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Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Vorlage:LöschkandidatenBilder

4. November

So schaut das Wappengesetz in NÖ aus. Demnach dürfte man es verwenden, allerdings habe ich von DI Stiller nie eine Antwort bekommen. (später habe ich ehrlichgesagt vergessen). Ich werde aber nochmals anfragen.
Diese Antwort habe ich von Herrn Rosner (Rosner Willibald <willibald.rosner@noel.gv.at>) bekommen.
1.Zunächst grundsätzlich: Die Verwendung des Landeswappens ist im Gesetz über die Landessymbole (1979, 2. Novelle 2001) geregelt. Demnach wird ein Unterschied zwischen einem formellen Führen des Wappens und der Darstellung des Wappens unter bestimmten Umständen gemacht. Das offizielle Führen des Wappens ist nur der Landesregierung, dem Landtag, Behörden und Dienststellen des Landes sowie den Gemeinden gestattet; ferner dürfen bestimmte physische und juridischen Personen, denen dieses Recht von der Landesregierung zugestanden wurde, das Wappen als Auszeichnung führen. Das Wappen darf allerdings zur "würdigen Ausschmückung" von Veranstaltungen, zur Darstellung in wissenschaftlichen Werken oder Kunstwerken verwendet werden. Herabwürdigende Darstellungen sind verboten und stehen auch unter Strafe. Wenn es sich also nicht um eine kommerzielle Verwertung, sondern um eine reine Darstellung des Wappens handelt, wie dies bei einer Enzyklopedie wohl der Fall ist, ist das Verwenden des Wappens unbedenklich.
2. Im konkreten Fall gilt allerdings, daß "jede Nutzung bzw. Weiterverwendung von Inhalten der Landeshomepage, und dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Grafiken und Programmcodes, außerhalb der Internetseiten des Landes Niederösterreich und die Portierung auf andere Medien ausnahmslos der schriftlichen Genehmigung des Medieninhabers" bedürfen. Den vertritt im gegenständlichen Fall Dipl.-Ing. Michael Stiller (post.lad1vioa@noel.gv.at). Bitte sich daher wegen der konkreten Grafik an ihn zu wenden.
Warum kann dieser Brief nicht auf die entsprechende Wappen-Diskussionsseite verschoben werden. Hier suchen ihn wenige! --Historiograf 19:15, 7. Nov 2004 (CET)

6. November

Dieser Eintrag wurde von Benutzer:Schlaukob – er hatte das Bild hochgeladen – kommentarlos entfernt. Kurz danach hat Benutzer:Crux den 6. November erledigt – jetzt ist er wieder da. Schlaukob hatte auch schon den Hinweis von sτω auf seiner Diskussionsseite kommentarlos gelöscht.
Es handelt sich um eine Kopie von [2]. --Blaite 11:33, 13. Nov 2004 (CET)

7. November

Ich meine, es hat schon mal 'ne Genehmigung der Stadt gegeben - ich weiß jedoch nicht wo sie ist - habe gerade mit der Stadt telefoniert und um ein Genehmigungsschreiben gebeten - kann ein paar Tage dauern - gebe Bescheid.--Jörg Kopp 10:25, 8. Nov 2004 (CET)
Die Herkunft und die Lizenz muss aber angegeben werden, ansonsten ist halt eine URV-Vermutung angebracht. Jörg, in dem „Genehmigungsschreiben“ sollte dann aber eine Lizenz genannt sein, GNU-FDL bevorzugt. :) Gruß. --Blaite 16:26, 8. Nov 2004 (CET)

Hallo, habe gerade nochmal eine mail an die Stadt Wiehl gesandt, ebenso nach Reichshof-Marienheide-Wipperfürth-Radevormwald (die hat die Genehmigung schon erteilt. R.St. 16:17, 9. Nov 2004 (CET)

