Diskussion:Mark Medlock
Mark Medlock des hat amchen gewinnen bei des dsds von des RTL, machst du anrufen für des Mark, das gewinnen. des subba diese.
wäre es wohl möglich, diesen artikel freizugeben? sperre aus vorsicht? neue sitten ziehen ein, schon komisch - 217.237.150.54 23:40, 5. Mai 2007 (CEST)
kann ich nur zustimmen! als ob es so viele krtitiker gäbe, die alles löschen würden...
- Ich halte den Artikel für Vandalismus geradezu prädestiniert. Deswegen habe ich ihn vorsichtshalber gesperrt (der von Tobias Regner ist bis heute nicht von Vandalismus verschont geblieben). --César 23:59, 5. Mai 2007 (CEST)
Ihr müsst ihn aber pflegen, pflegen und nochmal pflegen. Sobald es eine Diskographie gibt, rein damit usw. --Arne Hambsch 00:03, 6. Mai 2007 (CEST)
Versionshistorie
Teile des Artikels wurden aus dem gelöschten Mark Medlock (nicht gesperrtes Lemma) eingefügt. Versionshistorie des Artikels:
# 23:39, 5. Mai 2007 . . HardDisk (Diskussion | Beiträge | sperren) (3.523 Bytes) ({{subst:Löschantrag|Was soll das Gemurkse mit zwei Artikeln? Alles was drinsteht gehört nach Mark Medlock.}})
# 23:38, 5. Mai 2007 . . C-M (Diskussion | Beiträge | sperren) (3.243 Bytes) (SLA+ (Redundant zu ))
# 23:36, 5. Mai 2007 . . Triebtäter (Diskussion | Beiträge | sperren) (3.069 Bytes) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt.)
--César 00:58, 6. Mai 2007 (CEST)
Inoffizielle page
wiso wude diese seite aus den weblinks rausgenommen?
- „Die goldene Regel der Wikipedia zum Thema Weblinks ist: Bitte vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist.“ (s. WP:WEB). --César 09:10, 6. Mai 2007 (CEST)
Wie steht es mit der Seite vom Fanclub? Darf die da auch nicht rein? Sonst schaut die doch mal an. http://www.mark-medlock.tv
Verheiratet?! Ehemann?!
M.M. kann nicht mit einem Mann "verheiratet" gewesen sein. Das deutsche Standesrecht sieht Heirat und Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Partner vor. Daher kann ein Mann keinen "EHEmann" haben. Es gibt für homosexuelle Partnerschaften die eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese ist aber nicht Ergebnis einer Heirat und, wie das BVerfG festgestellt hat, gerade von der Ehe zu unterscheiden.
- Das sollte im Artikel schleunigst korrigiert werden. Die Pop-Subkultur ist ohnehin ein Substrat für Scheinbarkeiten, die dann von einer breiten (meist jugendlichen) Öffentlichkeit für bare Münze genommen werden. Es muß klar sein: "Verheiratet" können nur Mann und Frau sein. --Kaspar Godeysen 11:32, 6. Mai 2007 (CEST)
Ich habe es geändert in "verpartnert", der offiziellen Bezeichnung für "verheiratete" Homosexuelle. -- Jeune du fevrier 11:49, 6.Mai 2007 (CEST)
- "verpartnert"? Dieses Wort lese ich heute zum allerersten mal. Die gleichgeschlechtlichen Paare, die ich kenne, nennen sich "verheiratet". Man sollte sich hier an den üblichen Sprachgebrauch halten und nicht an irgendein "behördendeutsch". -- 85.181.51.114 12:58, 6. Mai 2007 (CEST)
- Wer kein Behördendeutsch will, der sollte nicht zum Standesamt rennen!
