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Gruppensex

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Gruppensex ist eine Form der Sexualität, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Menage a trois, Triole oder umgangssprachlich auch einen "flotten Dreier".

Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehr Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swinger-Clubs. Eine besondere Form des Gruppensex ist Gangbang (engl.), der sich durch eine extreme Überzahl männlicher Teilnehmer und durch abwechselnde Penetretation bei einer bestimmten Frau oder bei einem bestimmten passiven Mann auszeichnet. Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die Frauen in der großen Mehrzahl.

Geschichte

Bereits die Antike kannte den Gruppensex im Rahmen kultischer Bacchanale und Orgien.

Argumentation

In ethischer Perspektive wird eingewandt, dass Gruppensex der Sexualität als Ausdruck treuer und ausschließlicher Liebe widerspreche und den Sinn der "Sprache des Leibes" umkehre. Aus dieser Perspektive werde die eigene Person sowie die des anderen nicht ernst genommen, sondern lediglich als Objekt der Bedürfnisbefriedigung verstanden.

Wie andere Sexualpraktiken kann Gruppensex ohne wirksamen Schutz die Infektion mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen fördern.

Die Befürworter von Gruppensex argumentieren damit, wenn jeder im Einvernehmen mit den anderen Lust und Befriedigung suche, so sei dagegen nichts einzuwenden, wenn niemand dabei zu Schaden komme.

Gruppensex steht als Wunschprojektion steht insbesondere bei Männern mit an vorderer Stelle und läßt sich durch Pornografie-Konsum noch steigern. Zu einer Umsetzung führt dies jedoch kaum, schreibt Henner Ertel in seiner groß angelegten Studie über die Wirkung von Pornographie:

"Die Wünsche nach spezifischen sexuellen Aktivitäten und Erfahrungen wurden [...] erheblich stärker beeinflußt als das manifeste Sexualverhalten. An der Spitze standen [...] Sexualkontakte mit mehreren Personen bzw. innerhalb einer Gruppe [...]. Nur ein kleiner Teil der induzierten Motivationen wurde in manifestes Verhalten umgesetzt. Für die geringe Realisierungshäufigkeit waren offenbar in erster Linie selbst auferlegte oder sozial diktierte Barrieren, die Auswirkung gegenläufiger Motivationen, fehlende Sexualpartner oder die mangelnde Bereitschaft potentieller Partner sowie sexuelle und soziale Kompetenzmängel verantwortlich." Henner Ertel u.a. Erotika und Pornographie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. Psychologie Verlags Union, 1990. 528 Seiten. S. 395.

Gesetzliche Regelungen

Gruppensex ist üblicherweise eine Privatangelegenheit, deren Auslebung jedem Menschen möglich ist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird Gruppensex daher im juristischen Sinn nicht thematisiert oder gar verboten.

Das war nicht immer so. Der Jurist Horst Fischer hat zur Strafrechtsreform in den 1960er Jahren eine Materialsammlung zusammengetragen, um zu belegen, dass es auch in Deutschland sexuelles Gruppenverhalten gibt und dass außerdem für eine Kriminalisierung keine Grundlagen bestünden:

„Ein sexuelles Gruppenverhalten hat es schon immer gegeben. Es ist auch in Deutschland eine Realität, daß sich ein gewisser Prozentsatz von Ehepaaren zu intimem Verkehr mit anderen Ehepaaren trifft. Werden solche Fälle 'aufgedeckt', so muß es in Deutschland, soweit ein Beweis erbracht werden kann, auf Grund der aus dem Jahre 1900 stammenden Strafbestimmung des § 181 zur Verurteilung des Ehemannes wegen "schwerer Kuppelei" kommen. [...] Man mag sexuelle Gemeinschaftspraktiken vom moralischen Standpunkt aus verwerfen, rechtlich jedoch hat ein Staat, der sich demokratisch nennen will, im Schlafzimmer erwachsener Menschen, die ein Intimleben nach eigener Anschauung führen wollen, nicht das Geringste zu suchen.“ Horst Fischer: Gruppensex in Deutschland. Merlin, Hamburg, 1969. 224 Seiten. S. 206-208.

Wo es sich im Rahmen von Gruppensex um inzestiöses Verhalten oder um die Einbeziehung Minderjähriger oder um die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen handelt oder wo schwere Risiken der gesundheitlichen Gefährdung verschwiegen werden, besteht hingegen auch heute noch eine rechtliche Veranlassung zum Handeln vonseiten der Strafbehörden.

Gruppensex in einzelnen Weltanschauungen

Aus Sicht des Christentums stellt Gruppensex eine „besondere Verkehrung des Ideals der treuen und unauflöslichen Einehe“ dar.

siehe auch