Diskussion:Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Artikel um einen Artikel über die "Östereichische HochschülerInnenschaft" und nicht "Hochschülerschaft" handelt. Siehe http://oeh.ac.at/oeh Das sollte m.e. geändert werden, da es sich um einen Eigennamen einer offiziellen Körperschaft handelt. Benutzer:Rafl, 2004-09-27, 15:21
Es stimmt schon, die derzeitige Exekutive der der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft bezeichnet sich selbst als "Österreichische HochschülerInnenschaft". Diese Eigenbezeichnung ist allerdings nicht gesetzlich gedeckt. Der Errichtungsparagraph des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 (§ 2) lautet wie folgt (siehe RIS):
Errichtung der Österreichischen Hochschülerschaft und der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 2. (1) Die Österreichische Hochschülerschaft und die Hochschülerschaften an den Universitäten sind Körperschaften öffentlichen Rechts und verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen dieses Bundesgesetzes selbst.
(2) Sie sind errichtet, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und ihre Mitglieder zu fördern.
Eventuell könnte man einen entsprechenden Hinweis ("nennt sich selbst 'HochschülerInnenschaft', um die Existenz von Studentinnen auch sprachlich sichtbar zu machen" o.ä.) einbauen. Benutzer:Peter Putzer, 2004-10-07, 13:57