Zum Inhalt springen

Bundessicherheitsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2004 um 19:10 Uhr durch Marc Tobias Wenzel (Diskussion | Beiträge) (Umbenannte Links reduziert.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Bundessicherheitsrat ist in Deutschland ein Ausschuss der Bundesregierung. Seine Sitzungen, die vom Bundeskanzler geleitet werden, sind geheim. Der Rat koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist auch für die Waffenexporte der Bundesrepublik zuständig.

Der Bundessicherheitsrat, der auf einen Kabinettsbeschluss von 1955 zurückgeht, hat neun Mitglieder: der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramts (ChBk), die Bundesminister des Äußeren, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Beschlüsse der Beratungen sind streng vertraulich und absolut endgültig, soweit sie keiner Zustimmung der Bundesregierung oder des Bundestages bedürfen.