OnlineTVRecorder
OnlineTVRecorder (kurz OTR) ist ein kostenloser, browserbasierter Dienst, der dem registrierten Nutzer seit 2005 online die Funktionalität eines Videorecorders zur Verfügung stellt, ohne dass er ein solches Gerät besitzen muss. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern.
OnlineTVRecorder wird von dem Koblenzer Unternehmen Telecontrol Unterhaltungselektronik AG entwickelt. Der Betreiber ist ein Unternehmen mit Sitz auf Antigua.
Funktionsweise
Aufzeichnung
Nach der kostenfreien Registrierung kann der Benutzer mit Hilfe des integrierten EPG (elektronische Fernsehzeitung) Sendungen auswählen, die er aufnehmen möchte. Dies ist auch über eine kostenpflichtige SMS (50 Cent) möglich, bei dieser Variante erhält man zusätzlich einen Downloadplatz auf Position 1 der Warteliste. Die Sendungen werden von Webservern aufgezeichnet, die mit Satellitenfernsehen arbeiten und die meisten Sendungen digital über DVB aufnehmen. Die Sendungen werden mit einem symmetrischen Chiffre verschlüsselt. Es können durch die sogenannte „Wishlist“ alle Aufnahmen, die einen bestimmten Begriff im Namen haben, automatisch programmiert bzw. durch Eingabe des Wildcardbegriffs %%% alle Sendungen auf allen Sendern (mit Ausnahme der nicht gepoolten Sendungen, s.u.) zur Aufnahme markiert werden. Da OTR immer vor und nach der geplanten Sendezeit einen Puffer, den sogenannten Overlap, einbaut, sind die Aufnahmen ca. 10 Minuten länger als in der Programmübersicht angegeben. Die Aufnahme umfasst dabei auch sämtliche eingeschobenen Werbeblöcke. Hin und wieder kann es allerdings auch passieren, dass Anfang oder Ende der aufgenommenen Sendung fehlen, wenn die Sendepläne nicht eingehalten werden oder die EPG-Daten fehlerhaft sind. Deshalb wird empfohlen, die nachfolgende Sendung mitzuprogrammieren.
Download und Dekodierung
Die aufgezeichneten Sendungen können abhängig von Format und Nachfrage auf folgende Weise heruntergeladen werden:
- von den OTR-Servern:
- kostenloser Download über eine Warteschlange
- kostenloser priorisierter Download
- bezahlter Download (siehe Finanzierung)
- Private Mirrors
- P2P-Netzwerk über BitTorrent
Nach dem Download müssen die Dateien mit der Erweiterung .otrkey noch von einem eigenen Decoder entschlüsselt werden. Dabei werden Passwort und E-Mail-Adresse per HTTP an den OTR-Server geschickt, der daraufhin den Schlüssel für die Entschlüsselung zurückschickt. So wird erreicht, dass die Datei auch nur von dem User decodiert wird, der auch dazu berechtigt ist, weil er einen Aufnahmeantrag für diese Sendung gestellt hat. Die entschlüsselte Filmdatei kann dauerhaft angesehen werden, weil keine Beschränkungen durch das Digital Rights Management (kurz DRM) gegeben sind. Eine Konvertierung oder anderweitige Verwendung ist ebenfalls möglich.
Werbung
Wie bei echten Videorecordern wird die Werbung auch aufgenommen, die mit Videoschnittsoftware entfernt werden kann. Mit dem kostenlosen, für die OTR-Community von „1248“ entwickelten Cut Assistant [1] von cutlist.de kann das Ausschneiden der Werbung vereinfacht werden. Jeder Benutzer des Programmes kann eine Schnittliste für eine OTR-Sendung erstellen und für andere verfügbar machen.
Es gibt auch Programme, die die Werbung nicht herausschneiden, sondern überspringen, z. B. den OTR-Megaplayer [2]. Wenn man damit eine aufgenommmene Sendung startet, sucht er im Internet nach einer Schnittliste mit den Werbungszeiten sowie Start- und Endzeit, womit er die Werbung überspringen kann.
Zur Zeit wird bei einigen nicht oft gewünschten Sendungen „Content adaptive Bitrate“ (kurz: CAB) getestet, d.h. die Qualität wird während der Werbung deutlich gesenkt, um die Grösse der Dateien zu senken.
Aufnahmeformate
- MP4: 160 × 120 Pixel
- DivX (Analog aufgenommen): 384 × 288 Pixel, Audio: 128 kBit/s mp3-kodiert
- DivX (über DVB aufgenommen): 512 × 384 Pixel (Farbschema YV12) bis zu 800 kBit/s, Audio: 96 kbit/s mp3-kodiert
- H.264: 720 × 576 Pixel (volle PAL-Auflösung) bis zu 1200 kBit/s, Audio: 128 kBit/s mp3-kodiert
Früher wurde alles im WMV-Format aufgenommen. Am 24. März 2007 wurde die Umstellung der letzten 9 Sender auf das DivX-Format abgeschlossen. Diese werden weiter analog aufgenommen und bieten damit eine etwas schlechtere Qualität als die über DVB aufgenommenen Sendungen.
