hintergrund, der sich in Deutschland allerdings einer großen Beliebtheit erfreut."

Hi zusammen, ich hätte kein Problem damit, würde ihr meine Homepage in Atzes Artikel verlinken: www.amaretto.tv. Vielen Dank

Amaretto

Auszeichnungen

Da ich die Seite - aus welchen Gründen auch immer - nicht bearbeiten kann, möchte ich darum bitten, dass ein berechtigter User den Preis für den Deutschen Comedypreis 2005 hinzufügt. JCS 2:15 30. Okt 2005 (CEST)

"Schröder repräsentiert einen hintergründigen Humor, der sich in Deutschland einer großen Beliebtheit erfreut."

Ähhh, bitte was? ich denke mit solch wertenden aussagen sollte man sehr vorsichtig sein. stromberg ist anerkannterweise hintergründiger humor, aber "comedians" wie atze schröder, bernd stelter oder am besten noch oli pocher "hintergründigen humor" zu unterstellen, ist wohl nicht ganz zutreffend.

Weiss nicht das hinmuss aber Atze kommt nicht aus Emsdetten sondern ESSEN stadtteil KRAY


So: will jetzt auch mal was dazu sagen.

Der Klub Kiesinger ist auf den Namen Hupertus Albers Registriert. Der Programmer der Klub Kiesinger Seite wie auch der Programmierer der atzeschröder Seite heisst Marian Albers.

Hubertus Albers und Marian Albers wohnen in der gleichen Strasse und der selben Hausnummer. Ist kein Zufall. Atze Schröder heisst nunmal Hubertuss und komtm aus Emsdetten.

Das ist genau wie bei Johan König und seinem Kollegen helmut Sanftenschneider.

Die Biografien der Homepages sind auf die Figur der Künstler zugeschnitte. Johann König ( in echt Johannes köhn ) sagt ja wenn der die fugir johann König ist er heisst Rene Otzenköttel. das Gehört nunmal zu der Figur.

Wäre die Figur Atze Schröder ohne Brille und Geburtsort Essen die Figur Atze Schröder? Nein wäre es nicht um die Figur Glaubwürdiger zu machen steht dan ja auch eine Geschicht dahinter die zum gröstenteil gefaked ist. Wer grosser Atze Fan ist der weiss das Atze Hubertus heisst. Fertig aus.

Personendaten

Inwieweit macht es Sinn bei einer Kunstfigur PD anzugeben? Bekommt Asterix dann auch PDs? --Avatar 11:16, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich nehm die jetzt mal raus, da sie sich eh auf den Künstler und nicht die Kunstfigur beziehen. --Avatar 11:16, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich bin ja gespannt, wann die imdb abgemaht wird .. --141.44.224.25 14:21, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Sollte auf die Seite nicht ein Hinweis kommen, dass der Name von kommenden Autoren dieses Artikels nicht genannt werden sollte?
Kein Wunder warum er diesen Namen nicht veröffentlichen will. Warum beantragt er nicht eine offizielle Namensänderung für sich. Dann würde er diesem Problem aus den Weg gehen! -- Rovanu 18:48, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Sollte nicht auch der Link zu imdb entfernt werden, da dort unter "mehr über Date of Birth" der richtige Name genannt wird?

Ich will nur mal daraufhinweisen, dass der Name im Diskussionsbereich "Anstand" noch steht. - 19:45, 11.05.2007

Wo ist denn hier das Problem: Wenn ich wissen möchte, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, dann schaue ich einfach mal, wer denn die Wortmarke hat registrieren lassen. Es ist ein öffentliches Register und für jeden zugänglich. -- Wo st 01 (2007-05-15 11:30 CEST)
Schaut mal auf der offiziellen Seite von RTL vorbei, ist ja schon amüsant...--Capone83 13:25, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Weil die "Person hinter Atze Schröder" als Thomas Schröder auftritt? Jaja, schon ziemlich dämlich... --RokerHRO 14:33, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Unser Hubi

Der Weblink auf "Atze Schröder als Wortmarke" sollte entfernt werden, da der Blogger wohl ebenfalls den Schwanz eingezogen hat. --Roland 14:41, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Im Jahre 1989 wurde die F·A·C·E GmbH (Feldhaus Albers Communication Equipment) gegründet. Auf der legendären „Disco-Messe“ in Rimini (Italien) wurde mit einem Glas Wein auf die Gründung der FACE GmbH angestoßen. Die Firma entstand aus den Einzelfirmen Heiner Feldhaus „Lichttechnik“ und Hubertus Albers „Tontechnik.“ Gleich im darauf folgenden Jahr wurde mit der Kunstausstellung in Leeuwarden (Niederlande) ein Projekt realisiert, was zu dem Zeitpunkt technisch eine Sensation war. Seit dieser Zeit wurden eine Menge aufregende und interessante Projekte realisiert. .. Irgendwann trennten sich die Wege der Gründer. Hubertus Albers hat eine Karriere im Comedy-Bereich sehr erfolgreich eingeschlagen.

Klage gegen Wikipedia

Hier gibt es ein paar Informationen dazu [3]. Secular mind 15:30, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Ich lebe nicht in Deutschland, habe aber auf einer Seite im Netz mitbekommen das sein richtiger name im Abspann seiner TV Show im TV zu sehen sein soll... wenn das stimmt frage ich warum kann man den Namen dan nicht auch hier nennen? 208.5.44.21

Wieso darf Wikipedia nicht sagen, dass Atze Schröder eine eingetragene Marke von *Name* ist? Ist eine öffentlich und frei zugängliche Information beim DPMA (sogar in der Online-Suche) - das ist Zensur!

Sehe ich genauso. Wer unter seinem realen Namen seine Kunstfigur registrieren lässt, muss das ertragen. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:45, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nur der Vollständigkeit halber: Zensur wäre es, wenn es vor der Veröffentlichung gestrichen worden wäre. Dinge wieder aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie die Rechte von irgendwem verletzen, nennt man gemeinhin nicht Zensur. Ob hier persönliche Rechte verletzt werden (zumal die veröffentlichte Information ohnehin nicht mehr geheim ist), ist natürlich fraglich. --Alfe 01:09, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Naja, wer sagt, dass "Albers, Hubertus, 48282 Emsdetten" nicht nur der Inhalber der Wortmarke "Atze Schöder" ist, sondern tatsächlich der Darsteller der Kunstfigur "Atze Schröder"?

Also schreiben wir einfach bei Wortmarke: ... ist eine eingetragene marke von "Hubertus Albers". --Mirra 20:26, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Anstand

Ist das nicht eher eine Frage des Anstands, den Klarnamen einer (lebenden) Person nicht zu nennen, wenn derjenige es nicht möchte? Dazu sollte kein Gerichtsurteil erforderlich sein...

Ich will ja auch nicht, dass jemand auf meine Userpage schreibt, wie mein richtiger Name lautet.

Herr im Himmel, fängt diese Diskussion wieder von vorne an? Hat man aus dem Fall TRON nichts gelernt? Realnamen von Personen des öffentlichen Interesses SIND von enzyklopädischem Wert und als solche selbstverständlich in der Wikipedia aufzulisten. Kajetan, --Kajetan 16:37, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Aha, danke für den Hinweis. Ich nehme meine Aussage dann zurück: Offenbar sind solche Gerichtsurteile doch erforderlich. Bitte die Störung zu entschuldigen. --193.170.117.39 18:07, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Was erwartest du von einer Enzyklopädie eigentlich? Dass sie höflich ist? --ChristianErtl 18:38, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nein; ich dachte nicht so sehr an Höflichkeit, eher an Rücksichtnahme, und das auch nicht durch die Enzyklopädie, sondern durch ihre Autoren. Untereinander beachten wir ja auch gewisse Grundsätze, warum nur untereinander? --193.170.117.39 19:04, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Was bringt es überhaupt, den Namen hier nicht zu nehmen? --ChristianErtl 21:10, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hier steht was zum Thema: [4] --THausherr Diskussion Bewertungen 18:21, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich verstehe die ganze Diskussion garnicht. Wenn H.A. öffentlichkeitsscheu ist, sollte er nicht als Komiker und TV-Moderator arbeiten. Aber das tut er nunmal, und nicht Atze Schröder tut es, sondern H.A., Atze ist nur die Figur die er spielt. Und wie Kajetan es schon sagte, sein Name ist damit von enzykopädischem Wert. Dank der Tron-Kiste wissen wir auch, dass es legal ist. Also den Namen wieder rein. --AmaG 18:31, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich frage mich nur, warum man auf so einen "Werbegag" eines Herrn Hubertus Albers überhaupt eingeht und Ihn nicht ignoriert? Ist es Usus den Namen in der Wikipedia zu nennen? Dann tut es auch. Und falls der Mann keine Person der Zeitgeschichte ist, dann löscht den ganzen Artikel komplett. Aber nicht so inkonsequent.
Es ist ja nunmal so, daß bei bestimmten Dingen Kraft Gesetzes mein Namen genannt wird. Ich kann es verhindern - ich darf dann eben bestimmte Dinge nicht tun. Wenn ich z. B. promoviere, dann geht das nicht unter Pseudonym sondern mein voller Name wird genannt. Öffentlich in allen Bibliotheken und für alle bestellbar u.s.w. Wenn ich eine Wortmarke anmelde, dann muß der Name des Anmeldenden zwingend genannt werden. So ist es auch bei diesem Herrn. Wenn er sich da also wirklich aufregt, dann hätte er einen anderen Beruf ergreifen sollen und keine Wortmarken anmelden sollen. Dann würde sein Name auch garantiert nier öffentlich genannt. Aber so wie es ist, wird sein echter Name natürlich genannt. Und das wie gesagt bei der DPMA sogar verpflichtend Kraft Gesetzes.
Nur eine Frage der Zeit, bis auch Politiker nicht mehr wollen, dass ihre realen Namen veröffentlicht werden. Auf den Wahlplakaten und -zetteln steht dann nur noch "Angie M." oder "Stasi 2.0" ;-)
Aber da sich die Juristen wieder mit solchen Dingen befassen dürfen, bleibt vorerst abzuwarten, was dabei herauskommt -- 87.173.133.200 22:43, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich kann den guten Mann schon verstehen. "Atze Schröder" klingt imo deutlich besser als sein Realname. Zumindest mir wäre der peinlich, ihm vielleicht auch? --84.142.44.130 23:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

16:40, 11. Mai 2007 Slomox (Diskussion | Beiträge) (3.454 Bytes) (kann man die Einleitung noch ungelenker und selbstbezogener formulieren?)

Die Änderung ist falsch. Atze Schröder ist mMn kein Komiker, sondern H. A. ist der Komiker. Atze Schröder ist nur die Figur, die er darstellt. --Roland 17:32, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Siehe auch Benutzer_Diskussion:Slomox#Atze_Schr.C3.B6der. --Roland 17:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die fehlen nämlich... en:Atze_Schröder tr:Atze_Schröder... 134.99.228.73 19:06, 11. Mai 2007 (CEST) simple:Atze Schröder 89.48.204.90 19:16, 11. Mai 2007 (CEST) hm ich fürchte, dass der türkische Artikel es so nich mehr lange machen wird.. [[5]]Beantworten

Interwiki für en und simple hinzugefügt. --Avatar 19:55, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bitte auch die türkische Wiki aufnehmen [6]. Sie ist nun aktualisiert! --89.56.62.244 21:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Es ist doch sche*ß egal wie der Typ heißt oder nicht. Wenn er nicht genannt werden will dann lässt man halt den Namen drausen oder löscht den kompletten Artikel. Was für ein Kindergarten. PSYCloned Area 22:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Gemacht... --NB > ?! > +/- 22:37, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Marke

Sollte man nicht angeben, auf wen die Wortmarke „Atze Schröder“ eingetragen ist? Oder wenigstens die Registernummer der Marke beim DPMA? – Der Inhaber der Marke „Atze Schröder“ könnte doch kaum etwas gegen diese Nennung haben, schließlich dient dies nur der Anerkennung und dem Schutz seiner Rechte als Markeninhaber (von dem außerdem keiner Wissen kann, ob er mit dem Bühnendarsteller identisch ist). -- 84.191.25.30 19:27, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das sollte man. Siehe [7] bzw. direkt [8], Registernummer/Aktenzeichen: 39747033.9 --Eresthor 19:57, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Tja, das wollen die Admins hier auch nicht. Es ist schon mehr als traurig, dass hier welche derartige Panik vor einer Anzeige haben, die jetzz schon zum Scheitern verurteilt ist und deswegen Zensur im großen Stil betreiben. Da lob ich mir doch wie so oft mal wieder die englischsprachigen Kollegen (und auch die türkischen), die nicht unter Realitätsverlust leiden. 80.218.52.208 21:45, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
das ist ist Falsch, die Admins gibt es nicht. Ich z.B. finde den Artikel echt dähmlich und würde ihn in diesen Zustand lieber löschen als behalten. --Aineias © 22:50, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich gibt es "die Admins". Dass der Realname (den inzwischen auch jeder kennt) eines Seit über 10 Jahren öffentlich auftretenden Promis in einer internationalen Enzyklopädie nicht genannt werden darf, ist kein breiter Konsens, sondern eine Entscheidung "von Oben" und auch ein schöner Fall wo verquerte Rechtssprechung aus Deutschland allen deutschsprachigen Mitschreibern weltweit aufgezwungen wird. --Rhun 12:31, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Fehler im Einleitungssatz

Der Einleitungssatz:

"Atze Schröder ist die Bühnenfigur eines deutscher Komikers, mit der er seit 1995 auf Kleinkust-Bühnen und seit mehreren Jahren in Comedy-Fernsehshows auftritt"

sollte grammatikalisch und ortografisch berichtigt werden. Es müsste ja wohl heißen:

"Atze Schröder ist die Bühnenfigur eines deutschen Komikers, mit der er seit 1995 auf Kleinkunst-Bühnen und seit mehreren Jahren in Comedy-Fernsehshows auftritt."

--Exxu 20:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wenn es schon keinen Originalnamen gibt, dann entfernt doch das "als"

Wird Google auch bald verklagt?

Oder zensieren die dann einfach in vorauseilendem Gehorsam den Suchbegriff " Hubertus Albers ", dessen erstes Suchergebnis, oh Wunder oh Wunder, auf die deutsche Wikipediaseite Atze Schröder verweißt?

btw: Sehr lustig ist auch, dass plötzlich alle möglichen Blogs diesen Namen nennen (ihn natürlich pussyhaft nicht in Bezug zu Atze Schröder setzen, aber trotzdem) um Traffic zu bekommen ... --Nemini 22:06, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich würde ja dem Wunsch der IP nachkommen die türksiche Wiki einzutragen, aber die Seite ist gesperrt. :-) Lustig das Ganze. --Grim.fandango 22:09, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Korrekturbitten

Das Aktenzeichen der Entscheidung sollte im Artikel genannt werden, es entfiel mit der Streichung der Quellenangabe Das Landgericht Berlin untersagt einer Zeitung die Nennung des Klarnamens, Gesch.-Nr. 27 O 1063/06 Landgericht; Landgericht 27 O 26/05; Kammergericht 9 U 71/05. -- Simplicius 11:17, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Persönlichkeitsrecht

Ob die Frage, Atze Schröder bzw. XXXXXX YYYYYYYY relevant ist oder nicht, ist denke ich Geschmackssache. Meiner Ansicht nach darf er sich aber nicht gegen Nennung seines bürgerlichen Namens wehren. Der BGH hat am 21. November 2006 in einem Urteil entschieden, dass unter bestimmten Umständen die Pressefreiheit (und die gilt meiner Meinung nach eindeutig auch für Wikipedia) die Persönlichkeitsrecht überwiegt. Kleiner Auszug aus der Urteilsbegründung: Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind. Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird. Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus. Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. (Quelle: BGH AZ. VI ZR 259/05)

In den betreffenden Fall ging es zwar um etwas anderes, es ist aber denke ich hier auch anwendbar. Und was das Landgericht-Urteil angeht: Leider steht da weder, gegen welchen Verlag das Urteil ergangen ist, noch in welchen Zusammenhang der Verlag berichtet hat. Das wäre denke ich mal ganz interessant.... --Erik 71 15:28, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der Fall ist überhaupt nicht vergleichbar. Juristisch völlig anders gelagert.
Und es stimmt mich ziemlich traurig, wenn ich sehe, wie von einigen hier in der Wikipedia mit juristischen Problematiken umgegangen wird. Zwar stimme ich persönlich zu, dass die Namensnennung in der Wikipedia juristisch erlaubt sein müsste, aber trotzdem finde ich es äußerst schwaches Verhalten, wenn eine Person Persönlichkeitsschutz begehrt, wenn auch vielleicht nicht zu recht und durch die Adressierung etwas ungeschickt, dass dies mit einer jetzt-erst-recht-Haltung beantwortet wird, dass fremdsprachige Artikel angelegt werden, nur um möglichst oft seinen Namen zu nennen und dass Tricks angewandt werden, wie man ohne selber zu nennen, doch seinen Namen verbreiten kann. Wir dürfen seinen Namen nicht nennen, aber hier der Link zur IMDB, da kann man ihn lesen, wie es vor kurzem im Artikel stand, ist schon ziemlich plump und juristisch ist man damit garantiert nicht aus dem Schneider. Dann wird mittlerweile versucht, über den Markenregistereintrag seinen Namen zu verbreiten. Dass der ganze Absatz keinen weiteren Sinn hat, als sich über den Wunsch des Künstlers indirekt hinwegzusetzen ist ziemlich offensichtlich, schließlich haben tausende andere Artikel über wortmarkengeschützte Lemmata keine solchen Abschnitte. Und da das weiter oben postuliert wurde: Nein, die Tatsache, dass der Name sowieso recherchierbar ist (via Markenregister), heißt nicht, dass es juristisch nicht trotzdem verkehrt sein kann, den Namen weiterzuverbreiten. Wer das glaubt, hat keine Ahnung von Recht. Das Recht wägt da deutlich feiner ab. --::Slomox:: >< 17:11, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Persönlichkeitsrecht hin oder her. "Daten wollen frei sein" heißt es, und Informationen, die einmal an die Öffentlichkeit gelangt sind, kann man nicht wieder einfangen, auch wenn man sie gerichtlich oder sonstwie verbieten und zensieren lässt. Im Gegenteil, durch derartige Prozesse wirbelt man nur noch mehr Staub auf und das, was man da verbieten will, wird erst recht interessant. Ein schönes Eigentor also. --RokerHRO 22:26, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich sehe hier einfach nur Zensur, wenn man die Möglichkeit nicht nutzt, das widersprüchliche Verhalten des Herrn AS/HA aufzudecken. Niemand hat ihn gezwungen, unter seinem Realnamen einen Markeneintrag vornehmen zu lassen. Dafür gibt es Strohmänner (Rechtsanwälte). Auf diversen werbenden Internetseiten war sein Realname zu lesen. Hätte er von vornherein konsequent die Öffentlichkeit von seinem Realnamen ferngehalten, wäre die Ausgangslage gänzlich anders. Das hat der BGH wiederholt unterstrichen. "An dieser Stelle schimmert eine Auffassung durch, die vor den Pressekammern deutscher Landgerichte immer wieder ausschlaggebend ist: Wer seine Privatsphäre in einem Bereich selbst in die Öffentlichkeit trägt, der hat auch in anderen Fällen schlechte Karten. Das heißt letztlich: Nicht der Prominente entscheidet, welche Aspekte seines Privatlebens er mit der Öffentlichkeit teilt und vor allem welche Träger er für diese Informationen wählt. Vielmehr scheint der Grundsatz zu lauten, wer nicht unmissverständlich, jederzeit und in Bezug auf jedes private Thema deutlich macht, darüber keine Berichterstattung zu wünschen, der läuft Gefahr, dass man ihm durch dieses Versäumnis eine generelle Einwilligung in solche Berichterstattung unterstellt." http://www.kommentare-online.de/Gegendarstellungen/Teaser/Rechte_der_Verlage_gestaerkt.html?print=1 --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:36, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Nachdem im Fall Tron (Hacker) die Selbstzensur noch einmal unterbunden wurde und der Name dort nachwievor im Artikel steht, frage ich mich inwieweit sich dieser Sachverhalt auf diesen Artikel anwenden lässt. Ist der hier getätigte Vorauseilende Gehorsam lediglich eine temporäre auf Gruppenzwang zurückzuführende Selbstzensur oder steht es jetzt festgeschrieben, das jedwedem Wunsch auf Vermeidung der Nennung der Klarnamen populärer Personen nachgekommen wird? Durch Tron existieren mittlerweile zwei gut auf diesen Kontext anwendbare Präzidenzfälle. Warum es nicht auch auf einen Dritten ankommen lassen? Ich wäre für Klarheit, statt Feigheit. Die derzeitige Situation macht die Arbeit an Wikipedia-Artikeln ungleich schwieriger. Bei welchen Personenartikel darf denn dann überhaupt noch ein Klarname stehen? Nur bei denen wo kein Druck gemacht wurde? Wie wäre es dann mit der Einbindung solch einer Vorlage?

Dieser Artikel unterliegt Vorauseilendem Gehorsam.

Durch unsere im Konsenz festgestellte Feigheit zur Vermeidung gesellschaftlichen-sozialen Drucks, ist die Nennung von bürgerlichen Namen in diesem Artikel untersagt. Bitte verstehen sie unsere Unterwürfigkeit oder aber unsere sachliche Unkenntnis kultureller oder sozialer Verhaltensregeln und schließen sie sich unserer Selbstzensur an.

-- Haeber (Disk., Bew.); 19:49, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Bitte stellen Sie sich diesen Beitrag mit riesigen fetten Ironie-Anführungsstrichen vor. Der Beitrag war sarkastisch gemeint und soll(te) niemanden persönlich angreifen, nähere Erklärungen dazu finden sie weiter unten. -- Mit freundlichen Grüßen Haeber (Disk., Bew.); 21:58, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Tron ist für diese Frage kein Präzedenzfall. Hier beansprucht eine lebende Person den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts (das ist juristisch eine völlig andere Situation) und hat damit vor einem Landgericht recht bekommen. Wenn dieses Urteil in der nächsten Instanz revidiert wird, kann der Name auch hier wieder genannt werden.
Es ist Konsens, dass Wikipedia-Artikel sich an geltendes Recht halten sollen (nicht nur aus Respekt vor den Betroffenen, sondern auch zum Schutz des Betreibers und aller Autoren), deine Polemik ist da ziemlich unsinnig. --08-15 20:41, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil kann wohl kaum als geltendes Recht betrachtet werden. Unglaublich, wie viel man über den Darsteller eines Prolls diskutieren kann. Wieso löscht niemand einfach diesen unwichtigen Artikel und gut ist. Mal sehen ob H.A. dann auf Eintrag in Wikipedia klagt, weil er sich relevant fühlt. --Geotrupes 21:10, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Für diesen unzumutbaren Beitrag wurde der Benutzer eben einen Tag gesperrt. Benutzern, die im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen vorsichtig agieren „Feigheit“ und „Unterwürfigkeit“ zu unterstellen, stellt einen glasklaren persönlichen Angriff dar und raubt jeder produktiven Zusammenarbeit die Basis. sebmol ? ! 20:46, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Und wieder entsperrt. Kommentar vom Benutzer sollte gleich folgen. sebmol ? ! 21:29, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Wie bereits hier und hier bekundet, ist mir der Fehler unterlaufen meine Absicht hinter meinem Beitrag zu sehr mit zu wenig offenkundigen Sarkasmus zu verquirken. Ich versuchte in meinem Beitrag nur den Fortlauf der Diskussion zu wahren, indem ich, auf zumindest für mich offensichtliche sarkastische Weise erfragte, wie die weitere Vorgehensweise mit solchen rechtlichen Grauzonen auszusehen hat. Ich entschuldige mich hiermit dafür bei euch, wenn ihr euch persönlich angegriffen gefühlt habt. Dies war nicht mein Anliegen. Der Beitrag war sarkastisch gemeint und hätte gut und gerne riesige fette Ironie-Anführungsstriche vertragen können. Die dabei verwendete Worte Feigheit und Unterwürfigkeit habe ich eins zu eins aus dem Artikel Vorauseilender Gehorsam übernommen, da fehlten also auch die Zitatstriche. Diese Worte waren also weder von mir so erdacht, noch so gemeint. --Mit freundlichen Grüßen Haeber (Disk., Bew.); 21:45, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Zugegeben, ich bin juristisch nicht so bewandert, aber meine Meinung (um mal wieder auf das Thema zu kommen) ist folgende: Wer bewusst und aus eigenem Antrieb die Öffentlichkeit sucht und in ihr eine Rolle spielt, schränkt damit sofort seine Persönlichkeitsrechte selbst ein. Soweit ich mich erinnere, spricht man bei solchen Leuten von relativen oder absoluten Personen der Zeitgeschichte. Je nach ihrer Bedeutung ist eine Berichterstattung und Aufklärung über sie auch ohne ihr Einverständnis in mehr oder minder großem Ausmaß möglich (die strengsten Verbote betreffen meines Wissens nach Wohnort und Kinder, was meist unmöglich ist). Die Nennung des wahren Namens ist soweit ich weiß dann verboten/unmöglich, wenn dem Betreffenden dadurch ein schwerer persönlicher Nachteil oder gar eine Gefahr erwächst. Und jetzt mal folgendes: Wieso ist es für "Atze Schröder" unzumutbar, seinen wahren Namen veröffentlicht zu bekommen, dass er das sogar vor Gericht erstreitet und Recht bekommt, wenn es zum Beispiel ehemalige DDR-Grenzsoldaten oder RAF-Terroristen, die ebenfalls vor Gericht versuchten, ihre wahren Namen aus der Berichterstattung zu entfernen und damit (sogar am gleichen Gericht) scheiterten, ertragen müssen? Weil sie nicht prominent sind? Es gibt hier zwei Fakten: Erstens existiert eine Marke namens "Atze Schröder", und zweitens steckt jemand dahinter. Kann mir jetzt bitte mal jemand juristisch erklären, wieso das Nennen des zweiten, unbestreitbaren und wahren Faktes so verwerflich und gefährlich ist, dass man ihn - die Wahrheit - nicht nennen darf? PS: Heißt das übrigens auch, dass ich demnächst nicht mehr sagen darf, "Indiana Jones ™" wird von Harrison Ford dargestellt? Immerhin schätze ich dessen Schutzbedürfnis als etwas höher ein als das eines "Atze Schröder"... --Erik 71 10:22, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist ja wirklich zum piepsen, das der eigentliche Name herausgenommen wurde. Den ursprünglichen Name bekommt ein Atze Schröder nicht mehr aus dem Web raus; da kann er klagen wie er will. Auch hier sollte analog wie in anderen Biographien, der eigentliche Name Bestand haben. Um was geht es denn nach Meinung des "Komiker".? Armutszeugnis. --Factumquintus 01:05, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das Urteil des Landgericht Berlin ist übrigens nicht rechtskräftig geworden, der Verlag hat dagegen Berufung eingelegt. --Issi 11:14, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vorauseilender Gehorsam?

Auch wenn hier einige herumkrakeelen und von Vorauseilendem Gehorsam und Zensur zetern: Es ist in meinen Augen durchaus vernünftig, unnötigen juristischen Streitereien aus dem Weg zu gehen. In jedem Falle übrigens. Die Wikimedia Foundation und auch Wikimedia Deutschland haben für ihre finanziellen und personellen Kräfte sicher bessere Verwendungsmöglichkeiten, als sich mit wildgewordenen Juristen und ihren Mandanten und deren seltsamen Forderungen herumzuplagen.