8. November

Hallo Migra, du hast es doch selbst heruntergeladen - kannst du dann nicht etwas zur Lizenz sagen? -- [[Benutzer:Rainer Bielefeld|RainerBi ]] 07:40, 8. Nov 2004 (CET)
Das Bild stammt von en:Image:Zx81.JPG, wo es von einem inzwischen verschütt gegangenen user Isis eingestellt wurde; auch dort ist es mit Vermerk "Lizenz zweifelhaft" gekennzeichnet. Das Bild sieht zwar recht selbst-fotografiert aus, da wir Isis aber wohl nicht mehr befragen können, müssen wir's wohl löschen. -- [[Benutzer:Rainer Bielefeld|RainerBi ]] 08:13, 8. Nov 2004 (CET)
Ich hatte das Bild tatsächlich von en:Image:Zx81.JPG, habe wohl etwas vorschnell auf die deutsche Wikipedia hochgeladen. Soll nicht mehr vorkommen ... Migra 13:31, 8. Nov 2004 (CET)
  • Datei:Ariane5 Start.jpg Das Bild ist laut Auskunft des Benutzers (auf Nachfrage hin, woher das Bild stammt, als es noch keine Angaben hatte) aus einen Prospekt eingescannt und somit eine URV, da die Erlaubnis des Prospekterstellers nicht vorliegt. Er hat es trotzdem fälschlich unter die GFDL gestellt, weil er wohl meinte eine Nachbearbeitung würde das Urheberrecht des Prospekterstellers aufheben. Siehe auch Benutzer_Diskussion:Geof#Bilder -- Arnomane 09:43, 8. Nov 2004 (CET)
  • Datei:Dustinhoffman.jpg aus der spanischen Wikipedia und dort steht das es von einer Fanseite ist. Kein PD! -- sk 14:58, 8. Nov 2004 (CET)

9. November

  • keine Quelle, keine plausible Lizenz, vermutlich URV von [3] pder ähnlich.--[[Benutzer:Rainer Bielefeld|RainerBi ]] 12:18, 9. Nov 2004 (CET)
Nein, das ist ein berühmtes Bild, das in der Westminsterabtei hängt und auf ca. 1390 datiert wird. Der urheberrechliche Schutz ist natürlich längst abgelaufen bzw. hat niemals bestanden. Siehe auch hier. -- Sebastian Koppehel 18:16, 11. Nov 2004 (CET)

10. November

Also ich weiß nicht wo das hinführen soll, wenn sogar selbsterstellte Flaggen gelöscht werden sollen. Demnach müssten wir ja die Flaggen aller Nationen löschen...--Kookaburra 12:32, 10. Nov 2004 (CET)

Das Bild der Flagge behalten. Benutzer:Jack the shark hat dieses Bild erstellt und es als gemeinfrei freigegeben. Somit existiert eine Lizenz und die Herkunft ist glaubwürdig angegeben.
Das Bild des Bundesadlers wurde von Benutzer:Welle hochgeladen. Als Lizenz hat er GNU-FDL angegeben. Über die Herkunft des Bildes wurde keine Angaben gemacht. Also ist ein Löschgrund vorhanden. Ich gehe davon aus das Benutzer:Pirnscher Mönch den betroffenen Nutzer informiert hat. ;-)
Kookaburra, die selbsterstellte Flagge wird nicht gelöscht. Falls ja, wird sich einer finden, der eine neue Flagge zeichnet. So schwer sollte das nicht sein. Also ruhig bleiben. Es scheint eine provokative Aktion von Pirnscher Mönch zu sein. :)
Pirnscher Mönch, die übliche Löschpraxis – rechtliche Überprüfung von Bildern würde es besser treffen – bei Stadtwappen enthält die Benachrichtigung des betroffenen Benutzers! Die Flagge ist IMHO 1a in Ordnung. Das Wappen enthält keine Herkunftsangabe. Das ist der einzige Löschgrund. Ich hoffe diesbezüglich tut sich noch etwas. Der Hoheitsträger, in diesem Fall IMHO die Bundesregierung oder eine von ihr beauftragte Bundesverwaltung muss keine Nutzungslizenzen nach dem Urheberecht geben, da sie nicht der Urheber der Wappenabbildung ist. *hoff* :) Die Nutzung ist jedoch gesetzlich beschränkt. Hier in der Wikipedia wird diese Beschränkung als Wappenrecht bezeichnet. Das heißt, eine unbefugte Person, darf ein Wappenbild des Wappens nicht in einer Art verwenden, die vermuten lässt, dass die Person berechtigt und im Auftrag oder Einvernehmen der öffentlichen Körperschaft handelt. Diese Verwendung wird auch als „führen des Wappens“ bezeichnet. Die Abbildung wird hier jedoch in einem informativen Kontext verwendet. Auch ist nicht zu erkennen, dass der Artikel von der Bundesregierung genehmigt, geprüft, erstellt, in Auftrag geben wurde oder dergleichen. Somit wird das Wappen nicht geführt sondern schlicht in einem Enzyklopädieartikel abgebildet. Gruß. --Blaite 14:49, 10. Nov 2004 (CET)

