Amtsgericht Erlangen
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Das Amtsgericht der Stadt Erlangen ist zuständiges Amtsgericht im Amtsgerichtsbezirk Erlangen.
Allgemeines
Das Amstsgericht Erlangen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht als solches ist in mehrere Abteilungen für Zivilsachen, Strafsachen, Familiensachen, Vormundschaftssachen, Betreuungssachen und Nachlasssachen unterteilt. Ferner befindet sich das Grundbuchamt als zusätzliche Abteilung im Amtsgerichtsgebäude. Des Weiteren ist das Amtsgerichtsgebäude Sitzt der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Das Amstsgericht wird seit dem 01.07.2005 durch den Direktor des Amtsgerichtes Herrn Althoff geleitet. Seit dem 01.02.2005 ist Frau Ziegler Geschäftsleiterin des Amtsgerichts.
Der Amtsgerichtsbezirk
Der Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichts Erlangen umfasst im Wesentlichen die Orte Eckental, Kalchreuth, Heroldsberg, Buckenhof, Uttenreuth, Spardorf, Marloffstein, Bubenreuth, Möhrendorf, Baiersdorf, Röttenbach, Hemmhofen, Heßdorf, Herzogenaurach, Aurachtal, Großenseebach, Oberreichenbach, Weisendorf, Gremsdorf, Adelsdorf, Höchsadt, Lonnerstadt, Vestenbergreuth, Wachenroth und Mühlhausen. Siehe auch hier
Zuständigkeiten
In Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafverfahren gegen Erwachsene entweder in der Funktion des Strafrichters, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Es entscheidet als Schöffengericht, wenn eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist.
Es entscheidet im Jugendstrafrecht also über Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowohl durch den Jugendrichter, nämlich dann, wenn eine Jugendstrafe von bis zu einem Jahr zu erwarten ist, als auch durch das Jugendschöffengericht, wenn eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren zu erwarten ist.
Es überwacht ebenfalls die Erfüllung von Bewährungsauflagen und die Vollstreckung von Jugendhaft.
Bußgeldverfahren
Das Amtsgericht entscheidet auch über Einsrpüche gegen Bußgeldbescheide im rahme von Bußgeldverfahren. Hier entscheidet es vor allem über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.
In Zivilsachen
In Zivilsachen entscheidet das Amtsgericht allgemein über Klagen von einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Außerdem ist es bei allen Verfahren in Mietrechtsangelegenheiten ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. Nicht zuletzt werden Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen von Schuldnern durchgeführt.
In Vormundschaftssachen
Als Vormundschaftsgericht betreut das Amtsgericht Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Es führt aber auch Adoptionen durch. Falls erwachsene Personen Untersützung im Alltag benötigen wird durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Dieser wird wiederum in seinem Handeln überwacht. Außerdem liegt es im Zuständigkeitsbereich des Vormundschaftsgerichts über die Unterbringung psychisch kranker Personen zu verfügen.
In Nachlasssachen
Als Nachlassgericht ist es auch für die Hinterlegung von Testamenten zuständig. Es führt hier auch für Nachlassverfahren durch; also hauptsächlich die amtliche Ermittlung von Erben, die Testamentseröffnung und die Erteilung von Erbscheinen.
In Familiensachen
Als Familiengericht führt es vor allem Ehescheidungsverfahren durch. Hierbei entscheidet es auch über den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie über das Sorgerecht und nicht zuletzt über das Umgangsrecht.
Das Grundbuchamt
Im Grundbuchamt werden notarielle Urkunden vollzogen, die den Grundbesitz betreffen. Beispielsweise seien hier der Eigentumswechsel, die Grundschulden, Leibgedinge und Geh- und Fahrtrechte erwähnt. Das Grundbuch durch jeden eingesehen werden, der ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen kann.
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