Kurfürst
Ein Kurfürst (von mittelhochdeutsch: kur(e) Wahl) war ein Fürst, der über die Kurwürde verfügte. Von 1198 bis 1806 waren die Kurfüsten zur Wahl des deutschen Königs berechtigt. Dieses Amt war nötig geworden, um Doppelwahlen durch konkurrierende Interessensgruppen zu vermeiden.
Die Kurwürde war mit der Herrschaft über bestimmte Gebiete, die so genannten Kurlande verbunden.
1198 setzte sich Papst Innozenz III. im welfisch-stauffischen Thronstreit mit der Auffassung durch, dass nur die sieben Kurfürsten zur Königswahl ausreichen. Als einheitliches Kollegium bestanden die sieben Kurfürsten seit 1257 aus:
- 3 geistlichen Kurfürsten:
- Erzbischof von Mainz (siehe Kurmainz)
- Erzbischof von Köln
- Erzbischof von Trier
- 4 weltlichen Kurfürsten:
Endgültig festgelegt wurde das Kollegium und seine Berechtigung zur Wahl in dieser Form 1356 in der Goldenen Bulle.
Die Kurfürsten kürten durch eine Wahl nach dem Mehrheitsprinzip den nächsten deutschen König, entweder zu Lebzeiten des regierenden Königs oder nachdem der Vorgänger verstorben war. Durch diese Prozedur der Wahlmonarchie wurde die Macht und die Unabhängigkeit der Landesfürsten im Reich gesichert, da so vom zukünftigen König umfangreiche Zugeständnisse (Wahlkapitulation genannt) verlangt werden konnten.
Mit der Würde eines Kurfürsten verband sich auch eines der Erzämter.
Die Böhmische Kurwürde wurde seit den Hussitenkriegen im 15. Jahrhundert bis 1708 nicht wahrgenommen. Im Verlauf des dreißigjährigen Krieges erwarb der bayerische Herzog Maximilian I. (Bayern) mit der Oberpfalz die pfälzische Kur, die 1648 als achte Kur für die Pfalz wieder eingerichtet wurde. Eine neunte Kur bestand seit 1692 für den Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Im Reichsdeputationshauptschluss wurden 1803 die geistlichen Kuren und die pfälzische Kur aufgehoben, wobei die Mainzer Kur auf das Fürstentum Regensburg-Aschaffenburg übertragen wurde. Zum Ausgleich wurde für die Fürstentümer Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde neu eingerichtet. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches (HRR) 1806 verlor auch die Kurwürde ihre Bedeutung.