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Burggraf

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Der Burggraf (lat. praefectus oder castellanus) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Es unterschied sich vom Grafen nur dadurch, dass der Amtsbezirk typischerweise kleiner war und an einem festen oder sonstwie bedeutenden Ort hing.

Die Befugnisse wechselten sehr oft im Verlaufe der mittelalterlichen Geschichte. Jedenfalls war der Burggraf zuständig für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zunächst war es ein Reichsamt, später wurden auch kirchliche Würdenträger (z.B. Bischöfe) Burggrafen.

Wie die anderen Ämter des Lehnsstaats wurde auch der Burggraf bald erblich.

Besonders bekannt sind diie Burggrafen von Mainz, Meißen und Madheburg sowie die von Nürnberg (Hohenzollern).