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Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Mai 2007 um 12:48 Uhr durch Sven-steffen arndt (Diskussion | Beiträge) (Ort für Anfragen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Sven-steffen arndt in Abschnitt Ort für Anfragen

Freibrief zur Diktatur?

"Details über die Annahme und Anforderungen an Fälle…werden von seinen Mitgliedern nach der Wahl festgelegt." - schön, wenn das "oberste Gericht" der WP selbst festlegen kann, was es wann wie tut. Und noch besser, wenn dann diese "Entscheidungen bindend sind"! Na gute Nacht Wissensgesellschaft, gute Nacht Wikipedia!! --84.189.235.53 11:12, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Guten Morgen, IP, guten Morgen Wissengesellschaft! --Tinz 11:37, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Öh, nenn mir ein wesentliches oberstes Gericht im RL, dass nicht selbst entscheiden darf, welche Fälle es annimmt und welche nicht. sebmol ? ! 11:41, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Eben. Sollte alternativ etwa ein in einen Streitfall verwickelter Benutzer bestimmen dürfen, dass sich das Schiedsgericht aber doch bitte damit zu befassen habe? Nein danke, dann lieber unabhängige Richter, die nicht durch Partikularinteressen beeinflussbar sind. Wem einzelne Schiris zu diktatorisch erscheinen, der hat übrigens immer noch die Möglichkeit, sie das nächste Mal abzuwählen. --Proofreader 08:20, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo erste Verschwörungstheorie.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 07:36, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wo gibt es denn hier "unabhängige Richter"? Wikipedia ist doch ein Konglomerat aus Seilschaften - nicht mal die Vermittlungen funktionieren ja richtig!
Und wozu braucht man dieses Gericht, wenn nicht als Berufungsinstanz für Adminentscheidungen? (So war es nach den FAQs wohl mal angedacht!?!) Warum sind dann aber die FAQs nicht die "Anforderungen an die Fälle", sondern sollen die Mitglieder diese nach der Wahl erst festlegen? Da stimmt doch mind. die Beschreibung nicht! --84.189.255.177 08:16, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Es ist nicht nur für Adminfragen gedacht, auch etwa für gescheiterte Vermittlungsausschüsse etc. Die Beschreibung trifft insofern zu, dass die Fälle vor das Schiedsgericht gebracht werden können, das Schiedsgericht muss sie dann aber auch annehmen. Das übrige wird sich vor allem aus den praktischen Erfordernissen ergeben - wie auch bei den höchsten Gerichten des realen Lebens. Es mag da Unterschiede geben, inwiefern diese Fälle annehmen können (der US-Supreme-Court kann meiner Erinnerung nach von sich aus Fälle an sich ziehen, das Bundesverfassungsgericht kann dies nicht, aber es kann Klagen durchaus zurückweisen. Gewählt werden zumindest nach meinem Verständnis solche Personen, denen die Community diese Neutralität zutraut. Um einen Seilschaftsklüngel zu verhindern ist es gerade als Kollegialorgan organisiert.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 10:28, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten
SCOTUS wird nur auf Antrag aktiv. Woher der Antrag kommt, spielt dabei aber keine Rolle. Es kann also durchaus ein Fall direkt vom District Court zum SCOTUS als nächste (und letzte) Instanz berufen werden, sofern die Obersten Richter dem zustimmen. Das ist aber relativ selten. sebmol ? ! 10:33, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Konstitutionelle Überlegungen

Da die Wahl gestern beendet wurde einige (noch ins unreine geschriebene) Überlegungen zur inneren Konstituierung des Gerichtes. Ich schlage eine Aufteilung in zwei Senate vor, einzig zu dem Zweck über die zu erwartenden Befangenheitsanträge sachgerecht entscheiden zu können - der eine Senat entscheidet dann über die Anträge gegen Mitglieder des anderen Senates und umgekehrt. Auf die Weise hätten wir (falls sich der jeweilige Schiedsrichter sich nicht bereits von sich aus für befangen erklärt) sichergestellt, dass von außen sichtbar unabhängig über solche Anträge entschieden wird. Am praktikabelsten wäre dabei eine Einteilung entsprechend der Amtszeit (die ersten fünf im ersten Schiedsgericht sind der eine Senat, die anderen fünf der andere Senat).--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 12:19, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ort für Anfragen

hallo zusammen - wo kann man denn nun Anfragen an das Schiedsgericht stellen? - gibt es dafür eine bestimmte Seite, oder soll das hier auf der Disk-Seite geschehen? - sven-steffen arndt 12:48, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten