Versuch
Der Versuch ist der Vorgang, um ein bestimmtes Problem zu lösen.
Naturwissenschaften
In den Naturwissenschaften, vor allem in der Chemie und der Physik werden Versuche in Form von Nachbildungen von Experimenten durchgeführt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen und damit Behauptungen und Hypothesen zu untermauern oder zu widerlegen. Mehrere Versuchsdurchgänge können zur Vermeidung von Messfehlern herangezogen werden.
Rechtswissenschaften
Im Strafrecht bezeichnet der Versuch die unvollendete Straftat. In der Regel fehlt es am Taterfolg, andererseits kann der Versuch auch vorliegen, wenn andere (objektive) Merkmale des Tatbestands fehlen.
Die moralische Verwerflichkeit des Versuchs ergibt sich aus der feindlichen, gegen die Rechtsordnung gerichteten Willensbildung, dem sog. Tatenschluss. Dennoch ist die Strafbarkeit des Versuchs nur gegeben, wenn es sich beim versuchten Delikt entweder um ein Verbrechen handelt oder die Strafbarkeit explizit gesetzlich geregelt ist. Der Versuch eines Fahrlässigkeitsdeliktes ist ausgeschlossen, da sich der Tatentschluss nicht mit der fehlenden Erfolgsherbeiführung bei Fahrlässigkeitsdelikten vereinbaren lässt.
Der Versuchsbeginn ist das unmittelbare Ansetzen zur Tat (§ 22 StGB). Das unmittelbare Ansetzen ist schon gegeben, wenn zur Tatbestandsverwirklichung der Straftat keine weiteren Zwischenschritte mehr notwendig sind und der Täter auf subjektiver Ebene die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschritten hat.