Benutzer:Jan Renzlow/Gackgack
Entwicklungszusammenarbeit ist das gemeinsame Bemühen von Industriestaaten und Entwicklungsländern weltweite Unterschiede in der sozioökonomischen Entwicklung und in den allgemeinen Lebensbedindungen dauerhaft und nachhaltig zu mildern.
Abgrenzung des Begriffes
Seit den 90ziger Jahren löst die partnerschaftlich orientierte Entwicklungszusammenarbeit als Begriff in der Entwicklungspolitik den der Entwicklungshilfe ab. Entwicklungshilfe verfolgte im Kern weitgehend diesselbe Ziele. Im Gegensatz zur Entwicklungszusammenarbeit war Entwicklungshilfe besonders in den frühen Anfangsjahren wenig oder überhaupt nicht von partnerschaftlicher Gleichberechtigung, sondern von der dominierenden Rolle des Fachwissens und des Reichtums geprägt.
Flüchtlings-, Hunger-, Katastrophen- und humanitäre Hilfe erfolgt hingegen kurzfristig und ist darauf bedacht, die schlimmsten Auswirkungen von Naturkatastrophen und Kriegen möglichst schnell zu mildern und die momentanen Lebensbedingungen zu verbessern. Ihnen folgt meist die Entwicklungszusammenarbeit als sogenannte Aufbauhilfe, die im Gegensatz langfristige, nachhaltige Ziele und strukturelle Änderungen beabsichtigt.
Ressourcentransfer als weiterer aus dem Englischen stammender Begriff ist wesentlich weiter als Entwicklungszusammenarbeit gefasst und beschreibt den Austausch von Ressourcen im Rahmen der Globalisierung.
Anfänge Internationaler Entwicklungshilfe
1961 entstand der Begriff der Entwicklungshilfe das erste Mal, als am 30. September 1961 die Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Sitz in Paris gegründete wurde. Ihre Aufgabe war die damalige sogenannte Entwicklungshilfe international zu koordinieren und untereinander besser abzustimmen.
Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen
Das 1970 wurde Vereinten Nationen das Ziel formuliert, dass die Industrieländer 0,7% ihres Bruttonationaleinkommens bzw. Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden sollen. Es wurde vielfach bis heute nicht erreicht.
Träger (Auswahl)
- International Development Association (IDA) der Weltbankgruppe
- United Nations Development Programme (UNDP)
- United Nations Children's Fund (UNICEF)
- United Nations Volunteer Service (UNVS)
=Europäische Entwicklungszusammenarbeit
Lomé-Abkommen Lomé-Abkommen, Konventionen von Lomé, handels- und entwicklungspolitische Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bzw. der Europäischen Union (EU) und den AKP-Staaten, den Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik, mit jeweils fünf- bzw. zuletzt zehnjähriger Laufzeit, deren Erstes am 25. Februar 1975 in Lomé (Togo) geschlossen wurde.
Bereits in den sechziger Jahren hatte die EWG mit denjenigen Staaten des AKP-Raumes Entwicklungshilfeabkommen geschlossen, zu denen die damaligen EWG-Mitglieder, d. h. vor allem Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande, als ehemalige Kolonialmächte in besonderen Beziehungen standen (Yaoundé-Abkommen von 1963 und 1969). Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EWG 1973 erweiterte sich sowohl der Kreis der Entwicklungsländer, zu deren Unterstützung sich die EWG verpflichtet fühlte, als auch der Umfang der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Das erste Lomé-Abkommen, das Lomé I-Abkommen von 1975 (im April 1976 in Kraft getreten), schloss 46 AKP-Staaten ein, während zuvor nur 18 Länder in den Genuss der besonderen Entwicklungshilfe der EWG gekommen waren, und es schuf einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EWG und diesen Staaten. Die Kernpunkte des Lomé I-Abkommens und Grundlage der folgenden Abkommen waren: der freie Zugang des größten Teils der Waren aus den AKP-Staaten zum EWG-Markt sowie umgekehrt die Meistbegünstigung für Exporte aus der EWG in die AKP-Staaten; die Einführung von Ausgleichszahlungen zur Stabilisierung der (je nach Weltmarktlage schwankenden) Exporterlöse für landwirtschaftliche Grundstoffe durch das STABEX-System; sowie technische und finanzielle Entwicklungshilfe. Im Rahmen des Lomé I-Abkommens flossen drei Milliarden ECU als Entwicklungs- und Investitionshilfe in die AKP-Staaten.
Das Lomé II-Abkommen, geschlossen am 31. Oktober 1979 mit nun 58 AKP-Staaten, führte zusätzlich Ausgleichszahlungen für Exporterlöse auch für eine Reihe von Bergbauprodukten ein (MINEX-System) und erhöhte Entwicklungshilfe und Investitionen auf 5,5 Milliarden ECU. Am Lomé III-Abkommen vom 8. Dezember 1984 waren bereits 65 AKP-Staaten beteiligt, und die EWG stellte 8,5 Milliarden ECU zur Verfügung. Das Lomé IV-Abkommen vom 15. Dezember 1989 wurde auf eine zehnjährige Laufzeit verlängert und umfasste zunächst 69 AKP-Staaten; in den Folgejahren schlossen sich noch Eritrea und Südafrika den AKP-Staaten bzw. den Lomé-Abkommen an (Südafrika als vergleichsweise weit entwickeltes Land erhält allerdings keine Entwicklungshilfe aus dem Lomé-Budget). Für die Laufzeit von Lomé IV (1990-2000) stellte die EWG bzw. EU Mittel in Höhe von 26,6 Milliarden ECU bereit.
