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Abmahnung

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Eine Abmahnung ist in der Rechtssprache die Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen unlauteren Wettbewerb erlangt. Geht der Anspruchsberechtigte gegen einen Verletzer nicht zunächst im Wege der Abmahnung vor und gibt ihm so keine Gelegenheit, sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten, so läuft der Anspruchsteller Gefahr, dass der Verletzer eine ohne Abmahnung erwirkte einstweilige Verfügung akzeptiert und dem Antragsteller deshalb die Kosten wie beim sofortigen Anerkenntnis (vgl. § 93 ZPO) auferlegt werden.


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