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Amtsgericht Erlangen

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Das Amtsgericht der Stadt Erlangen ist zuständiges Amtsgericht im Amtsgerichtsbezirk Erlangen.


Allgemeines

Das Amstsgericht Erlangen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht als solches ist in mehrere Abteilungen für Zivilsachen, Strafsachen, Familiensachen, Vormundschaftssachen, Betreuungssachen und Nachlasssachen unterteilt. Ferner befindet sich das Grundbuchamt als zusätzliche Abteilung im Amtsgerichtsgebäude. Des Weiteren ist das Amtsgerichtsgebäude Sitzt der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft beim Landgerichtes Nürnberg-Fürth. Das Amstsgericht wird seit dem 01.07.2005 durch den Direktor des Amtsgerichtes Herrn Althoff geleitet. Seit dem 01.02.2005 ist Frau Ziegler Geschäftsleiterin des Amtsgerichts.

Zuständigkeiten

In Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafverfahren gegen Erwachsene entweder in der Funktion des Strafrichters, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Es entscheidet als Schöffengericht, wenn eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist.

Es entscheidet im Jugendstrafrecht also über Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowohl durch den Jugendrichter, nämlich dann, wenn eine Jugendstrafe von bis zu einem Jahr zu erwarten ist, als auch durch das Jugendschöffengericht, wenn eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren zu erwarten ist.

Es überwacht ebenfalls die Erfüllung von Bewährungsauflagen und die Vollstreckung von Jugendhaft.

Bußgeldverfahren

Das Amtsgericht entscheidet auch über Einsrpüche gegen Bußgeldbescheide im Rahmen von Bußgeldverfahren. Hier entscheidet es vor allem über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

In Zivilsachen