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Annette Schavan

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Annette Schavan im Mai 2004 auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU in Biberach an der Riß.

Annette Schavan (* 10. Juni 1955 in Jüchen) ist eine deutsche Politikerin (CDU).

Sie ist seit 2005 Bundesministerin für Bildung und Forschung und war von 1995 bis 2005 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1974 am Nelly-Sachs-Gymnasium in Neuss absolvierte Annette Schavan ein Studium der Erziehungswissenschaft, der Philosophie und der Katholischen Theologie an den Universitäten Bonn und Düsseldorf, welches sie 1980 beendete. Im selben Jahr erfolgte auch ihre Promotion zum Dr. phil. an der Universität Düsseldorf mit der Arbeit Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung. Anschließend war sie als Referentin bei der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk tätig und wechselte 1984 als Abteilungsleiterin für außerschulische Bildung zum Generalvikariat in Aachen. Nachdem Annette Schavan von 1987 bis 1988 Bundesgeschäftsführerin der Frauen-Union war, kehrte sie als Geschäftsführerin zum Cusanuswerk zurück und war von 1991 bis 1995 auch dessen Leiterin.

Familie

Annette Schavan ist ledig.

Partei

Von 1975 bis 1984 war Annette Schavan kommunalpolitisch in Neuss aktiv. So war sie hier u.a. Vorsitzende der Jungen Union.

Seit 1996 gehört sie dem CDU-Landesvorstand von Baden-Württemberg und seit November 1998 als stellvertretende Bundesvorsitzende auch dem CDU-Bundesvorstand an.

Seit Dezember 2002 leitet sie die Kommission zur Erarbeitung eines neuen Grundsatzprogramms für die CDU in Baden-Württemberg.

Annette Schavan gehörte bis zur Nominierung von IWF-Generaldirektor Horst Köhler am 4. März 2004 zu den möglichen Kandidaten von Union und FDP für die Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl 2004.

Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Erwin Teufel im Oktober 2004, mit Wirkung zum April 2005 sowohl das Amt des Ministerpräsidenten als auch das Amt des CDU-Parteivorsitzenden in Baden-Württemberg aufgeben zu wollen, meldete Annette Schavan ihre Ansprüche auf beide Ämter an. Bei einer Mitgliederbefragung der baden-württembergischen CDU erreichte sie jedoch nur 39,4 % der Stimmen und zog ihre Kandidatur zurück. Stattdessen übernahm der damalige Landtagsfraktionschef Günther Oettinger beide Ämter von Teufel.

Abgeordnete

Von 1982 bis 1984 gehörte sie dem Stadtrat von Neuss an.

Von 2001 bis zu ihrer Mandatsniederlegung am 30. September 2005 war sie Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg. Annette Schavan wurde im Wahlkreis 14 (Bietigheim-Bissingen) direkt in den Landtag gewählt.

Seit 2005 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Annette Schavan ist als mit 48,7 % der Erststimmen direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises 292 (Ulm) in den Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

1995 wurde Annette Schavan als Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in die von Ministerpräsident Erwin Teufel geführte Landesregierung von Baden-Württemberg berufen. In ihrer Amtszeit führte sie das Abitur nach zwölf Jahren und den Fremdsprachenunterricht an Grundschulen ein. Unter ihrer Amtszeit wurde auch eine Bildungsplanreform durchgeführt. Annette Schavan war von 1994 bis 2005 Vizepräsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK).

Wegen ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag schied sie am 5. Oktober 2005 aus dem Amt.

Am 22. November 2005 wurde sie als Bundesministerin für Bildung und Forschung in die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung berufen.

Kopftuchstreit

Ihre Rolle im sogenannten Kopftuchstreit ist umstritten. Sie verweigerte 1998 einer Muslimin die Aufnahme in den Schuldienst, weil die darauf bestand mit Kopftuch zu unterrichten. Dies führte zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine gesetzliche Regelung einforderte. Diese Gesetzesgrundlage wurde für Baden-Württemberg vom Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen. Die von Annette Schavan favorisierte Lösung, christliche Ordenstracht in Schulen weiterhin zuzulassen, da diese im Gegensatz zum Kopftuch kein Symbol für weibliche Unterdrückung darstelle, Kopftücher aber zu verbieten, hielt das Verwaltungsgericht Stuttgart am 7. Juli 2006 für einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und damit die einseitige Privilegierung christlicher Glaubenssymbole bei gleichzeitiger Diskriminierung muslimischer für verfassungswidrig angesehen.

Für Annette Schavan ist es nicht vorstellbar, dass ein Land, in dem ein Nobelpreisträger, in diesem Fall Orhan Pamuk um sein Leben fürchten muss, wenn er historische Ereignisse kritisch beleuchtet, EU-Mitglied wird.[1]

Ehrungen

Publikationen

Siehe auch

Quellen

  1. N 24 CDU setzt Türkei wegen Pamuk unter Druck 8. Februar 2007
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