Repräsentantenhaus
Allgemein steht der Begriff Repräsentantenhaus für das Parlament in einer repräsentativen Demokratie und in einer konstitutionellen Monarchie. Im Allgemeinen ist dem Repräsentantenhaus eine zweite Kammer - z.B. der Senat - gegenüber gestellt und dient als gegenseitiges Korrektiv für die Entscheidungen des Parlaments.
Diese Funktionen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland der Bundestag und der Bundesrat ein.
Ein Repräsentantenhaus findet sich u.a. in der Verfassung folgender Staaten: (Auswahl)
USA
Das Repräsentantenhaus ist die erste Kammer des amerikanischen Kongresses. Seit 1913 hat es insgesamt 435 Abgeordnetensitze, damit gehört es im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zu den kleinsten Parlamenten der westlichen Welt. Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl vergeben. Die Sitze sind auf die Bundesstaaten nach deren Bevölkerungszahl aufgeteilt, wobei jedoch jeder Bundesstaat mindestens einen Sitz erhält. Die Bewohner Washington D.C.s wählen nur einen nicht stimmberechtigten Beobachter, da es zu keinem Bundesstaat gehört.
Alle gewöhnlichen Bundesgesetze der USA müssen von Repräsentantenhaus und Senat gleichlautend verabschiedet werden, es gibt also anders als in Deutschland keine Unterscheidung in zustimmungspflichtige und nicht zustimmungspflichtige Gesetze. Auch der Präsident der USA muss dem Gesetz zustimmen oder zumindest nicht widersprechen; legt er sein Veto ein, kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn beide Häuser es in namentlicher Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit erneut beschließen.
Für den Fall, dass Senat und Repräsentantenhaus unterschiedlicher Meinung über ein Gesetz sind, gibt es ähnlich wie in Deutschland einen Vermittlungsausschuss.
Alle Finanzgesetze -- also Gesetze, die Staatsausgaben oder Steuern beschliessen, vor allem der jährliche US-Bundeshaushalt -- dürfen nur im Repräsentantenhaus eingebracht werden, erst wenn sie dort verabschiedet worden sind, dürfen sie im Senat behandelt werden.
Bei der Ratifizierung internationaler Verträge und bei der Besetzung von Ministerposten wird das Repräsentantenhaus nicht gefragt, hier ist allein der Senat entscheidungsberechtigt.
Der Sprecher des Repräsentantenhauses ist das dritthöchste Staatsamt der USA, wenn einmal Präsident und Vizepräsident zugleich sterben oder amtsunfähig sein sollten, würde er Präsident.
Die Wahl zum Repräsentantenhaus findet an dem Dienstag, der zwischen dem 2. und dem 8. November (einschließlich) liegt, in jedem geradzahligen Jahr statt, also alle zwei Jahre. Aktiv wahlberechtigt ist jeder volljährige (seit den sechziger Jahren: 18-jährige) Amerikaner, der den Hauptwohnsitz in einem der fünfzig Bundesstaaten hat oder der als Soldat oder im Regierungsauftrag im Ausland ist, im letzteren Falle gilt der Staat des letzten Wohnsitzes innerhalb der USA.
Passiv wahlberechtigt ist jeder US-Bürger, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 7 Jahre die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, sowie (egal wie lange) seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesstaat hat, wo er sich zur Wahl stellt.
Die Wahl findet nach dem einfachen Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen statt, aus jedem Wahlkreis wird dabei genau eine Person gewählt - diejenige, die eine einfache Mehrheit der Stimmen ihres Wahlkreises erreicht.
Die Wahlkreiseinteilung folgt zunächst den Grenzen der Bundesstaaten, es gibt keine staatsübergreifenden Wahlkreise. Was die Einteilung innerhalb eines Staates betrifft, ist diese inzwischen von den Gerichten extrem streng geregelt worden. Nur aus besonderen Gründen darf von der innerhalb eines Bundesstaates jeweils exakt gleichen Wahlberechtigtenzahl je Wahlkreis abgewichen werden. Dennoch sind trickreiche Manipulationen durch beide großen Parteien an der Tagesordnung (so genanntes Gerrymandering), wodurch die meisten Sitze ihrer jeweiligen Partei sicher sind. Nur etwa einer von 15 Sitzen wird regelmäßig umkämpft, in vielen Wahlkreisen treten gar keine Gegenkandidaten mehr an, da das sowieso sinnlos wäre. Die Mehrheit im Repräsentantenhaus wechselt dadurch heute viel seltener als im Senat, und es gibt viel mehr Abgeordnete, die schon seit vielen Jahrzehnten Mitglied sind -- umgekehrt zu den Intentionen der US-Gründerväter, die das Repräsentantenhaus als das stärker auf die Stimmung der Bevölkerung reagierende der beiden Häuser geplant hatten.
Bei der Sitzverteilung an die einzelnen Bundesstaaten erhält zunächst jeder der 50 Staaten den ihm zustehenden einen Pflichtsitz, die anderen 385 Sitze werden dann nach dem Huntington-Hill-Verfahren, einem Divisorverfahren, verteilt.
Siehe auch: Liste der Abgeordneten des 108. US-Repräsentantenhauses, Senat (USA)