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Komposition (Musik)

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Komposition (lat. „Zusammensetzung“) bezeichnet den Prozess der Erfindung (Urheberschaft) von Musik durch in der Regel eine Person, um sie zur wiederholbaren Ausführung zu überliefern. Gegenbegriffe sind

  • mündliche Überlieferung oder traditionelle Überlieferung: Ein Musikwerk kann nicht auf eine Person zurückgeführt werden, sondern wird als Gemeinschaftsgut weitergetragen und dabei mitunter auch weiterentwickelt.
  • Improvisation: Musik entsteht im Spielprozess selber und ist nicht zur wiederholten Ausführung gedacht.
  • Interpretation: Ein als Komposition vorliegendes Musikwerk wird von einem Interpreten aufgeführt.

Als Komposition wird ebenso das Ergebnis, also ein vollendetes, zur Aufführung bereit liegendes Werk eines Komponisten bezeichnet.

An deutschen Musikhochschulen ist Komposition ein zumeist zehnsemestriges Hauptstudienfach.

Komposition „Klassischer Musik“

Fuge aus J.S.Bachs „Musikalischem Opfer“
Fuge aus J.S.Bachs „Musikalischem Opfer“

Komposition ist v. a. der für die „Klassische Musik“ charakteristische Schaffensprozess. Er bezeichnet die Erfindung eines Musikwerkes und die Fixierung desselben durch den Komponisten. Die Festlegungen, die der Komponist trifft, sind dabei je nach Parameter und auch von Werk zu Werk unterschiedlich genau. In klassisch-romantischer Musik sind die Tonhöhen präzise definiert, die Tondauern und der sich damit ergebende Rhythmus sind in Relation zum Grundtempo exakt bestimmbar. Damit lassen sich diese als primäre Parameter oder Kompositionskategorien bezeichnen. Dynamik und Artikulation können zwar auch sehr differenziert vorgeschrieben werden, sind aber nicht wie die primären Parameter in genauen Werten in der Notenschrift darstellbar und damit sekundäre Parameter oder Kompositionskategorien. Auf diese Weise entstehende Leerstellen sind durch den Interpreten auszulegen. Dies gilt auch für das Tempo, da es keine entsprechende absolute Tempowahrnehmung gibt, die Abweichungen von einem vorgeschriebenen Tempo (z. B. in Schlägen pro Minute) tatsächlich auch als Abweichung von der Komposition interpretiert, solange sich nicht der Tempoeindruck („schnell“, „mäßig“, „langsam“) ändert. In der Hand des Komponisten liegt zudem die Wahl der Besetzung und die Instrumentation. Mit fortschreitender Ausdifferenzierung des sinfonischen Orchesters bekamen diese im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts zunehmend ebenfalls den Charakter einer Kompositionskategorie, wobei es sich allerdings meistens doch um einen der eigentlichen Komposition vorgelagerten (Wahl der Besetzung) oder nachgeordneten Prozess (Instrumentation) handelt.

In der Konzentration des musikalischen Schaffensprozesses auf den Komponisten und damit auf ein Individuum liegt ein entscheidendes Wesensmerkmal der Klassischen Musik, das für ihre geschichtliche Entwicklung bestimmend ist. Sie ist Voraussetzung für die seit dem 19. Jahrhundert zunehmende Verehrung des Komponisten als „Genie“, für die Überlieferung eines wachsenden Kanons an „Meisterwerken“ und schließlich für die immer striktere Trennung und Spezialisierung von Komponist und Interpret.

Paradoxerweise führten aber gerade diese Entwicklungen im 20. Jahrhundert zu einer abnehmenden Bedeutung des Komponisten gegenüber dem Interpreten, da jener auf den Kanon an allgemein anerkannten „Meisterwerken“ zurückgreifen kann, zu denen der zeitgenössische Komponist in Konkurrenz treten muss. „Klassische Musik“ bedeutete damit zunehmend die Wandlung von historisch überlieferter Musik in ein aktuelles Musikgeschehen und der Interpret wurde ihr eigentlicher Träger. Die Komponisten fanden ihre Nischen nur noch im sich vom historischen Material immer weiter unterscheidenden Experiment (die auch die o. g. Merkmale es „Komponierens“ betrafen und gelegentlich in Frage stellten), waren damit aber in spezialisierte Konzertreihen und Festivals abgedrängt. Als Folge davon hat sich auch das Publikum in Hörer „Klassischer„ und „Neuer Musik“ aufgespalten (vgl. Musikgeschichte). Da die Schallaufzeichnung wiederum einen „Kanon“ an „Meisterinterpretationen“ überlieferbar macht, sehen sich die Interpreten heute in einer den Komponisten vergleichbaren Situation, welche die gesamte „Klassische Musik“ in eine Stagnation führt, von der fraglich ist, ob sie sich daraus befreien kann.

