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Begrüßungsgeld

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Auszahlungsschein 1989 der Berliner Bank AG - Vorder- und Rückseite

Das Begrüßungsgeld war während der Zeit der deutschen Teilung ein Geldgeschenk der Bundesrepublik Deutschland, das an jeden einreisenden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik maximal einmal pro Jahr gezahlt wurde. Zusätzliche politische und wirtschaftliche Bedeutung erlangte es zwischen der Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989 und der Wiedervereinigung der beiden deutscher Staaten am 3. Oktober 1990.

Verfahren

Das Begrüßungsgeld konnte gegen Vorlage des [Personalausweises oder des Reisepasses in den Rathäusern oder an lokalen Banken, wie den Sparkassen, abgeholt werden und betrug ab 1987 pro Person und Jahr 100 DM. Die Auszahlung wurde in den Papieren vermerkt, um mehrfache Abholung zu verhindern.

Nach dem Mauerfall

Das Begrüßungsgeld war auf die geringen Besucherzahlen ausgerichtet, die sich durch die DDR für ihre Bürger stark eingeschränkte Reisefreiheit ergaben. Als nach der Maueröffnung alle DDR-Bürger in die Bundesrepublik und den Westteil Berlins reisen konnten, führte dies zu logistischen Problemen. Direkt nach dem Mauerfall kam es kurzzeitig zu chaotischen Szenen, so am ersten Montag nach der Maueröffnung vor der Sparkasse in der Badstraße am Gesundbrunnen in Berlin-Wedding, am Moritzplatz in Berlin-Kreuzberg oder am Zoologischen Garten in Berlin-Tiergarten, als jeweils bis zu 10.000 Bürger der DDR gleichzeitig vor den Auszahlungsstellen Schlange standen, der Verkehr total zusammenbrach und Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste auffuhren, um die Lage unter Kontrolle zu bringen.

Das Begrüßungsgeld im Gesamtumfang von mehr als einer Milliarde DM wurde zumeist in den für die DDR-Bürger schnell zu erreichenden grenznahen Gebieten, insbesondere in West-Berlin und im strukturschwachen Zonenrandgebiet, abgeholt und zu einem nicht unbeträchtlichen Teil dort auch unmittelbar wieder ausgegeben. Dies führte dort einerseits zu den beschriebenen Engpässen bei der Auszahlung der Gelder, andererseits aber auch zu einer kurzzeitigen Belebung des lokalen Einzelhandels.

Besonderheiten

Der Freistaat Bayern zahlte zusätzlich zum allgemeinen bundesweiten Begrüßungsgeld von 100 DM noch einen extra Zuschlag, der zu einem verbreiteten Tourismus nach Bayern führte.