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Bundesgerichtshof

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren (sog. "ordentliche Gerichtsbarkeit") und einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Bundesgerichtshof Recht der europäischen Union anzuwenden, so hat er die Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaftenb (EuGH) vorzulegen.

Aufbau

Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:

  • 12 Zivilsenate
  • 5 Strafsenate (davon einer in Leipzig)

Für die Entscheidungen über Ermittlungsanträge (z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftbefehle) des Generalbundesanwalts sind 4 Richter als Ermittlungsrichter bestellt, diese Richter sind aber auch Mitglieder der oben aufgeführten Senate.

Aufgaben

Der BGH soll die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.

Bestellung der Richter

Die Richter am BGH tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der BGH gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.

Anwälte

Vor dem BGH können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Anwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (BGH, Beschluss vom 4.3.2002) gering gehalten wird.


In Österreich entspricht dem deutschen BGH der OGH