Ob das Begehren des Herrn X nun berechtigt ist oder nicht, und ob es überhaupt sinnvoll ist oder nicht, ist dabei erstmal überhaupt nicht von Belang. Es tut der Wikipedia jedenfalls nicht weh, wenn man so lange auf die Nennung des Klarnamens verzichtet, bis die Sache geklärt ist. Der Nutzwert als Enzyklopädie tut das keinen Abbruch, in der Versionsgeschichte steht der Name ja eh noch drin, ebenso in den anderssprachigen Wikis. Warten wir also ab, wie die Sache ausgeht. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. --RokerHRO 21:17, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hoffe ich kann nach der ganzen Aufregung weiter oben wieder ordentlich mitdiskutieren. Klar ist es vernünftig solche bürgerlichen Namen bei rechtlichen Grauzonen lieber außen vor zu lassen. Derzeit ist es aber so, dass die Klage gegen Herrn Klempert ohne Angabe von Gründen fallen gelassen wurde. Wie soll man dann reagieren? Ist es nun erlaubt Klarnamen bei populären Personen aufzuführen oder nicht? All das liegt auf Grund der zurückgezogenen Klage nicht mehr in der Verantwortung der Gerichte sondern einzig und allein in der Verantwortung der Wikipedia-Gemeinschaft. Genau deswegen frage ich mich wie weiter agiert werden kann? Ist die Klarnamennennung jetzt generell Tabu, oder wird sie immer dann gemieden wenn der entsprechenden Wunsch des Lemmaträgers eingegangen ist? Muss in Zukunft immer auf Gerichtsentscheide gewartet werden? All diese Fragen sind unbeantwortet. Genau deswegen wäre ich für eine Klarstellung wie weiter vorgegangen wird. Ist es evtl. ratsam solche Artikel generell sperren zu lassen, oder sie durch eine Vorlage (nicht unbedingt die die ich oben entwickelt habe :-) ) oder eine Kategoriezuweisung zu kennzeichnen? Abwarten hilft hier leider nicht und hinterlässt einzig und allein Unklarheiten und andauernden Edit-Wars um eben diese Klarnamennennung. Man sehe sich nur die vielen Artikel an die allein auf Grund dieses Lemmaträgers hier gesperrt wurden. So viel von mir, jetzt erwarte ich spannende und couragierte Diskussionen die ich Ende der Woche nachlesen kann. Gute Nacht. -- Haeber (Disk., Bew.); 22:28, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Die Klage gegen mich war nicht der Anlass, den Namen aus dem Artikel zu nehmen. Insofern hat sich in den letzten Tagen an der Situation nichts geändert. Anlass war wohl eher die einstweilige Verfügung gegen einen Zeitungsverlag [9]. Abwarten bringt insofern etwas, als dass es in dieser Sache wohl eine Berufung geben wird, die hoffentlich auch für die Wikipedia Klarheit bringt. -- akl 00:41, 14. Mai 2007 (CEST) Nachtrag: Das mit der Berufung ist mittlerweile offiziell: http://www.miur.de/dok/688.html -- akl 17:47, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja, der obige gelbe Kasten kanns ja nicht sein, da der nicht NPOV ist. Gegen einen neutralen Baustein habe ich persönlich nichts, aber ich weiß nicht, ob man mit so einem Hinweis-Baustein A) bei den Löschwütigen durchkommt und B) den Schutz vor versehentlichen oder vorsätzlichen Aktionen erreicht. --RokerHRO 02:54, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Artikel über Hubertus Albers

Mhh gut er will nicht im Zusammenhang mit Atze Schröder genannt werden aber man könnte ja auch einen Wikipediartikel über den Hubertus Albers machen. Ist ja auch eine Person welche in der öffentlichkeit steht. Ach ja hat er eigentlich nur Die deutschsprachige Seite verklagt, weil auf der Englischen bzw. Türkischen Seite steht ja noch alles da.

Nur dass er nur im Zusammenhang mit Atze Schröder relevant wäre (Was H.A. schon geleistet, wer ist der Kerl?). Man müsste einen Bezug zu seiner Figur herstellen und genau das ist das nicht erwünschte. Lächerlich, aber wenn er die Gerichte hinter sich hat, wohl leider zu akzeptierern. Deshalb: mal abwarten was da noch so kommt. --Schraubenbürschchen 09:13, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Er hat weder Wikipedia, noch die deutschsprachige Seite verklagt, sondern den Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland (ein Verein der rechtlich gesehen rein gar nichts mit den Inhalten der Wikipedia zu tun hat...). Die Klage ist aber schon wieder zurückgenommen worden. --Kickbanignore 09:18, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Im Übrigen hat das Urteil des LG Berlin noch keine Rechtskraft. Ich vermute mal, dass das die Zeitung nicht auf sich beruhen lassen wird, da hier ja auch die Pressefreiheit berührt ist. Warten wir mal ab, bis der BGH entschieden hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dann der Name wieder auch im Artikel zu finden ist. -- Wo st 01 (2007-05-16 11:10 CEST)

