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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für den Datenschutz. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden

Aufgaben nach dem BDSG

Er berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen.

Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz: