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Gewaltenteilung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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In der Staatstheorie (Locke, Montesquieu) eine Aufteilung der Macht im Staat auf drei Bereiche (Legislative, Exekutive, Judikative), die voneinander unabhängig sind und sich gegenseitig kontrollieren können. Machtmissbrauch soll dadurch schon im Ansatz verhindert werden. Als Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA(1776).