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Übertragbarkeit

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Übertragbarkeit bedeutet entweder die (technische) Möglichkeit oder die Berechtigung zur Übernahme oder Benutzung einer Sache oder Eigenschaft. Als Gewinn oder Verlust eigener Möglichkeiten und Berechtigungen kann Übertragbarkeit attraktiv oder unattraktiv sein.

  • Ein Gesetz muss sich auf jeden Fall übertragen lassen, in dem es zur Anwendung kommen soll.
  • Eine Rolle lässt sich auf geeignete Schauspieler übertragen, oder eine berufliche Funktion auf geeignete Bewerber.
  • Als Zielsetzung für die Entwicklung einer Software bedeutet Übertragbarkeit, dass sie nicht für jeden einzelnen Kunden speziell verändert werden soll.
  • Übertragbarkeit ist Voraussetzung des Geldes, denn jeder Besitzer ist zu seiner Verwendung berechtigt, wogegen die Übertragbarkeit z. B. eines Personalausweises nicht besteht.
  • Eine Krankheit kann durch Ansteckung übertragbar sein.
  • Zeitliche Übertragbarkeit spielt bei der Rechnungsabgrenzung eine Rolle: Haushaltsmittel können in der Kameralistik u.U. von einem Haushaltsjahr in ein anderes Haushaltsjahr übertragen werden, um dann ausgegeben zu werden. Genaueres regelt § 19 Bundeshaushaltsordnung.

Siehe auch