Menschenrechtssituation in Kuba
Die Achtung der Menschenrechte in Kuba ist vom Konflikt der politischen Systeme gekennzeichnet.
Freiheitsrechte
Freiheitsrechte wie:
- Meinungsfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Reisefreiheit
werden im kubanischen Alltag aus politischen Gründen stark eingeschränkt. Kubaner sind in ihren Recherche- und Veröffentlichungsmöglichkeiten gesetzlich reglementiert. Kritiker des Systems können Nachteile erleiden. Die Reisefreiheit ist gesetzlich gewährleistet. Jedoch besitzen viele kubanische Bürger aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht die Mittel, um ins Ausland reisen zu können. Der bürokratische Aufwand, um das Land zu verlassen, ist ebenfalls vergleichsweise hoch und stellt damit eine Hürde dar.
Freiheitsrechte wie:
- Allgemeine Handlungsfreiheit
- Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
- Persönlichkeitsrechte
- Gewissens- und Religionsfreiheit
- Berufsfreiheit
sind zwar formell gewährleistet, unterliegen aber Einschränkungen.
Soziale Menschenrechte
Soziale Menschenrechte wie
- Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
- Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
- Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
- Recht auf Bildung (Art. 13)
- Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
sind in Kuba gesetzlich verankert und stärker umgesetzt, als in den meisten anderen Ländern der Welt. Die Gleichberechtigung in Form der Gleichheit zwischen Frau und Mann, zwischen Menschen verschiedener Hautfarben und sozialer Herkunft hat sich gesellschaftlich durchgesetzt. Der volle Umfang medizinischer Dienstleistungen und eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln werden jedem Kubaner gewährleistet. Ausbildungs- und Berufsfreiheit werden durch ein hochentwickeltes Bildungssystem begünstigt, jedoch durch politische Eingriffe eingeschränkt. Kubanern wird kostenlos eine Wohnung bzw. ein Haus zur Nutzung zur Verfügung gestellt, der Privatbesitz an Immobilien ist jedoch unzulässig.
Justizielle Menschenrechte
In Kuba gibt es keine Rechtsstaatlichkeit nach EU-Maßstäben. Das Rechtssystem in Kuba ist deutlich einfacher und für die Menschen leichter verständlich aufgebaut als in der EU. Menschen mit geringem Einkommen werden durch das Rechtssystem nicht benachteiligt, da die Qualität der anwaltschaftlichen Vertretung nicht durch die Möglichkeit der finanziellen Situation der Streitparteien beeinflusst ist. Allerdings ist bei Verfahren mit politischen Hintergrund nicht von einer unabhängigen Richterschaft und Anwaltschaft auszugehen.
Gefängnisse
Nach dem World Factbook des US Bureau of Justice Statistics vom Jahr 1990[1] waren 190 von 100.000 Einwohnern inhaftiert. Laut Amnesty International (ai) waren im Jahr 2005 annähernd 70 gewaltlose politische Gefangene, inhaftiert (die Unterscheidung zwischen politischen und nichtpolitischen Gefangenen ist nicht immer ganz einfach, weil viele Dissidenten auch wegen unpolitischer Gummitatbestände, wie "asoziales Verhalten", in Haft genommen werden). Gefangene werden häufig entfernt von ihren Angehörigen untergebracht und Besuche nur selten gestattet, ebenso wenig haben sie Zugang zu Radio oder Zeitungen. Nach Berichten ehemaliger Gefängnisinsassen sind primitivste Lebensbedingungen, verweigerte medizinische Versorgung, Isolationshaft, Misshandlungen und teilweise Folter an der Tagesordnung. Die Regierung untersagt als eines von wenigen Ländern dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz den Zugang zu den Haftanstalten.
Todesstrafe
Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft und ist für zahlreiche, auch politische, Straftaten vorgesehen und wird immer noch verhängt, allerdings nur selten vollstreckt. Laut ai saßen im Jahr 2005 mehr als 30 Gefangene in den Todestrakten ein.
Zuletzt (Stand 2006) wurde die Todesstrafe am 11. April 2003 in drei Fällen vollstreckt, zuvor herrschte ein dreijähriges inoffizielles Hinrichtungsmoratorium. Die Hingerichteten hatten zuvor eine Hafenfähre entführt und dabei andere Fahrgäste als Geiseln genommen und mit deren Ermordung gedroht. Internationale Kritik an dem Urteil wurde vor allem deswegen laut, weil die Männer nur eine Woche nach der Entführung hingerichtet wurden.
Politische Gefangene
Opposition und kritische Meinungsäußerung wird mit den Mitteln des Strafrechts geahndet. Dissidenten können jahrzehntelang eingesperrt werden, ihre Strafen müssen sie regelmäßig voll absitzen. Gemäß dem ley de peligrosidad ist es sogar möglich, jeden, der „eine Bedrohung für den Sozialismus“ darstellt, unbegrenzt lange und ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Bedroht sind vor allem die vielen international unbekannten regierungskritischen Bürger, die keine weltweite Lobby haben. Auf willkürliche Massenverhaftungen folgen oft ebenso willkürliche Freilassungen. Neben den Maßnahmen des Strafrechts gibt es auch eine ganze Palette von „weichen“ Maßnahmen mit denen die Regierung gegen Kritiker vorgeht: Drohungen, Schikane, Hausarrest, Beschlagnahmungen, öffentliche Verunglimpfungen und Verlust des Arbeitsplatzes.
Laut Amnesty International waren im Jahr 2005 annähernd 70[2], im Jahr 2004 ca. 70 [3]und im Jahr 2003 84[4] gewaltlose politische Gefangene inhaftiert.
Liste Politischer Gefangener (unvollständig)
Position der kubanischen Regierung
Die kubanische Regierung vertritt die Position, dass eine Einschränkung der Grundrechte nötig sei, um Kuba vor geheimdienstlichen Angriffen insbesondere durch die Regierung der USA und durch Exilkubaner zu schützen. Denn diese betrieben offene und verdeckte Operationen gegen Kuba.
Seit der Revolution und der Unabhängigkeit des kubanischen Staates hätten die USA und exilkubanische Gruppen wiederholt versucht, durch politische und geheimdienstliche Infiltration, aber auch durch terroristische Aktivitäten, das kubanische System zu destabilisieren bzw. zu stürzen. Historische Beispiele für terroristische Aktivitäten seien die Invasion in der Schweinebucht durch US-geförderte Exilkubaner sowie der Anschlag auf eine kubanische Linienmaschine durch den Exilkubaner Posada im Jahre 1976.
Aus Gründen des Staatserhalt will Kuba deshalb exilkubanischen Gruppen, deren Anhängern oder Dissidenten in Kuba kein Versammlungsrecht oder Medienfreiheit in Kuba gewähren, da diese - so die Auffassung der kubanischen Regierung - nicht mit demokratischen Mitteln, sondern mit finanzieller und logistischer Unterstützung durch die USA die Chance zum Staatsstreich ergreifen würden.
Diese Auffassung widerspricht dem Prinzip universell gültiger Menschenrechte.
Internationale Reaktionen
International sorgen vor allem Human Rights Watch und Amnesty International dafür, dass die Menschenrechtsverletzungen an den Kubanern im Gespräch bleiben. Die UN-Menschenrechtskommission, erteilte dem Land in den Jahren 1999 [5], 1997 und den 6 [6]vorhergegangenen Jahren eine Rüge.
Kuba hat die UN-Frauenrechtskonvention mit Vorbehalten ratifiziert, sowie das Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention unterzeichnet.