Asylbewerber
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Asylbewerber sind Flüchtlinge, die in einem Zielland noch kein Recht auf Asyl erhalten haben.
Anspruchsgrundlagen
Laut Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes erhalten politisch Verfolgte, die nicht aus der EU oder einem sogenannten sicheren Drittstaat kommen, Asyl. Die Einschränkungen des Asylrechts wurden 1993 im Asylverfahrensgesetz erlassen und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg durchgeführt. Während des Asylverfahrens, welches mehrere Jahre dauern kann, sind die Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht und dürfen den zugewiesenen Landkreis nicht verlassen.
In der Schweiz regelt der Artikel 69 der Bundesverfassung das Asylrecht. In Österreich wird das Asylrecht durch das Asylrechtsgesetz geregelt.
Internetseiten
- http://www.bafl.de/ - deutsches Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
- http://www.pro-asyl.de
- http://www.asyl.admin.ch/ - schweizer Bundesamt für Flüchtlinge