Die Begründung des Löschantrages bezieht sich ausschließlich auf die fehlende Zustimmung des Hoheitsträgers zur Nutzung in Wikipedia! Mit dieser Begründung wurden seit geraumer Zeit viele Stadtwappen (nach mehr oder weniger Diskussion) gelöscht. Mein Löschantrag soll sehr wohl eine prinzipielle Meinungsbildung befördern, d.h. ich halte eine einheitliche Praxis in dieser Frage für angebracht. Die Entscheidung für oder gegen eine Wappen-Löschung sollte nicht an der persönlichen Sympathie der Diskutanten oder von der "Löschwut" einzelner Eiferer abhängen. Sollte sich die Meinung durchsetzen, dass für die Nutzung von hoheitlichen Wappen ein Warnhinweis genügt, dann begrüße ich dies. Andernfalls wäre es im Sinne des Wikipedia-Konzeptes unverantwortlich, hoheitliche Wappen ohne die Zustimmung der zuständigen Stelle zu nutzen - sie sollten dann grundsätzlich gelöscht werden! P.S. Die Zustimmung des Urhebers (Zeichners, etc.) zur Nutzung unter der GNU-FDL-Lizenz bleibt davon unbesehen Bedingung. Es sind alle Interessierten aufgefordert hierzu Stellung zu beziehen. --Pirnscher Mönch 21:32, 10. Nov 2004 (CET)
Die vierzehn Wappenbilder, die momentan auf dieser Seite gelistet sind, enthalten keine Lizenzangaben oder keine Angaben zur Herkunft, oder ganz schlimm, beides fehlt. Die Wappenbilder werden also aus diesen gründen hier gelistet und schließlich gelöscht. Ich habe noch nie gesehen, dass eine Wappenabbildung, die korrekt unter GNU-FDL lizensiert wurde und wo Angaben zur Herkunft vorhanden waren, gelöscht wurde. Du scheinst ja, das Urheberrecht ganz außen vor lassen zu wollen. Tja, genau das geht aber nicht, da nunmal das Urheberrecht zuerst kommt. Danach kann man über das „Wappenrecht“ philosophieren. Die von dir gelistete Abbildung des Bundesadlers enthält keine Angaben zur Herkunft. In diesem Zustand müsste es gelöscht werden. Was Gerhard dazu sagt ist somit unwichtig. :) Gib mir ein Beispiel für eine Wappenabbildung, wo Angaben über Lizenz und Herkunft vorhanden waren, das Bild aber trotzdem gelöscht wurde. Gruß. --Blaite 22:58, 10. Nov 2004 (CET)
Eins der Wappen, bei dem es lt. Angabe nicht um eine URV des Bilderstellers ging, war z.B. das, innerhalb einer (vom "Hochlader") beantragten Sammel-Löschung von zehn Stadtwappen befindlichen Wappens: "Bild:Wappen der Stadt Pirna.jpg". --Pirnscher Mönch 00:42, 11. Nov 2004 (CET)
Ich habe mir jetzt die gelöschten alten Versionen der Bildbeschreibungsseite angeschaut. Dort wurde weder Lizenz noch Herkunft genannt. Somit war eine Löschung unabhängig irgend eines „Wappenrechts“ korrekt. Schlechtes Beispiel. Gruß. --Blaite 20:05, 11. Nov 2004 (CET)
Ich versteh auch nicht so ganz, was dieser grundsätzlich motivierte Löschantrag soll. Hier wird kein Meinungsbild erstellt, sondern jeweils nur ein Einzelfall entschieden. Ich sehe weder einen Konsens, dass grundsätzlich Genehmigungen eingeholt werden müssen noch dass man auf sie verzichten sollte (letzteres meine Meinung, weil sich die Befugnis der Gemeinden, wie hier auch schon mehrfach zu lesen, auf das Führen von Wappen und nicht auf ihre illustrative Verwendung bezieht). --Historiograf 02:45, 12. Nov 2004 (CET)
Genau. Vor allem ist so eine Betrachtungsweise gefährlich. Da wird dann mit einer schlecht formulierten Anfrage eine schlecht formulierte Antwort der Gemeinde bezüglich einer Verwendung irgend eines Wappenbildes provoziert. Diese Genehmigung zur Verwendung des Wappens wird dann leider von einigen als Freibrief für die Verwendung einer jeden Wappenabbildung des Wappens betrachtet. Damit werden dann Urheberrechtsverletzungen als rechtens betrachtet, da doch die Gemeinde zugestimmt hat. Naja Urheberrecht bzgl. Wappenabbildung != Wappenrecht bgzl. Wappen. Gruß. --Blaite 05:44, 12. Nov 2004 (CET)

