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Kläger

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Kläger (Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien als Kläger und Beklagter.

Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft (bzw. vom Staatsanwalt) vertreten. In Privatklagedelikten ist jedoch auch die eigenhändige Klageerhebung nach vorheriger Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Man spricht dann vom Privatkläger. Bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter können der Verletzte bzw. seine Angehörigen als Nebenkläger auftreten.