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Gottesbezug

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Die Bezeichung "Gottesbezug" meint einen religiösen christlichen Verweis auf Gott.

Ein solcher Verweis findet sich beispielsweise in der Präambel von Verfassungen. Die Präambel des deutschen Grundgesetzes beginnt mit den Worten "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [...] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Problematisch ist ein Gottesbezug in Verfassungen, da er auch immer das Verhältnis von Staat und Kirche beschreibt. Außerdem kann ein christlicher Bezug auch im Widerspruch zur staatlichen Neutralität im Verhältnis zu anderen Religionen aufgefasst werden.

Umstritten war ein solcher Gottesbezug in der letzten Zeit bei Erarbeitung der Europäischen Verfassung. Hier kollidierten im Wesentlichen die französische Staatsauffassung eines selkularen, laizistischen Staates (mit vollständiger Trennung zwischen Staat und Kirche) mit der vor allem katholisch geprägten Auffassung einzelner EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Irland oder Italen bzw. der deutschen Christ-Demokratie.
Einer der Vorschläge (orientiert an der polnischen Verfassung) hatte folgenden Wortlaut: „Die Werte der Europäischen Union umfassen die Wertvorstellungen derjenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten.“
Engültiges Ergebnis in der Verfassung ist ein Kompromiss ohne ausdrücklichen Gottesbezug. Es wird nur auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" Bezug genommen. Ein dezidiert christlicher Bezug fehlt.