Das Wort "verheiratet" ist kein Begriff des geltenden Rechts! Es ist zwar richtig, dass eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" keine "Ehe" ist, dennoch ist das Wort "verheiratet" kein juristischer Terminus, sondern ein rein umgangssprachlicher Begriff, der allein durch den alltäglichen Gebrauch geprägt wird. Drum werde ich dieses Wort wieder in den Artikel aufnehmen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von YellowCab (Diskussion • Beiträge) 15:20, 6. Mai 2007) Tobias1983 Mail Me 15:21, 6. Mai 2007 (CEST)
- Da bin ich auch dafür. Verpartnert ist zwar das "richtige" Wort - aber das will keiner hören. Hier können wir ausnahmsweise die Umgangssprache benutzen. --Kuemmjen Diskuswurf 15:29, 6. Mai 2007 (CEST)
- Das ist falsch. § 1310 Abs.2, Abs. 3 BGB und § 1312 ABs. 3 BGB sehen vor, eine Eheschließung in das Heiratsbuch einzutragen. In das Heiratsbuch ist gem. § 11 Abs. 1 Personenstandsgesetz Personalien und Erklärungen der Eheschließenden einzutragen, gem. § 11 Abs. 2 PStG ist die Eintragung im Heiratsbuch durch die Eheschließenden zu unterschreiben. Daher ist "Heiraten" durchaus juristisch und nur auf die Eheschließung anzuwenden. Wenn es manche Leute politisch auch gerne anders hätten, so ist "heiraten" definitiv die Ehe schließen, und nicht eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Hätten das manche Leute gerne anders und sprechen hier ebenfalls von "heiraten", so ist das definitiv politisch gefärbt und nicht objektiv. Objektiv ist es nicht Heiraten. Wenn man aber eben die objektiv richtige Begrifflichkeit in einer Enzyklopädie will, so kann man nicht von "heiraten" sprechen und von "Ehemann" schon gleich gar nicht!
- Vielleicht gelingt es ja in ein paar Jahrzehnten, daß ein Mann einen Fötus in seiner umoperierten Prostata austrägt. Hoffen sollte man's nicht. - Bis dahin aber funktioniert das Menschsein (und, nebenbei gesagt, alles Wirbeltierleben) noch so, daß Männchen und Weibchen beieinander sind. Es ist äußerst bedenklich, daß ein mittelmäßiger Popsänger dem Schwulsein erneute Breitenwirkung verschafft.--Kaspar Godeysen 17:52, 6. Mai 2007 (CEST)
- Das ist falsch. § 1310 Abs.2, Abs. 3 BGB und § 1312 ABs. 3 BGB sehen vor, eine Eheschließung in das Heiratsbuch einzutragen. In das Heiratsbuch ist gem. § 11 Abs. 1 Personenstandsgesetz Personalien und Erklärungen der Eheschließenden einzutragen, gem. § 11 Abs. 2 PStG ist die Eintragung im Heiratsbuch durch die Eheschließenden zu unterschreiben. Daher ist "Heiraten" durchaus juristisch und nur auf die Eheschließung anzuwenden. Wenn es manche Leute politisch auch gerne anders hätten, so ist "heiraten" definitiv die Ehe schließen, und nicht eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Hätten das manche Leute gerne anders und sprechen hier ebenfalls von "heiraten", so ist das definitiv politisch gefärbt und nicht objektiv. Objektiv ist es nicht Heiraten. Wenn man aber eben die objektiv richtige Begrifflichkeit in einer Enzyklopädie will, so kann man nicht von "heiraten" sprechen und von "Ehemann" schon gleich gar nicht!
Es ist schockierend was hier für Ansichten vertreten werden! Wir sind hier in Deutschland und das im 21. Jahrhundert! Diese diskriminierende Polemik ist hier wirklich fehl am Platz und Wikipedia undwürdig! Und an alle die hier krampfhaft versuchen ihre mittelalterlichen Ansichten juristisch zu untermaueren sollten sich mal Art. 3 GG, Art. 13 Abs. 1 EG und ein paar juristische Kommentare über dessen Bedeutung zu Gemüte führen.
