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Konsul (Begriffsklärung)

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Ein Konsul (v. lat.: consulere sich beraten) ist der Handlungsbevollmächtigte einer Regierung.

1. Im Römischen Reich beschrieb der "cursus honorum" (Ämterlaufbahn), den Weg bzw. den Aufstieg eines Politikers. Der Konsul bekleidete das höchste und wichtigste Amt, er hatte das höchste Entscheidungsrecht. Um eine Alleinherrschaft zu vermeiden, herrschte die Kollegialität: man übte dieses Amt zu zweit aus. Zudem gab es die Annuität, die die jährliche Neuwahl des Konsuls festlegte.
Um Konsul zu werden, musste man folgende Ämter der Reihenfolge nach abgelegt haben:

  1. Quaestor (Finanzminister)
  2. Ädil (verantwortlich für Ordnung in Stadt und auf Markt. In etwa ein Bürgermeister)
  3. Praetor (verantwortlich für Feldzüge und Rechtsprechung)
  4. Censor (Steuereintreiber, Finanzbeamter)

2. In der Gegenwart ist ein Konsul ein offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher Interessen und Interessen von Bürgern des Heimatstaates beauftragter halbdiplomatischer Vertreter seines Staates im Ausland.