Ein Hubertus Albers hat überhaupt keine Relevanz. Es handelt sich um eine Privatperson. Chbegga 13:19, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

englische und türkische Wikipedia

Da die englische und türkische Wikipedia ja weiterhin seinen Klarnamen nennen, frage ich mich, ob es zulässig ist, auf diese Artikel explizit zu verweisen, so dass der Leser weiterhin seinen richtigen Namen erfahren kann. Oder wäre das gleichbedeutend mit der Nennung seines Namens hier im Artikel? Immerhin ist die Wahrheit nur einen Mausklick entfernt... --Tobias1983 Mail Me 10:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, und am Besten diese Diskussionseite auch noch löschen... --Grim.fandango 10:54, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ist doch alles lächerlich hier. Selbstzensur. Habt ihr vergessen welche Idee hinter Wikipedia steht? Lassen wir es auf einen Rechtsstreit ankommen. Für sowas spende ich! biernot
Wie ich sehe, ist Dir das Prinzip der Ironie nicht geläufig. --Grim.fandango 11:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Womit für mich die Frage offenbleibt, ob es rechtlich zulässig ist, einen Hinweis in etwa folgender Form einzubauen: Die deutsche Wikipedia darf nach einer Klage des Komikers seinen Klarnamen nicht nennen, entsprechende Informationen sind in der englischen Wikipedia jedoch erhältich. (das ganze natürlich noch ein bisschen geschickter formulieren). Da ich kein Jurist bin, habe ich darauf selber keine Antwort, aber vielleicht kann das ja jemand anders beurteilen. --Tobias1983 Mail Me 14:34, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Naja, der erste Teil deines Satzes stimmt ja schonmal nicht. --Sergio Delinquente 14:36, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
sorry, dann meine ich das folgenermaßen: Sein Klarname kann in der englischen Wikipedia eingesehen werden.--Tobias1983 Mail Me 14:40, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Entfernen

Ich bitte, aus dem Artikel "Nach einer Abmahnung wegen der Klarnamennennung im Wikipedia-Artikel im Dezember 2006 gegen Arne Klempert, Geschäftsführer des Vereins Wikimedia Deutschland, reichte der Komiker im März 2007 Klage am LG Hamburg gegen Klempert ein, zog sie aber wieder zurück" (irrelevant) und "auf den bürgerlichen Namen des Künstlers" (Zaunpfahl; kindisch; siehe Benutzer Diskussion:rtc#Dämlicher Editwar) zu entfernen. --rtc 19:53, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ist eine neutrale Feststellung. Und die Klage gegen Wikipedia ist auch relevant, weil sie in der Presse (heise.de) thematisiert wurde. --Grim.fandango 21:36, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Neutral schon, aber eher Nabelschau als Enzyklopädie. --08-15 21:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Bin ich schwer dagegen. Viele Leser werden sich wundern, warum der Klarname von Hubi im Artikel nicht genannt wird. Daher sollte diese Information für den Leser als Erklärung stehen bleiben. Außerdem ist es definitiv relevant und neutral formuliert. --Eresthor 22:09, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Das geht schon definitiv und klar hervor aus "Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier ging er erfolgreich gerichtlich vor". Etwas ist jedenfalls nicht alleine schon deshalb relevant, weil der Heise-Ticker eine Meldung drüber schreibt. Wenn es eine Klage gegen irgendeine andere Webseite gewesen wäre (und es war nicht mal eine Klage gegen die Wikipedia, sondern gegen den Domaininhaber von wikipedia.de, die per se unabhängig von der Wikipedia ist), wäre auch niemand auf die Idee gekommen, es in den Artikel zu schreiben. Es gibt keine Sonderrelevanz für Dinge, die die Wikipedia selbst betreffen! --rtc 05:21, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Falls der aktuelle revert sich hier darauf bezieht... "Siehe Diskussion" bei einem befürworter ist aber reichlich eigenartig. --Grim.fandango 10:13, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

PS.: Mag sein, dass der Abschnitt "Biographie des Komikers" für diese Info nicht ganz passend ist... vielleicht in einen anderen Abschnitt verschieben? --Grim.fandango 10:23, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der "Atze Schröder"-Darsteller versucht, seine wahre Identität aus den Medien heraus zu halten. Seine darauf zielenden Aktivitäten sind folglich Bedtandteil der Biografie. Da der Rummel um seinen bürgerlichen Namen starke mediale Aufmerksamkeit erregt hat, ist der Absatz bezüglich der Klage gegen A.K. ein weiterer Beleg dieser Aktivitäten. Er sollte daher auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem würde ich Benutzer:Rtc empfehlen, den Edit-war dahingehend einzustellen. Seine Einzel-Meinung stellt hier die Minderheit dar. Daher sind seine Edits mit Verweis auf diese Diskussion nicht zielführend. -- Wo st 01 (2007-05-24 10:23 CEST)

Genau, Leute mit juristischer Ahnung sind eben in der Minderheit und da Wikipedia kein Minderheitenschutzprogramm ist, sondern eine Demokratie, muss Rtc ignoriert wird. Spread the word, ich mein, his name... ... --::Slomox:: >< 19:28, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Slomox, ich hoffe anständig, dass sich hier nie das Mehrheitsprinzip völlig durchsetzen wird. Sachverstand ist zwingend erforderlich. Leider wird hier zu oft der lauteren Meinung Recht gegeben. Dies sieht man an den vielen Artikel über Opfer von Straftaten, die eigentlich aus Gründen des Persönlichkeitsschuztes gelöscht werden müssten, aber aus purer Sensationsgier behalten werden. -- Wo st 01 (2007-05-24 19:46 CEST)
Wobei Persönlichkeitsschutz bei dem Artikel nicht mehr zieht, da das ausgelaufen sein dürfte nach 27 Jahren. --::Slomox:: >< 00:35, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
30 Jahre ist gemäß Entscheidung des BVerfG Mindestzeit. -- Wo st 01 (2007-05-26 16:22 CEST)

