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Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute

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Kurzbeschreibung

Die „Sicherheitsausbildung und Unterweisung für Seeleute“ ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Seemann. Jeder angehenden Seemann, der nach den STCW Vorschriften eine schiffsbetriebliche Handlung verfolgt oder Pflichten an Bord übernimmt, sowie Servicepersonal auf Kreuzfahrtschiffen hat vor seiner ersten Fahrzeit eine solche Sicherheitsausbildung zu absolvieren.

Grundinhalte dieser Ausbildung

a) Die Bekämpfung und das Löschen von Bränden an Bord mit und ohne Atemschutzgerät. Feuerprävention und Umgang mit den verschiedenen Feuerlöschmethoden b) Verhütung der Verschmutzung der Meere und ihrer Umwelt (MARPOL) c) Überleben auf See -- fehlerfreies Anlegen der Sicherheitsausrüstung, Simulation eines Sprungs aus mittlerer Höhe, bilden einer Einheit im Wasser d) Erweiterte Erste Hilfe nach Unfällen an Bord e) Aussetzen einer Rettungsinsel und die Bemannung ohne fremde Hilfe f) Bemannen eines Rettungbootes/Freifallboots mit zugehörigem Zuwasserlassen g) „Mann über Bord- Manöver“ in sicherem Terrirorium h) Sicherheitsbezogenes Arbeiten an Bord i) Gefahr von Drogen- und Alkoholeinfluss j) Aufbau und Erhaltung guter Seemannschaft

Ausbildungsorte

Die Sicherheitsausbildung wird in Deutschland an verschiedenen Standorten angeboten, jedoch variieren die Ausbildungsinhalte von Standort zu Standort. Der Teilnehmerzahl ist ebenso standortabhängig und reicht von 10 Personen bis hin zu 30 Personen pro Lehreinheit. Die bekanntesten und renommiertesten Ausbildungsstandorte sind das

Hamburg Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e.V. Köhlbranddeich 30 20457 Hamburg

Rostock AFZ Schifffahrt und Hafen GmbH Alter Hafen Süd 334 18069 Rostock

Das „Basic Safety Training“ wird vornehmlich von angehenden Seeleuten frequentiert, die ihre berufliche Perspektive auf See ausrichten. Der Kreis der Teilnehmer beinhaltet jedoch zeitweise auch bereits befahrene Seeleute.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung für die Arbeit an Bord ist ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis nachzuweisen. Dieses kann in Hamburg, Bremen oder auch in Lübeck ausgestellt werden. Es gibt jedoch viele weitere Standorte. Es beinhaltet einen psychologischen Kurztest, sowie den Nachweis über allgemeine körperliche Fitness. Außerdem werden in jedem Fall Röntgenaufnahmen der Lunge gemacht. Weitere Voraussetzung ist ein Erste-Hilfeschein von min. 16 Stunden Dauer (dieser kann zwar in Rostock während der Sicherheitsausbildung absolviert werden, es wird jedoch empfohlen diesen Nachweis vor Antritt des BST zu erbringen). Ist ein solcher Schein bereits vorhanden, darf der Erwerb nicht länger als 5 Jahre her sein.

Dauer

Das Basic Safety Training ist auf 80 Zeitstunden reguliert und beinhaltet alle oben genannten Ausbildungspunkte. Übungszeit für den am Ende der Ausbildung zu erbringenden Einzelleistungsnachweis ist nicht inbegriffen.

Abschluss

Die Seeberufsgenossenschaft beurkundet nach bestandener Einzelleistung, eine Bescheinigung gemäß § 20 Abs. 1 e) der Schiffsoffiziersausbildungsverordnung über die erfolgreiche Teilnahme an der Sicherheitsausbildung.