Einsatzfahrzeug
Einsatzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einen Sonderstatus haben. Sie fallen sowohl im Kraftfahrzeuggesetz als auch in der Straßenverkehrsordnung nicht in die üblichen Kategorien.
Kennzeichnung
Als Grundmerkmal müssen Einsatzfahrzeuge im deutschen Sprachraum mit einer blauen Rundumkennleuchte und einem Folgetonhorn (in Deutschland auch Martinshorn bezeichnet) ausgestattet sein, um als solche erkennbar zu sein. In anderen Ländern sind sie mit roten oder roten und blauen Rundumkennleuchten und einer Sirene ausgestattet.
Das Fahrzeug selbst ist je nach Verwendung in der jeweiligen Einsatzorganisation ausgerüstet und ausgestattet. Das kann ein normaler PKW oder LKW sein. Es kann aber ganz speziell für den Rettungsdienst oder die Feuerwehr oder die Polizei ausgerüstet sein. Diese Fahrzeuge erkennt man auch außen an Farbe oder Aufschriften. Speziell bei hellen Fahrzeugen sind oft zusätzliche Streifen mit einer roten oder orangen Tagesleuchtfarbe zur besseren Sichtbarkeit angebracht.
Ab dem Jahr 2005 sollten innerhalb der EU folgende einheitliche Farben für Einsatzfahrzeuge verwendet werden:
- Feuerwehr: rot
- Rettungsdienst: gelb
- Polizei: blau
Fahrzeuge von ausschließlich im jeweiligen Staat vorkommenden Hilfsorganisationen (z.B. in Deutschland THW, DLRG etc.) behalten ihre jeweiligen Fahrzeugfarben bei. Aber auch in Österreich werden die derzeit weißen Fahrzeuge voraussichtlich eine silberne Farbe bekommen.
Zivilstreifen fahren ebenfalls mit Einsatzfahrzeugen, die aber erst im Einsatz selbst dazu erkenntlich gemacht werden.
Österreich
Es können auch zivile Fahrzeuge die Genehmigung bekommen, als Einsatzfahrzeug im Notfall deklariert zu werden. Dies trifft vor allem Ärzte im ländlichen Raum, wo andere Rettungsorganisationen eine längere Zufahrt haben, zu. Die Fahrer dieser Zivilfahrzeuge genießen zwar die die Einsatzfahrt betreffenden gesetzlichen Vorteile, aber nicht z.B. Kfz-Steuer-Befreiung.
Rechte
Nach der Straßenverkehrsordnung haben Einsatzfahrzeuge im Einsatz auch gewisse Sonderrechte, die je nach Land variieren können. Überall muss jedoch ein anderer Straßenteilnehmer dafür sorgen, dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz bevorzugt die Straße passieren können. Hat jedoch ein Einsatzfahrzeug weder Blaulicht noch Folgetonhorn eingeschaltet, so gilt es als normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte.
Verwendung der Signale
Einsatzfahrzeuge dürfen ihre Signale nur in bestimmten Situationen verwenden:
- Gefahr im Verzug
- zur Absicherung, dass die Gefahr nicht noch größer wird.
- bei Staatsbesuchen
- als Transportbegleitung
Siehe auch: Sondersignal, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr, Feuerwehrfahrzeuge, Themenliste Straßenverkehr, Wanne