Pflichtmitgliedschaft
Die Pflicht-Mitgliedschaft in der IHK ist für jeden, der ein Gewerbe angemeldet hat, ein unumgängliches Ärgernis. Per Gesetz hält hier der Staat eine in keinem anderen EU-Land vorzufindende Zwangsmassnahme für Selbständige aufrecht, die von diesen als ungerecht und undemokratisch, ja sogar wirtschaftsfeindlich empfunden wird. Da die Höhe der Zwangsbeiträge an den Gewerbeertrag gekoppelt sind, wächst der Widerstand der Betroffenen rapide, und inzwischen organisiert der "markt-intern"-Verlag, Düsseldorf, einmal pro Jahr eine Anti-IHK-Zwang-Kampagne, verbunden mit einer bundesweiten Unterschriften-Aktion Aussteigewilliger.
Pflicht-Mitgliedschaften für Gewerbetreibende und Freiberufler gibt es aber auch noch in anderen Bereichen, so z.B.:
- Handwerkerpflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung - Künstlerversorgungskasse (soziale Absicherung der Künstler) - Versorgungskassen für Ärzte, Apotheker und Anwälte u.ä.
Diese Pflicht-Mitgliedschaften sollen die soziale Absicherung der betreffenden Berufsgruppen gewährleisten. -JKB-