Zum Bundesadler: Ich glaube ja immer noch, dass sich die Genehmigungsplich auf eine Verwendung im sinne des Führens des Wappens bezieht - eine Zeigen im sinne eines Zitates ist IMHO nicht genehmigungspflichtig, aber IANAL... Dieser Argument gillt übrigens auch für Stadtwappen, auch wenn die Gemeinden das nicht unbedingt so sehen. Die haben eben blos auch oft keine Ahnung, und sind Kontrollfraks von Berufswegen...

Beim „führen“ eines Wappens „zeigt“ man ja auch eine Abbildung. Wir zeigen es jedoch in einem informativen Kontext. Wenn man mit Hilfe der Wappenabbildung das Dokument jedoch so aussehen lässt, dass es amtlich oder dergleichen ist, handelt es sich aber wieder um ein „Führen“ des Wappens. Dies ist bei Artikeln der Wikipedia aber nicht der Fall. Wenn wir dagegen das Wikipedia-Logo links oben durch den Bundesadler austauschen, schaut’s so aus, als wenn die Dokumente amtlich wären. Naja, so ist das halt, aber halt nur IMHO. :) Gruß. --Blaite 22:58, 10. Nov 2004 (CET)

Zur Flagge: Die Detschlandfahne ist soweit ich weiß kein hoheitzeichen, lediglich nationals Symbol (ich kann mich da aber auch irren). Jeder darf diese Fahne in seinem Garten hissen, im Briefkopf führen und auf seiner Webseite platzieren wie er will. -- D. Düsentrieb 22:45, 10. Nov 2004 (CET)

