Gutachterausschuss
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Ein Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüssen sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Die Aufgaben sind im einzelnen:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstigen Vermögensnachteilen
- Führung einer Kaufpreissammlung
Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte