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Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

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Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, auf dem Weinettiket meist abgekürzt Q.b.A., ist eine Qualitätswein-Kategorie die unter Qualitätswein mit Prädikat (QmP) und über dem Tafelwein liegt. Im Gegensatz zu anderen Qualitätsstufen (z.B. Tafelwein) müssen die Trauben aus einem einzigen der zugelassenen Anbaugebiete stammen. Die verwendeten Weintrauben müssen ausschließlich von zugelassenen Rebsorten der Art Vitis vinifera stammen. Ist die Rebsorte noch im Zulassungsverfahren, so muss die Bezeichnung „aus Versuchsanbau“ auf dem Etikett vermerkt sein.

Die höheren Anforderungen bei solchen Weinen richten sich besonders an den Reifegrad des Lesegutes. Das Mostgewicht muss je nach Anbaugebiet und Rebsorte mindestens 50° bis 72° Öchsle aufweisen. So beträgt beispielsweise im Land Rheinland-Pfalz das Mindestmostgwicht bei Dornfelder für Qualitätswein 68° Oechsle. Eine Anreicherung durch Zucker vor der Gärung (Chaptalisation) ist erlaubt. Die Weine werden einer analytischen Prüfung unterzogen, die nach organoleptischen, weinrechtlichen und chemischen Kriterien erfolgt, und tragen auf dem Etikett eine amtliche Prüfungsnummer. Die Weine müssen über einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9° und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 7° verfügen; die Differenz ist der Restzuckergehalt im Wein und bestimmt somit seine Süße.

Bestimmtes Anbaugebiet

Das bestimmte Anbaugebiet bestimmt eine Abgrenzung der Fläche, auf der „Qualitätsweinbau“ legal möglich ist, also Qualitätswein bestimmten Anbaugebiets (b.A.) bzw. Qualitätswein b.A. mit Prädikat erlaubt ist.

Die Begriffe „bestimmtes Anbaugebiet“, „Weinbaugebiet“ und „Weinanbaugebiet“ werden häufig – nicht ganz korrekt – synonym gebraucht.

Siehe: Weinbau in Deutschland#Qualitätswein

Andere Länder

Ähnliche, wenn auch nicht immer vergleichbare regionale Einteilungen sind auch in anderen Ländern, wie z. B. Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, zu finden. So gelten in Frankreich für Weine subregionaler und kommunaler AOC (etwa Margaux) strengere Anforderungen an Höchstertrag und Mostgewicht als für regionale AOC (z. B. Bordeaux Supérieur). Über diese Einteilung hinausgehend vergeben einige Organisationen (Appellationen) zusätzliche Prädikate für bestimmte Weingüter und Weinlagen (z. B. Premier Cru und Grand Cru).