Soziale Ungleichheit
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit
Soziale Ungleichheit bezeichnet die systematische (also nicht die zufällige) ungleiche Verteilung wertvoller Ressourcen. Wichtig ist also, dass die Ungleichverteilung bestimmten sozialen Kriterien folgt, und dass es sich um wertvolle Güter/Ressourcen handelt, die ungleich verteilt sind. Bei den betreffenden Ressourcen handelt es sich nicht nur um finanzielle, sondern auch um soziale Ressourcen (z.B. Bildung).
Nach Stefan Hradil sind solche Güter wertvoll, die Lebenschancen bedingen. Eine andere Definition von Werten (nach Gluckhohn) sind Wünschenswertes, ebenso kann man den Wert eines Gutes anhand von Angebot und Nachfrage feststellen (wird häufig in der Ökonomie gemacht).
Unterschiede versus Ungleichheiten
Alle Individuen und Gruppen einer Gesellschaft unterscheiden sich auf die eine oder andere Weise von einander. Diese Unterschiede nannte Rousseau die "natürlichen Unterschiede". Diese Unterschiede sind zu einem großen Teil ebenfalls gesellschaftlich bedingt respektive vom entsprechenden Milieu beeinflusst. Und sie können zur Entstehung respektive Erhaltung von sozialen Ungleichheiten beitragen.
Soziale Unterschiede sind jedoch, für sich alleine gesehen, nichts Negatives. Problematisch werden sie erst dann, wenn eine (moralische, wirtschaftliche, etc.) Kategorisierung und Klassifizierung stattfindet, d.h. die Unterschiede auf einer bestimmten "Werteskala" angeordnet werden.
Literatur
- Jean-Jacques Rousseau: Discours sur l'inégalité.
- Max Weber: Protestantische Ethik und Geist des Kapitalismus und Wirtschaft und Gesellschaft
- Karl Marx: Alle Schriften
- Pierre Bourdieu: La Reproduction und Les Héritiers
- Raymond Boudon: La logique du social und L'inégalité des chances: la mobilité sociale dans les sociétés industrielles
- R. Aron: Die Desillusion des Fortschritts
- R. Girod: Les inégalités sociales
- H. Zwicky: Die Wahrnehmung sozialer Ungleichheit
- R. Lévy: Alle gleich?
- Hradil, Stefan: Soziale Ungleichheit in Deutschland
Staatliche Massnahmen
Der Sozialstaat ist verpflichtet, soziale Ungleichheiten bis zu einer gesetzlichen Limitation auszugleichen. In Deutschland ergibt sich dies aus Artikel 13 des Grundgesetzes welcher sich auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums bezieht.