Kleine Anfrage (Deutschland)
Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive.
In Deutschland kommen Kleine Anfragen vor allem im Bundestag und den Landesparlamenten vor, die an die Bundes- oder eine Landesregierung gerichtet sind. Die jeweilige Regierung ist gehalten, die Antwort auf die Kleine Anfrage innerhalb kurzer Zeit (meist weniger Wochen) zu beantworten. Dabei werden in der Regel keine aufwändigen Recherchen durchgeführt. Die Antworten beruhen auf den Fakten, die der Regierung aktuell vorliegen. Kleine Anfragen sind hauptsächlich ein Instrument der Opposition. Sie haben Kontrollcharakter für die Regierungen, da durch sie Rechenschaft über bestimmte Handlungen verlangt werden kann bzw. Begründungen dafür, warum bestimmte Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Die Große Anfrage ist meist länger, erfordert eine ausführlicherer Antwort und oft muss eine gesamte Fraktion diese beantragen.
Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag
Der Bundestag regelt die Kleine Anfrage im §104 seiner Geschäftsordnung. Ein weiterer Nachweis ist der §75 Abs.3 der Bundestags-GO, in der Kleine Anfragen als Vorlagen im Sinne des §76 definiert werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen und sollen innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. Diese Frist kann nach §104 Abs.2 im Einvernehmen mit dem Fragesteller verlängert werden.
Kleine Anfrage in den deutschen Landtagen
Hessen
Rechtsgrundlage für die Kleine Anfrage im Hessischen Landtag ist der §35. Die Frist zur Beantwortung beträgt laut §35 Abs.3 sechs Wochen mit der Pflicht zur Abgabe eines Zwischenberichtes mit Angabe der Hinderungsgründe im Falle der Nichteinhaltung.
Niedersachsen
Die Niedersächsische Geschäftsordnung des Landtages kennt zwei Spielarten der Kleinen Anfrage:
- §46: Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung
- §47: Kleine Anfragen für die Fragestunde