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Invention

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Der in der musikalischen Formenlehre verwendete Begriff Invention (von lateinisch invenire - entdecken, erfinden, bzw. inventio - Einfall) ist nicht klar definiert. Er ist seit der Mitte des 16. Jahrhunderts gebräuchlich und hat eine der folgenden Bedeutungen:

  • Ersatzbezeichnung für Musikstücke, deren Gattungsname nicht angegeben wird;
  • Als Erstveröffentlichung erschienene Stücke;
  • Stücke, die für besonders ideenreich oder neuartig gehalten werden.

Anwendung

Aus einem musikalischem Einfall (Thema) heraus entwickelt der Komponist das gesamte Stück. Das Thema wird dabei unterschiedlich verarbeitet,z.B. nach dem Prinzip der Imitation (Nachahmung des Themas in einer anderen Stimme), Sequenz (Wiederholung des Themas auf einer anderen Tonstufe), Transposition (Thema erscheint auf einer anderen Tonstufe),Umkehrung,Augmentation (Vergrößerung der Notenwerte), Diminution (Verkleinerung der Notenwerte), Abspaltung (nur ein Teil des Themas wird verwendet).Gegenspieler des Themas in einer anderen Stimme ist der sogenannte Kontrapunkt.Die Invention ist in der Regel zweistimmig.

Bei Johann Sebastian Bach ist die Invention ein zwei- oder dreistimmiges Klavierstück, in dem der musikalische Einfall polyphon verarbeitet wird, siehe Inventionen und Sinfonien.

Weitere Bedeutungen

Im 16. Jahrhundert

Im 16. Jahrhundert wurden auch Festaufzüge mit raffinierten Maschinerien als Inventionen bezeichnet. Giovanni Maria Nosseni war der berühmteste Meister dieser Festkultur. Er verfügte über ein besonderes Inventionshaus, wo die Maschinen und Geräte für die Aufzüge verwahrt wurden.

Betriebswirtschaftslehre

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Invention auch eine Erfindung. Dagegen bezeichnet die Innovation die Einführung eines neuen Produktes (materiell oder immateriell) in z.B. einem Markt. "neu" bezieht sich also immer auf einen abgrenzbaren Bereich (hier ein Markt). Siehe auch Innovationsmanagement