- Und du solltest Dir ´mal das Urteil zum LPartG des BVerfG durchlesen! (Und nein, ich finde das Urteil nicht richtig, aber es ist nun einmal da!) Eine Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, daß wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Das ist geltende Rechtslage, die Du aus einer politischen Haltung heraus krampfhaft negierts. Man kann ja anderer Meinung sein, aber dann nicht versuchen, Begriffe in einer bestimmten selbstdefinierten Bedeutung als allgemeingültig hinzustellen. Ich weiß nicht, wo die Diskriminierung ist, wenn auf einen rechtlichen Unterschied, der einfach besteht, hingewiesen wurd. Mit Vorwürfen, noch dazu ungerechtfertigten, läßt er sich nicht wegdiskutieren.
- Auch wenn ich mich nicht den Entgleisungen und dem Weltuntergangsgezeter anderer hier anschliessen möchte. Aber gleichgeschlechtliche Ehen gibt es in Deutschland nunmal nicht und daher auch tatsächlich auch keinen solchen Ehemann. Wäre der Lebenspartner wirklich so schwer zu ertragen. Finde das hört sich eigtl doch sogar besser an ;-) --Brownie Hawkeye 16:04, 8. Mai 2007 (CEST)
Ich finde es schon amüsant, dass die Nutzer unter dieser Überschrift mit der Kontra-„Ehemann“-Einstellung (damit meine ich jetzt nur die Formulierung, nicht die generelle Haltung zu Schwulen, etc.) den Pro-"Ehemann"-Nutzern hier politische Haltungen vorwerfen, sich aber für sich selbst eine gewissen Objektivität in Anspruch nehmen wollen. Nur weil man sich auf Glaubensgrundsätze o.ä. beruft ist man keineswegs unpolitisch oder objektiv und auch das Grundgesetz ist kein unveränderliches Werk (Und wenn ich mir den Beschluss den Bundesverfassungsgerichts anschaue, das eine Öffnung der Ehe nicht ausschließt…).
Ich will jetzt weder für die die eine Seite sprechen, noch für die andere: Fakt ist jedoch, dass in Deutschland ein LPartG existiert und Fakt ist auch, dass umgangssprachlich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft die Wortschöpfung Homo-Ehe existiert und auch in der Gesellschaft, in den Medien und von der Bundesregierung gebraucht wird (steht sogar im Duden). Klar, man könnte jetzt versuchen die Wikipedia in Juristendeutsch zu verfassen, bloß das ist glaub ich nicht das Ziel der WP. Man sollte hier keine falschen Tatsachen schreiben, aber wer will jetzt (einfach mal als Beispiel) in allen Artikeln, in denen das Wort Ampel verwendet wird, dies durch Lichtzeichenanlage oder nach §37 StVO Wechsellichtzeichen ersetzen – nur wenn es dann dem Gesetz entspricht?! (Oder unterrichtet jemand hier seine Kinder mit „Und überquere nicht eine Straße, wenn du ein rotes Wechsellichtzeichen mit dem Sinnbild eines Fußgängers siehst“).
Ich denke, und das ist jetzt meine Meinung, man kann die Formulierung „Ehemann“ im Artikel stehen lassen, denn wenn Brownie Hawkeye nur „Lebenspartner“ vorschlägt, würde dies keine Abgrenzung zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft darstellen, würde als nicht mehr heißen als „er hatte einen festen Freund“. Wie gesagt, der Begriff Homo-Ehe ist in Deutschland ein Begriff des Alltags, also ist die Bezeichnung „Ehemann“ dann im Sprachgebrauch auch nicht so weit entfernt – und in dem Kontext dieses einen Satzes, in dem Medlocks Homosexualität erwähnt wird, dürfte auch klar sein, was gemeint ist (ist es offenbar auch, denn sonst wäre diese Diskussion eingeleitet worden mit „Wieso steht da Ehemann? Wenn Medlock heiratet müsste er doch eine Ehefrau haben?“… ich sag nochmal Ampel).