Komposition in Jazz und Rockmusik

Außerhalb der „klassischen Musik“ sind Komposition und Komponist von vergleichsweise geringerer Bedeutung, da hier zahlreiche traditionelle Aufgaben des Komponisten arbeitsteilig erledigt werden. So wird im Jazz in der Regel als Komposition lediglich die Melodie und das harmonische Grundgerüst eines Stückes bezeichnet, während am hörbaren Endergebnis das Arrangement und die Improvisation einen ebenfalls bedeutenden Anteil hat (eine Konstellation, wie sie in der europäischen Kunstmusik bis in die Mitte des Barockzeitalters vorkommen konnte). Bedeutende Komponisten des Jazz wie Duke Ellington, Miles Davis oder Wayne Shorter stehen entsprechend in ihrem eigenen Schatten als ausübende Musiker. So wird im Gegensatz zur klassischen Musik die geschichtliche Entwicklung des Jazz auch von ausübenden Musikern und nicht von Komponisten geprägt.

In der Rockmusik sind Komposition, Arrangement und Aufführung ein in der Regel kollektiver, nie ganz in seine Einzelheiten aufschlüsselbarer Prozess, dessen Ergebnis auch nur zur Darbietung durch ihre Urheber gedacht ist und nicht zur Überlieferung an andere Interpreten, die es im „klassischen“ Sinne daher hier auch nicht gibt. Oft werden in diesem Fall Noten nur in reduzierter Form oder gar nicht mehr benötigt, vor allem, wenn eng mit Studioaufnahmen gearbeitet wird, was die klassische Notation überflüssig machen kann.

Der unterschiedliche Stellenwert des Komponierens in „U“- und „E“-Musik führt bisweilen zu uneinheitlichen Maßstäben im wertschätzenden ästhetischen Vergleich.

Innerhalb der modernen U-Musik, und ich der heutzutage allgemeingütligen kommerziellen Auslegungssicht der Wertschöpfung einer Komposition in der Pop- Und Rockmusik außerhalb der Klassik,( mit Ausnahme des Rap´s, Techno und Hip Hop), legt man die Definition einer Komposition dahingehend fest, dass die Wertschöpfung sich aus der Wiedererkennbarkeit der Gesangsmelodie ergibt. Da sich im Rockmusikbereich die Akkorde und Arrangements oftmal zahlreich wiederholen und daher beliebig austauschbar sind, bestimmt die Indiviualität der Wertschöpfung, die zur Schutzwürdigkeit einer Komposition führt, die Gesangsmelodie, auf der sich die Rechtswürdigung der individuellen Wertschöpfung stützt. Der Melodienschutz wird im Urheberrecht besonders hervorgehoben. Er hat einen Sonderstatus, eben aus dem Grunde der Wiedererkennbarkeit einer Komposition durch die Melodie. Hiesige spezifiziert, kompetente Gesellschaften, wie z.B. die GEMA, oder der deutsche Rockmusikerverband, äußern in einigen Dokumenten diesbezüglich die rechtliche Darlegung und Würdigung in der Weise, dass eine Komposition in der Pop-und Rockmusik an ihrer Melodie erkennbar ist. Meist stehen dazu instrumentierte Bereiche als Beiwerk gegenüber und lassen sich in den Bereich des Arrangements zuordnen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Melodie am Instrument, oder gar pfeifend, ohne Instrumente erfunden wurde. Bei Wegfall aller Instrumentierungen eines Werkes, wird die Komposition durch die Melodie wiedererkannt, was widerum bei Wegfall der Melodie unmöglich wäre. Ohne Melodie, wäre ein Werk, welches sich im modernen Rock-und Popsektor bewegt, kaum für den Hörer erkennbar. Diese Kriterien führen zu einer anderen Definition der Komposition, im Gegensatz zu der Komposition in der Klassik. Die Melodie stellt also den tragenden, meist einzigen Bereich der Komposition, dar, während in der Klassik mehrere Melodien und deren Ausführungen auf verschiedenen Intrumenten ein Werk ergeben können. Im Jazz, da es sich oft um Instrumentalmusik handelt, verhält es sich oftmals ähnlich der Klassik, außer man führt Beispiele an, die sich widerum in einem Melodieorientierten musikalischen Bereich bewegen. Die Melodie ist die Leitfigur, die dem Lied eine Form und eine Darstellung verleiht, die als Eigenständigkeit vom Hörer erfasst werden kann. Alle, auch interessant ausgestalteten, Intrumentalbereiche, wie z.B. bestimmte Grooves, oder eigene Sounds und Musiklinien, stehen lediglich als Beiwerk, im Bereich der Bearbeitung und des Arrangements, im Hintergrund, da diese für die Individualität der Wertschöpfung, im rechtlichen Sinne einer Komposition, keine Bedeutung für ein Lied der U-Musik haben.

Siehe auch