Zusätzlich werden die 25 beliebtesten Sendungen pro Tag im MP4-Format zur Verfügung gestellt (für mobile Endgeräte wie den Apple iPod gedacht). Von Montag bis Freitag werden die 3 beliebtesten, am Samstag und Sonntag die 5 beliebtesten Sendungen zusätzlich mit H.264 encodiert. Diese werden bei OTR auch HQ-Sendungen (High Quality) genannt.
Aufgenommene Sender
Von den ersten beiden Sendergruppen werden alle Sendungen rund um die Uhr aufgenommen. Von der dritten Sendergruppe werden nur die beliebtesten Sendungen aufgenommen, weil derzeit noch nicht genug Aufnahmeeinheiten zur Verfügung stehen.
Sender mit DivX-, MP4-, und HQ-Aufnahmen (DVB)
kabel eins, KI.KA, ProSieben, RTL, RTL 2, Sat.1, SuperRTL Österreich, Tele5, VOX
Sender mit DivX-Aufnahmen (Analog)
3sat, ARD, ARTE, Bayern 3, BR-alpha, DSF, hr-fernsehen, MTV, PHOENIX, ZDF
Sender mit DivX-Aufnahmen (DVB) (nur die beliebtesten Sendungen)
ARD Eins, ARD Einsfestival, ARD Einsplus, CNN, Comedy Central, Das Vierte, DMAX, Euronews, Eurosport, MDR, N24, NDR Fernsehen, Nickelodeon, n-tv, RBB, SWR Fernsehen, terranova, VIVA, WDR Fernsehen, Giga, ZDF Theaterkanal, ZDF Dokukanal
Finanzierung
Grundsätzlich ist der Dienst kostenlos. Die konkrete kostenlose Downloadmenge ist pro Tag auf 3 GB, pro Woche auf 7 GB und pro Monat auf 18 GB limitiert. Dies gilt allerdings nur für den direkten Download vom OTR-Server und nicht für die privaten Spiegelserver.
Einnahmen entstehen durch Bannerwerbung. Des Weiteren ist es möglich, durch Spenden via PayPal oder Microdollar priorisierte „Download-Slots“ zu erhalten, um die Warteschlange zu umgehen. Weiterhin werden durch privat betriebene Spiegelserver die Kosten des Netzverkehrs verringert.
Good Will Points
Weiterhin hat jeder Benutzer ein Konto mit sogenannten "Goodwillpoints", kurz GWP, die seinen "guten Willen" gegenüber OTR darstellen. Man erhält durch unterstützende Aktivitäten, wie z.B. Spenden, Bazahlung für Download-Slots, Besuche der von OTR selbst vermarkteten Werbebanner oder das Werben neuer Benutzer positive Punkte. Negative Punkte erhält man bei Aktivitäten, die OTR belasten, wie z.B. Direktdownloads, die 16 GWP pro heruntergeladenem Gigabyte kosten. Die GWP-Anzahl jedes Benutzers stellt die Gesamtsumme seiner positiven und negativen Punkte dar. Je nachdem, wie lange ein Benutzer schon Mitglied ist und wie viele GWP bzw. positive Punkte er hat, wird er in eine von 5 möglichen Klassen eingeteilt. Die Klassen sind, in ansteigender "Rangfolge": Leecher, Neuling, Fair User, Sponsor und Premium.
Je nachdem, in welcher Klasse ein Benutzer sich befindet, hat er verschiedene Nutzungsrechte. Beispielsweise haben Leecher, also diejenigen, die wesentlich mehr direkt herunterladen als sie durch unterstützende Aktivitäten (s.o.) ausgleichen könnten, ein geringeres Speichervolumen für ihre Aufnahmen. Sie werden auch in der Warteschlange für Direktdownloads benachteiligt. Der Sinn dahinter ist: Leecher sollen verstehen, dass man, auch wenn der Dienst kostenlos ist, OTR unterstützen kann und soll, was auch ohne Einsatz von Geldspenden geht. Neulinge können noch keine "Buddy-Anfragen" stellen, was bedeutet, dass sie sich von anderen Benutzern kein Dekodierrecht für nicht selbst programmierte Aufnahmen im Sinne der Privatkopie (§53 Urheberrechtsgesetz) geben lassen können. Dies wird damit begründet, dass Privatkopien nur im engsten Frendes- und Verwandtenkreis (an bis zu 5 Personen) weitergegeben werden dürfen und man als Neuling die anderen Benutzer noch nicht kenne. Premium-User haben keinerlei Einschränkungen und werden bei Supportanfragen bevorzugt behandelt.
Rechtliches
Folgende rechtliche Erläuterungen beziehen sich nur auf Deutschland! Die rechtliche Situation dieses Dienstes wurde zeitweise als ungeklärt betrachtet.
Gegen shiftTV, einen ähnlichen Dienst, dessen Betreiber in Deutschland ansässig ist, laufen Gerichtsverfahren seitens mehrerer deutscher Privatsender, die bereits einstweilige Verfügungen und zweitinstanzliche Urteile im Hauptsacheverfahren gegen den Betreiber erwirken konnten. Der Ausgang dieser Verfahren wird unter Umständen auch für OTR und ähnliche Dienste relevant sein. shiftTV wurde bisher in zwei Instanzen (LG Leipzig und daraufhin OLG Dresden Urteil vom 5.12.2006, Az.: 14 U 1735/06) für unzulässig erklärt. Gegen das Urteil des OLG Dresden ist zunächst kein Rechtsmittel mehr möglich. Damit steht vorläufig fest, dass das Angebot "ShiftTV" teilweise rechtswidrig war. Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof (Revision des OLG-Urteils), um eine höchstinstanzliche Entscheidung zu erwirken. Im Übrigen erwirkte die Netlantic GmbH eine Abmahnung gegen die ProSiebenSat1 Media aufgrund einer falschen Tatsachenbehauptung in einer Pressemitteilung des Unternehmens.
Etwas anders verhält es sich mit OnlineTVRecorder. Das Unternehmen vertritt den Standpunkt, dass OTR laut §53 des Urheberrechtsgesetzes legal sei. Darin steht, dass jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Weiter beruft sich OnlineTVRecorder, entgegen der bisher ergangenen Gerichtsurteile, auf das Recht eines Jeden, privat Aufzeichnungen von TV-Sendungen anfertigen zu dürfen und dies auch unentgeltlich an Dritte delegieren zu dürfen. Damit hebe sich der Dienst von Anbietern wie shiftTV ab, die eine monatliche Nutzungsgebühr erheben. Mittels der proprietären Verschlüsselung wird sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben hat.
Weiter ist es dank des „Buddy Exchange“-Systems möglich, eigene Aufnahmen an bis zu fünf ausgewählte Freunde weiterzugeben. So können Sendungen, bei denen vergessen wurde sie aufzunehmen, im Gegensatz zu herkömmlichen Videorecordern, auch nach der Ausstrahlung von anderen Benutzern erhalten werden. Dies geschieht im rechtlichen Rahmen der Privatkopie.
Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Nach Aussage aus den internen Kreisen in einem öffentlichen Forum richte sich das Urteil gegen den ehemaligen Domaininhaber, der onlinetvrecorder.com 2005 an den jetzigen Inhaber auf Antigua abgegeben habe. Da OTR seinen Hauptsitz auf Antigua hat, können deutsche Gerichte nicht dagegen vorgehen.
Ähnliche Projekte
- OnlineMusicRecorder: Ein dem OnlineTVRecorder entsprungenes Projekt zur Aufzeichnung von Musik, die von diversen Internet-Radiosendern frei verfügbare Musik aufnimmt.(im MP3-Format)[3]
Es gibt noch 2 vergleichbare Fernsehaufzeichnungsangebote:
- Save.TV: Ein ehemals kostenpflichtiger Internetdienst, der - ähnlich wie OTR - im Benutzerauftrag Sendungen von 10 Fernsehsendern aufnimmt. Save.TV ist zwar de facto kostenlos, jedoch können Programmierungen nur unter großem Aufwand manuell vorgenommen werden. Ein Hilfsprogramm, welches dies durch eine EPG-Tabelle erleichtert, ist allerdings kostenpflichtig.
- shiftTV: Hierbei können aufgenommene Sendungen per Internet-Streaming angesehen werden. Dieses Angebot ist kostenpflichtig und daher in Deutschland illegal.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.cutlist.de/assistant/, Anleitung unter http://wiki.onlinetvrecorder.com/index.php/Cut_Assistant
- ↑ http://www.otr.banetel.eu/Community/include.php?path=start.php OTR-Megaplayer
- ↑ http://www.onlinemusicrecorder.com
Weblinks
- OTR-Hauptseite
- otrkey-Suchmaschine
- Der Online-Videorekorder: TV-Aufnahmen für die Festplatte von Andreas Dumont (veraltet)
- Offizielle Seite des OTR-megaplayers
- Infos zum Download via Torrent
Dokumentation des Rechtsstreits:
- Presseinformation der ProSiebenSat1 Media, 19. Januar 2007: "Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil gegen Netlantic und shift TV"
- Presseinformation der Netlantic GmbH, 12. September 2006: "Online Rekorder shift TV mahnt ProSiebenSat.1 Media AG ab"
- Verfügung, 8. August 2006: "ProSiebenSat.1-Gruppe erwirkt Gerichtsurteil gegen onlinetvrecorder"
- Presseinformation des Landgerichts Leipzig, 30. August 2006: Vorlage:PDFlink