Kirchenamt
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Als Kirchenamt werden in der Kirche folgende Dinge bezeichnet: 1. eine offizielle Stellung in der Kirche, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist, wobei dies weiter zu unterteilen ist in:
- das Amt der sogenannten Würdenträger: z.B. Kaplan, Priester, Pfarrer, Dekan, Bischof, Kardinal, Papst)
- ein Amt, das jedem Christen zusteht, z.B. das Patenamt oder das Amt als Kirchengemeinderat.
- ein Amt, das nur besonderen Christen ohne Priesterweihe vorbehalten ist: siehe Diakon
Die Amtsinhaber führen ihre Amtsgeschäfte entsprechend ihrem eigenen Amtsverständnis und nützen dabei den Spielraum aus, den ihnen die gesetzlichen Grundlagen zugestehen - oder nicht zugestehen.
2. eine Behörde oder Dienststelle der Kirche. z.B. das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.