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Dieter Wiefelspütz

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Dieter Wiefelspütz (* 22. September 1946 in Lünen) ist ein deutscher Politiker (SPD).

Er ist seit 1998 innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Von 1990 bis 1998 war er Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Leben und Beruf

Nach der Mittleren Reife absolvierte Wiefelspütz zunächst eine Lehre zum Buchhändler und holte auf dem Zweiten Bildungsweg das Abitur nach. Anschließend begann er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, welches er 1975 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach Ableistung des Referendariats bestand er 1978 auch das Zweite Staatsexamen und war danach als Richter, zuletzt am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, tätig. Seit 1989 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2002 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit „Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte und der konstitutive Parlamentsvorbehalt“.

Dieter Wiefelspütz ist verheiratet.

Partei

Wiefelspütz trat 1972 in die SPD ein und ist Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Lünen. Außerdem gehört er dem Vorstand der SPD-Unterbezirke Hamm und Unna an.

Abgeordneter

Seit 1987 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1990 bis 1998 Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Wiefelspütz gehört seit 1994 dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion an und ist seit November 1998 Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Inneres.

Von Dezember 2002 bis November 2003 war er Obmann der SPD-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Seit Dezember 2005 ist er außerdem stellvertretender Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Dieter Wiefelspütz ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Hamm - Unna II in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 55,0 % der Erststimmen.

Innenpolitische Forderungen

Im Rahmen der Diskussion um die Anti-Terror-Datei erklärte Wiefelspütz gegenüber der Financial Times Deutschland, dass in dieser neben der Religionszugehörigkeit auch "sexuelle Auffälligkeiten" gespeichert werden könnten. In der auf n-tv ausgestrahlten Talkshow Das Duell erklärte er, die Geheimdienste müssten als Experten und Profis selbst bestimmen, was in die Anti-Terror-Datei aufgenommen werden soll.[1]

Darüber hinaus trat er mit seiner umstrittenen Forderung nach Online-Durchsuchungen von privaten Internet-PCs in Erscheinung. Nach seiner Ansicht existiere zwar für die „Online-Durchsuchung“ gegenwärtig keine angemessene Rechtsgrundlage, gleichzeitig plädiere er aber dafür, „dass man da ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt“. Als Ende April 2007 bekannt wurde, dass die deutschen Geheimdienste lediglich auf Basis einer Dienstvorschrift, aber ohne Rechtsgrundlage, heimlich private PCs durchsuchten, gab er laut einem Bericht der Netzeitung zu, dass er schon vor zwei Monaten vom Geheimdienstkoordinator davon erfahren habe.

Als einen „schweren Fehler“ des Gesetzgebers hat der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz die Regelung bezeichnet, dass Maut-Daten nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Es sei „fachlich nicht verantwortbar“, dass angesichts des „zugemauerten“ deutschen Mautsystems schwerste Verbrechen wie Mord möglicherweise ungestraft blieben, sagte Wiefelspütz der Netzeitung. „Das sollten wir so rasch wie möglich korrigieren.“ Auch sprach sich Wiefelspütz dafür aus, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu verstärken.[2]

Im Januar 2007 sprach er sich dafür aus, den Einsatz der Bundeswehr im Innern auch mit militärischen Mitteln zu ermöglichen. [3] Auch müsse die Möglichkeit bestehen, ein etwa im Ausland entführtes Flugzeug von der Bundeswehr abschießen lassen zu können, auch wenn Unschuldige im Flugzeug sitzen würden. Dafür sei keine Grundgesetzänderung nötig, da es sich dabei um Landesverteilung handeln würde; seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 könne man das Grundgesetz entsprechend uminterpretieren. Auch das von ihm und Otto Schily ausgearbeitete, aber vom Bundesverfassungsgericht wegen des Verstoß gegen elementare Rechte des Grundgesetzes für nichtig erklärte Luftsicherheitsgesetz sei deswegen nicht betroffen, weil dieses sich eben auf einen Angriff von Innen bezog. Für Angriffe von Innen kündigte er eine Neuauflage des Luftsicherheitsgesetzes an. [4]

Öffentliche Kritik

Zum Teil auf Kritik sind insbesondere Äußerungen zu den Souveränitatsrechten der BRD in Bezug auf die USA gestoßen. So beantwortete er etwa die Frage, ob für den nicht von einem Uno-Mandat gedeckten Angriffskrieg der USA gegen den Irak auch deutscher Luftraum genutzt werden darf, wie folgt: "Ich werde mich hier nicht auf akademische Gedankenspiele einlassen"(taz, 13. Dez. 2002). Des Weiteren erklärte er hinsichtlich illegaler Entführungen, die auf dem Boden der BRD abgewickelt werden: "Was die Amerikaner auf ihren Air-Bases machen, ist ganz weitgehend ihre Sache. Wir müssen uns vor Augen führen, dass wir eine Weltmacht in Deutschland mit einer privilegierten Stellung haben. Das ist von uns auch so gewollt" (Spiegel-Online, 25. Nov. 2005). Dem entgegnete etwa der Politiker Hans-Christian Ströbele: "Ich bin dafür, dass die Souveränität Deutschlands auf deutschem Boden auch auf deutschen Flughäfen wieder hergestellt wird" (Spiegel-Online, 25. Nov. 2005).


Gesellschaftliche Ämter

Wiefelspütz ist Erster Vorsitzender des Lüner SV.

Quellen

  1. Neue Vorschläge für Daten in der Anti-Terror-Datei
  2. vgl. z.B. heute.de
  3. Wiefelspütz, Vorschlag zur Neufassung des Art. 35 GG, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 2007, Seiten 17 ff.
  4. Die Welt: "Bundeswehr muß Terrorangriffe aus der Luft abwehren"

5. Zeitfragen (Wochenzeitung), Nr. 12 vom 20.3.2006: Für wen sprich Dieter Wiefelspuetz ?