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Stammheimer Prozess

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Der Stammheimer Prozess war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion in der ersten Generation. Angeklagt waren Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.

Die Prozesse fanden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Für die Verhandlungen wurde auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ein Gerichtsgebäude errichtet. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM.

Die Verhandlungen begannen am 21. Mai 1975. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kam es zum Prozeßboykott und Hungerstreik der Angeklagten. Die Wahlverteidiger wurden von der Justiz abgesetzt, ferner wurden die Rechtsanwälte der Angeklagten abgehört. Nach 85 Befangenheitsanträgen wurde der vorsitzende Richter Dr. Theodor Prinzing am 25. Januar 1977 von der Prozeßführung entbunden.

Die Urteile wurden am 25. April 1977 verkündet. Baader, Raspe und Ensslin erhielten lebenslängliche Haftstrafen. Gegen die Urteile wurde Revision eingelegt, doch wurde sie aufgrund des Todes der Häftlinge am 18. Oktober 1977 nicht mehr entschieden. Meinhof hatte sich bereits am 8. Mai 1976 getötet.

Die Prozesse wurden zum Symbol für weitere Prozesse, in denen mutmaßliche Terroisten und Unterstützer verurteilt wurden.

Literatur