Genau. --Blaite 22:58, 10. Nov 2004 (CET)
Nein, nicht genau, aber trotzdem richtig. Die Bundesflagge (ahem, "Deutschlandfahne") ist sehr wohl ein Hoheitszeichen, es darf aber trotzdem jeder damit anstellen, was er will. Er muß sich nur an die einschlägigen Gesetze halten, z.B. darf er die Flagge nicht verunglimpfen oder zusammenrollen und dann jemanden anders damit erwürgen.
Was man als Privatmann nicht führen darf, ist die Bundesdienstflagge (mit Bundesschild in der Mitte). Das heißt aber nicht, daß man sie nicht zu informativen Zwecken abbilden darf. Siehe auch die Webseite Erlaubte Flaggen - Verbotene Flaggen der Deutschen Gesellschaft für Flaggenkunde, die nicht nur einen schönen Überblick gibt, welche Flaggen den Behörden vorbehalten sind, sondern offenkundig keine Bedenken hat, diese "verbotenen" Flaggen einfach so ins Web zu stellen. -- Sebastian Koppehel 10:27, 11. Nov 2004 (CET)
Exakt, besser hätte ich es nicht erklären können! Gruß Kookaburra 15:33, 11. Nov 2004 (CET)
Richtig. Weiter so. Gruß. --Blaite 20:05, 11. Nov 2004 (CET)
Langsam beginne ich zu begreifen!
Ich habe eine offizielle Erlaubnis der Stadt Moers zur Nutzung des Wappens in Wikipedia. Die Erlaubnis liegt mir als Mail vor. Das Wappen stammt von der offiziellen Web-Seite der Stadt Moers. Auch darauf hatte ich hingewiesen und dazu keinen Widerspruch erhalten.
Ich hoffe, das ist so OK. Wie oder wo kann ich denn die entsprechenden Hinweise anbringen?
Or54rs
Antwort auf Benutzer Diskussion:Or54rs. Gruß. --Blaite 18:01, 12. Nov 2004 (CET)




Datei:Wappen langenhagen.jpg Datei:KongoDR1997-5.jpg Datei:Fidschi Wappen.jpg Datei:Tonga Wappen.jpg Datei:Niger Wappen.jpg Datei:Tele Firn2.jpg Datei:Maropanesthia-rhinoceros.JPG Datei:SIMG0139.jpg Datei:Damhirsch1.JPG keine Lizenz -- Breezie 20:19, 10. Nov 2004 (CET)

11. November

Bei folgenden Wappen fehlt die Angabe der Lizenz und/oder Quelle. Auf Nachfrage auf Benutzer_Diskussion:Sauerlaender und spaeter per Mail bisher keine Antwort erhalten. Bild:Altena.jpg, Bild:AmtMenden.jpg, Bild:Becke.jpg, Bild:Becke.jpg, Bild:Boesperde.jpg, Bild:Castropr.jpg, Bild:Deilingh.jpg, Bild:Ergste.JPG, Bild:Evingsen.jpg, Bild:Froenden.jpg, Bild:Froensbe.jpg, Bild:Halingen.jpg,Bild:Hamm.jpg, Bild:Hemer.jpg, Bild:Hennen.JPG, Bild:Herne2.jpg, Bild:Hoerde.JPG, Bild:Hohenlim.jpg, Bild:Holzwick.jpg, Bild:Ihmert.jpg, Bild:Kesbern.jpg, Bild:KrsAlten.jpg, Bild:KrsArnsb.jpg, Bild:KrsBrilon.jpg, Bild:KrsIserlohn.jpg, Bild:KrsLippstadt.jpg, Bild:KrsMesch.jpg, Bild:KrsWittg.jpg, Bild:Lendring.jpg, Bild:Letmathe.jpg,Bild:NaWi.JPG, Bild:NeuNeuen.jpg, Bild:NeuSchma.jpg, Bild:NeuWinte.jpg, Bild:Neuenrad.jpg, Bild:Oesbern.jpg, Bild:Plettenb.jpg, Bild:Schwerte.jpg, Bild:Schwitten.jpg, Bild:Wattensch.jpg, Bild:Werdohl.jpg, Bild:Westhof.jpg, Bild:Wimbern.jpg, Bild:Winterbe.jpg
Fuer diese beiden Fotos gilt das gleiche: Bild:Florianschild.jpg, Bild:Floriansdorf.jpg
Ebenso fuer diese 3Bilder: Bild:LageHemer.PNG, Bild:LageNaWi.PNG, Bild:WanE.PNG
Vielleicht kann jemand Herkunft und Lizenzstatus aufklaeren. Gruss --Boris23 07:51, 11. Nov 2004 (CET)

Die Wappen sind – IMHO alle – unrechtmäßig von [4] übernommen worden. Der Lizenzstatus lautet „URV“. Gruß. --Blaite 20:11, 11. Nov 2004 (CET)

12. November


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13. November




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