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Investmentfondskaufmann

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Investmentfondskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach zweieinhalbjähriger dualer Ausbildung in einem Kreditinstitut, in der Sparkasse oder Kapitalanlagegesellschaft und erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt werden darf. Der Investmentfondskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Ausbildung ist modular gestaltet. Einzelne Ausbildungsabschnitte können auch außerhalb des Ausbildungsbetriebs absolviert werden. Aufbauend auf die Ausbildung zum Investmentfondskaufmann bieten verschiedene Akademien berufsbegleitende Studiengänge zum Investmentfachwirt an. Mittlerweile hat der Investmentfondskaufmann auch seine eigene Weiterbildungsmöglichkeit nach der Ausbildung, denn mittlerweile wird auch der Investmentfachwirt angeboten.