Was man natürlich auch noch machen kann, da wir ja in der Wikipedia sind, einem Werk, dass sich besonders durch seine Verlinkungen hervorhebt. Vorschlag: einen Link auf den Artikel LPartG neben das Wort, das Stein des Anstoßes ist, setzen. --Markus1983 10:39, 9. Mai 2007 (CEST)
Start von DSDS
Ist es richtig, was in der Artikeleinleitung steht...??? Begann diese DSDS-Staffel wirklich erst im Januar 2007? Mir kommt es irgendwie vor, als ob die schon länger läuft? Ropi 10:17, 6. Mai 2007 (CEST)
- Mir kam es auch länger vor (hatte beim Start des Artikels noch Dezember 2006 zu stehen), aber nach der Recherche in LexisNexis ist die Sendung tatsächlich am Mittwoch, den 10. Januar 2007 gestartet. --César 10:59, 6. Mai 2007 (CEST)
Relevanz?
Es liegen keine Veröffentlichungen von Medlock vor, was ja ein Relevanzkriterium ist. Inwiefern ist dann seine Relevanz für WP gegeben?--84.61.41.77 10:28, 6. Mai 2007 (CEST)
- Warte noch bis Freitag, 11. Mai 2007 und dann kommt seine erste Veröffentlichung auf den Markt. Steht doch auch im Artikel...
--Little Ani 11:11, 6. Mai 2007 (CEST)
- Die Kriterien für eine Aufnahme sind mit dem Sieg bei DSDS erfüllt, wenn man sich die WP:RK für Musiker und Komponisten vergegenwärtigt. Dort gelten „erfolgreiche Teilnehmer an einem bundesweit ausgeschriebenen und als relevant geltenden Wettbewerb“ als aufnahmefähig. Die Wikipedia unterliegt in Umfang und Themen nicht den Beschränkungen klassischer Enzyklopädien und darf auch Themen der Popularwissenschaft und des aktuellen Zeitgeschehens mit abdecken (vgl. Wikipedia:Artikel). --César 11:22, 6. Mai 2007 (CEST)
Wenn sich das nicht auf die Sieger des "bundesweit ausgeschriebenen und als relevant geltenden Wettbewerb" beschränkt, sondern da auch steht "erfolgreiche Teilnehmer", dann steht auch Martin Stosch ein Wikipedia-Eintrag zu, denn allein ins Finale zu kommen, ist als Erfolg zu werten und dass er einen Plattenvertrag bekommt, wurde von offizieller Seite bestätigt. Sein Lied kommt nur ein paar Wochen später heraus. -- Jeune du fevrier 11:47, 6.Mai 2007 (CEST)
:Dem stimme ich zu, zumal auch die beiden Finalisten der dritten Staffel kurz nach der Siegerverkündung eigene Artikel bekamen. Ich habe Martin Stosch dementsprechend entsperrt. --César 12:04, 6. Mai 2007 (CEST) mittlerweile wieder gesperrt, siehe Benutzer_Diskussion:DerHexer#Martin_Stosch. --César 12:46, 6. Mai 2007 (CEST)
"Erfolgreich" ist Ansichtssache. --86.103.204.108 13:08, 6. Mai 2007 (CEST)
Mir geht diese Relevanzgerede ehrlich gesagt gegen den Zeiger (nicht böse gemeint, Freunde :-), aber meine Meinung). Was für viele relevant ist oder nicht, kann man nicht von persönlicher Abneigung abhängig machen, auch wenn ich verstehen kann, dass es einem sauer aufstößt, wenn jeder kommerziell ausgeschlachtete Sänger einen Artikel bekommt. Ein wenig Orientierung an der englischen Wikipedia wäre nicht übel, hier bekommt jedes Staubkorn einen Artikel, was ich offen gesagt auch besser finde, alleine der Vielfalt wegen. LG. --80.143.220.89 16:28, 9. Mai 2007 (CEST)
zum dem Thema siehe auch en:Martin Stosch .... Jonas 20:21, 9. Mai 2007 (CEST)