LA

Ich habe gestern den Artikel auf die Liste der Löschkandidaten gesetzt, in Bezug auf Tron_(Hacker) und der Verfahrensweise bei Heinz_Becker bzw. Hausmeister Krause passt dieses Kunstfragment so nicht - entweder sind diese Dinge H.A. zuzurechnen welcher nicht genannt werden möchte und hier geht es nur um die Kunstfigur. Die Preise sind z.B. aus meiner Sicht an H.A. für sein wirken als A.S. ergangen DMS 23:15, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso; zustimmung --S.T.E.F.A.N 15:38, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Intersannt ist, dass der LA entfernt wurde, ohne! auf den Löschantrag einzugehen. Es wurde die berühmte R-Frage Diskustiert, das der LA alerdings gestellt wurde, weil der Artikel in einen unzureichenden Zustand ist wurde nicht diskutiert. Bin aber z.Z. halb abwesend und verfolge die Diskussion nur bruchstückhaft, sollte sich der Zustand aber bis nächste Wochen nicht ändern, ist der LA wieder drin. --Aineias © 16:20, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bühnenfigur oder Künstlername

Ist nun AS eine Bühnenfigur oder ein Künstlername? Wenn es eine Bühnenfigur ist, so wäre der darstellende Künstler zu nennen. Ist es ein Künstlername, so ist die Klarnamennennung tatsächlich streitbar. Aber so, wie es gerade im Artikel steht, ist es m.E. falsch. --EscoBier Mein Briefkasten 11:14, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da ja Atze Schröder eine richtige Biographie hat, die offensichtlich nicht dem Lebenslauf von *hust* entspricht, würde ich sagen, dass er eine Bühnenfigur, von mir aus auch Kunstfigur ist.--80.171.59.10 15:37, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Änderungsvorschlag im Abschnitt "Biographie des Komikers" (erledigt)

Ich rege an, den ersten Abschnitt wie folgt zu ändern:

Vereinzelt wird angegeben, dass der Komiker, der die Figur des Atze Schröder um 1995 erfunden hat und sie seither verkörpert, in Emsdetten geboren sei. Öffentlich tritt er nur unter dem Künstlernamen Atze Schröder auf. Gegen die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier ging er gerichtlich vor. Das Landgricht Berlin untersagte dem Weser Kurier in einem Urteil die weiter Namensnennung. Da der Verlag das Urteil anficht, ist es noch nicht rechtskräftig.

Es sollte meines Erachtens deutlich heraus gehoben werden, dass dieses Urteil noch keinen endgültigen Bestand hat. In der derzeitigen Formulierung des Abschnittes ("ging er erfolgreich gerichtlich vor") wird diese Rechtskraft jedoch suggeriert. -- Wo st 01 (2007-05-16 11:29 CEST)

FULL ACK. --EscoBier Mein Briefkasten 11:43, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Rückkehr zur Alltagsarbeit

Ich schlage vor, im Abschnitt „Biographie des Komikers“ die Bezeichnung „LG Hamburg“ gem. Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Abkürzungen in „Landgericht Hamburg“ zu ändern. --Andrsvoss 19:02, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Voyeurismus

Warum kann sich dieses Lemma nicht einfach mit der Comedyfigur "Atze Schröder" beschäftigen. Dazu gehört natürlich auch die fiktive Biographie, aber auch Preise etc. die es für die Figur gab und die Bühnengeschichte der Figur. Zum Darsteller kann man doch ganz einfach und sachlich sagen, dass dieser mit seiner bürgerlichen Identität nicht in der Öffentlichkeit genannt werden will. Aber seine Biographie hat hier nichts zu suchen. Ganz unabhängig davon ober man das darf oder nicht (was die Gerichte erst noch zu entscheiden haben) sollte man es einfach respektieren, dass der Darsteller nicht öffentlich auftreten will. Der Darsteller tritt unter seiner bürgerlichen Identität nicht öffentlich auf, also ist diese auch nicht relevant und es gibt keinen Grund warum WP hierzu etwas schreiben soll. Das ist purer Voyeurismus gemischt mit etwas Sensationsgeilheit ("wir haben Atze Schröder entarnt"), Rechthaberei und Trotz ("wenn er schon seinen Namen nicht sagen will, dann darfs auch keinen Artikel geben"). Genauso lächerlich ist der Hinweis auf die Marke ... als ob man bei anderen Dingen auf die Eintragung im Markenregister hinweisen würden. --Jadadoo 12:31, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dem schließe ich mich voll und ganz an. Chbegga 15:32, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe mal einen Vorschlag erstellt, wie ich mir so einen Artikel vorstellen könnte: Benutzer:Jadadoo/Atze Schröder --Jadadoo 16:51, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Was der Darsteller will oder nicht, soll und kann für die Wikipedia keine Rolle spielen. Der Klarname des Darstellers wird nicht (mehr) im Artikel genannt. Dementsprechend müsste der Darsteller mehr als zufrieden sein (auch wenn es darauf, wie gesagt, nicht ankommt).--Berlin-Jurist 17:42, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja, ganz so pauschal kann man das nicht sagen. Spätestens wenn die Rechte eines anderen - hier das Persönlichkeitsrecht - davon betroffen sind, kommt es eben schon darauf an, ob der Betreffende damit einverstanden ist oder nicht. Auch wenn die Rechtslage hier noch nicht klar ist, sollte man das respektieren. Mir geht es aber gar nicht so sehr was der Künstler will oder nicht, aber der Artikel enthält einigen Unsinn der logisch nicht hineinpasst und ist von der Qualität her ziemlich mistig. Vor allem ist der reale Mann hinter Atze eben vollkommen irrelevant, da diesen ja kaum einer kennt und er öffentlich nicht in Erscheinung tritt. Was hat es mit der Figur Atze Schröder zu tun, das sein Darsteller in Emdstetten wohnt? Was soll Hinweis auf die Markeneintragung? --Jadadoo 18:09, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten