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Cover-Version

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Als Coverversion wird ein Musikstück bezeichnet, das von jemand anderem als dem oder den Original-Interpreten gespielt wird. Da erst in der Popmusik das Original an den Autor gekoppelt wird, beschränkt sich die Verwendung des Begriffes grösstenteils auf diese Musikart.

Es gibt im wesentlichen 2 verschiedene Arten von Coverversionen:

  • möglichst genau nachgespielte Musikstücke, die in Richtung Imitation gehen (oft von Coverbands, die sich auf das Nachspielen von Musikstücken einer einzigen Band konzentrieren).
  • Interpretationen des Originalstückes, die sich in Form, Genre, zum Teil auch Texten von den Originalen absetzen und so eine eigene schöpferische Leistung vollbringen.

Eine Coverversion gibt sich aber immer als diese zu erkennen: Die Angaben, wer die Musik und den Text geschrieben hat, müssen vom Original übernommen werden. Wenn dies unterbleibt, spricht man meist vom Plagiat. Grundsätzlich abzugrenzen von der Coverversion sind das Zitat, das nur Elemente eines anderen Stückes aufgreift und darauf im Kontext einer originären, kreativen Leistung verweist (z.B. in Beatle bones and smokin' Stones von Captain Beefheart) und die Paraphrase, das ein eigenständiges Stück ist, aber sich durch umfangreiche Referenzen an einer Epoche, einem Interpreten oder einem Stück daran abarbeitet (z.B. "California Uber Alles" der Dead Kennedys in Anlehnung an die ehemalige deutsche Nationalhymne).

Ein Cover kann unterschiedlich motiviert sein, neben der reinen Sympathie für ein Stück oder die Verwendung als Füllwerk bei fehlendem Eigenmaterial (häufig zu finden in den Anfangszeiten einer Band) werden häufig Epochen, Interpreten oder Stücke in Bezug auf das eigene Selbstverständnis referenziert (vielfach im Britpop). Eine andere Option ist die kommentierende, die meist eine kritische Haltung zum ursprünglichen Stück wiedergibt, z.B. in Sid Vicious' parodistischer Interpretation von My Way oder dem musikalischen Zerfetzen der amerikanischen Nationalhymne Star-Spangled Banner durch Jimi Hendrix, das die tiefe Abneigung und Gespaltenheit der amerikanischen Jugend Ende der 60er des zwanzigsten Jahrhunderts ihrem Land gegenüber illustrierte.

Ein Sonderfall der Coverversion ist das Tribute, das als Würdigung eines Interpreten durch andere Musiker gedacht ist.

In den 90er Jahren entstand eine spezielle Form der Coverversion, die vertraute Kompositionen mit hohem Wiedererkennungswert insbesondere der 70er und 80er Jahre mit primitiven Technobeats unterlegte und diese so kommerziell ausschlachtete.

Anfang des 21. Jahrhunderts entstand der sogenannte Bastard-Pop, eine aus rechtlichen Gründen zumeist illegal veröffentlichte Zwischenform aus Mix und Coverversion, auf der zwei Stücke meist sehr verschiedener musikalischer Stilrichtungen ineinander gemixt wurden, um so verblüffende Effekte zu erzielen.

Wer Songs oder Texte von anderen Interpreten verwendet, und diese öffentlich aufführt oder auf einem Tonträger veröffentlicht, muss in der Regel Urheberrechtsabgaben an die Urheberrechtsgesellschaften zahlen, die den Schöpfern der Werke zu Gute kommen müssten. Es gibt bisher nur wenige Autoren in der Popmusik, die ihre Werke als Public Domain deklarieren.

Besondere Beispiele von Coversongs