Raubkopie
Der Begriff der Raubkopie bezeichnet Kopien, die entgegen den Bestimmungen des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte hergestellt oder verbreitet werden.
Der Begriff wurde vor allem von Lobbys der Musikindustrie und Filmindustrie geprägt (zum Beispiel in der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“), um dadurch eine Abschreckung des Kopierens urheberrechtlich geschützter Werke zu bewirken. Durch die fortschreitende Technik der durch File Sharing realisierten Tauschbörsen gewann der Begriff und das damit zusammenhängende Thema in den letzten Jahren an Bedeutung.
Rechtslage
Das Urheberrecht sieht vor, dass der Urheber eines Werkes über dessen Verbreitung und Verwertung bestimmen kann. Der Nutzer hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht, zum privaten Gebrauch mehrere Kopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen. Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck „Raubkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.
Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als „Raubkopien“ bezeichnet. Tatsächlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht, legale Privatkopien eines Werkes zum eigenen Gebrauch anzufertigen. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird [1].
Die unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist nach dem Urheberrechtsgesetz eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.[2].
„Raubkopie“ und Statistik
Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte „Piracy Study“, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten.
In dem Berechnungsverfahren[3] wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker halten es hierbei für problematisch, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Habe also ein Nutzer nicht jedes Jahr seine ganze Software aktualisiert oder nutzt kostenlose Software, gehe dies in der Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein. Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstelle, das Geld für ein Original ausgegeben hätte, was insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei.
Kritisiert wird weiterhin, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet werde. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wird ein Schaden von 32,7 Milliarden $ angenommen.
Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern, wie z. B. bei Gegenständen. Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Raubkopien multipliziert. Digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen, oder ganz ohne, Aufwand kopiert werden, so dass der „Schaden“ eigentlich der entgangene Gewinn sei. Selbst wenn es einen völlig sicheren Kopierschutz für digitalisierte Medieninhalte gäbe, würde, so Kritiker, nur ein Bruchteil der Personen, welche eine „Raubkopie“ besitzen, das entsprechende Original anschaffen.
Kritik am Wort „Raubkopie“
Der Ausdruck „Raubkopie“ wird von manchen Kritikern für irreführend gehalten, da das Anfertigen einer Kopie nicht mit dem Tatbestand eines Raubes vergleichbar sei. [4] [5] Treffender wäre ihrer Meinung nach die Bezeichnung „Schwarzkopie“.
Quellen
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/13408
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
- ↑ vgl. Krömer/Sen S.226ff, http://www.no-copy.org/statistiken-zum-verlieben.html
- ↑ http://www.wdr.de/themen/computer/schiebwoche/2005/index_32.jhtml
- ↑ http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/der-begriff-raubkopie.htm
Siehe auch
Weiterführende Links
- http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/privatkopie-vs-raubkopie.htm
- http://www.irights.info/ Portal zum Urheberrecht in der digitalen Welt
- http://www.privatkopie.net/
- http://www.wir-haben-privat-kopiert.de/privkop/home
- http://www.ifpi.de/recht/kopieren.htm
- http://www.ifpi.de/recht/mp3.htm
- http://www.microboss.de/gema_aktion/gema_protest.htm
- http://www.raubkopien.ch
- "Raubkopierer" vor Gericht - Verstöße gegen das Urheberrecht
- http://www.heise.de/newsticker/meldung/59212 "Raubkopierer sind Verbrecher": Filmindustrie und eBay gemeinsam auf der Jagd, Heise.de
- http://www.gema.de/media/de/herstellen/gema_tarif_vr-t-h_1.pdf Gema-Vergütungssätze
- http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html
Literatur
- Jan Hachenberger: Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine ökonomische Analyse von Missbrauchskalkülen und Schutzstrategien. DUV Verlag, 2003, ISBN 3-824477-65-3
- Jan Krömer; Evrim Sen: No Copy - Die Welt der digitalen Raubkopie. Tropen Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-932170-82-2.
unter der Creative Commons Lizenz zum Dowload angeboten: http://www.no-copy.org/NO-COPY_Die-Welt-der-Digitalen-Raubkopie.pdf