Die Mittel der Lomé-Abkommen entstammen zum größten Teil dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), einem nicht in den EU-Haushalt integrierten Sonderfonds, der sich aus Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten finanziert; einen kleinen Teil der Mittel stellt die Europäische Investitionsbank in Form von Darlehen zur Verfügung.
Seit Lomé II baute die EWG kontinuierlich die Einfuhrbeschränkungen für Waren aus den AKP-Ländern ab, so dass unterdessen praktisch alle Waren aus den AKP-Staaten freien Zugang zum EU-Markt haben, mit Ausnahme derjenigen landwirtschaftlichen Produkte, die der EU-Agrarmarktordnung unterliegen. Daneben erhöhte die EWG ihre Investitionen, unterstützte vermehrt den Ausbau kleiner und mittlerer Industriebetriebe, förderte die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung und leistete zunehmend Strukturanpassungshilfen in Bereichen wie Ernährungssicherung, Bevölkerungsentwicklung, Umweltschutz, Bildungswesen, Demokratisierung etc. Seit Lomé IV liegt das Schwergewicht weniger auf der Finanzierung konkreter Einzelprojekte als vielmehr auf der Forcierung umfassenderer Entwicklungsprogramme; zudem trat die Förderung der politischen Entwicklung – z. B. Demokratisierung, Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien, Verpflichtung auf die Einhaltung der Menschenrechte – wesentlich stärker in den Vordergrund. Verstößt ein AKP-Land gegen diese politischen Grundprinzipien, kann seine Teilnahme am Lomé-Abkommen suspendiert werden.
Im September 1998 nahmen EU und AKP-Staaten die Verhandlungen über ein Nachfolge-Abkommen für Lomé IV auf. Die Verhandlungen mündeten am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) in der Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens, das neben der EU und den 71 AKP-Staaten weitere sechs Staaten bzw. Gebiete im Pazifik umfasste, die damit auch in den Kreis der AKP-Staaten aufgenommen wurden. Das neue Abkommen, das so genannte Cotonou-Abkommen, hat eine Laufzeit von 20 Jahren; in seinem Mittelpunkt stehen neben der weiteren Förderung von Wirtschaft und Handel mehr noch als schon in Lomé IV der Auf- und Ausbau und die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte in den AKP-Staaten.
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Träger (Auswahl)
- Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)
- Europäische Investitionsbank (EIB)
- Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
Deutsche Entwickungszusammenarbeit
Spannungsfelder
Die Entwicklungszusammenarbeit war seit Anfang an den Spannungsfelder von höchst unterschiedlichen Interessen ausgesetzt.
Rohstoffe
Die meisten der heutigen Entwicklungsländer waren nach dem Zweiten Weltkrieg mit Ausnahme von Lateinamerikas noch unter Kolonialherrschaft. Nach Erlangung ihrer häufig blutig erkämpften Unabhängigkeit waren diese Länder ausgebeutet, verarmt und gegenüber den entwickelten Ländern verschuldet. Entwicklunsgländer besassen häufig die reiche Rohstoffvorkommen, nicht aber die Mittel sie zu veredeln. Die Industrienationen waren auf die Rohstoffe angewiesen, verfügten dagegen über diese Mittel, jedoch nicht mehr über diese Rohstoffe.
Ost-West Gegensatz
Im Spannungsfeld des sogenannten Ost-West-Konflikt suchten die konkurrienden Blöcke unter den Entwicklungsländern nach Verbündete. Aus Furcht ein Land nach dem anderen würde wie beim Domino zum kommunistischen Block übertreten, wurden häufig nach dem Motto "der Feind meines Feindes ist mein Freund" strategisch wichtige Entwicklungsländer gefördert, auch wenn es sich um blutige und korrupte Diktaturen handelte, die die Entwicklungschancen des jeweiligen Landes behinderten.
Andere Entwicklungsländer pendelten zwischen beiden Blöcken hin- und her, um oppurtunistisch die jeweils besten Möglichkeiten zu nutzen ("Schaukeldividende").
Wiedergutmachung für erlittene Kolonialpolitik
1964 gründete sich die Gruppe der 77, der mittlerweile 130 Entwicklungsländer angehören, die in der Charta von Algier über die wirtschaftlichen Rechte der Dritten Welt, die Wiedergutmachung für Jahrhundert Jahre langer Kolonialpolitik und die Umgestaltung der Weltbank in eine Entwicklungsbank forderte und verlangte. Ein weitere Forderung war jährlich ein Prozent des in den Industriestaaten erwirtschafteten Bruttosozialprodukts den Entwicklungsländern zugute kommen zu lassen.
Internationaler Terrorismus
Am 11. September 2001 zerstörte die islamische Terrororganisation Al Quaida mit entführten Flugzeugen die Doppeltürme des World Trade Centers in New York und beschädigte das US-Verteidigungsministerium, das Pentagon, in Washington. Mit diesem Anschlag provozierte massive Reaktionen, in der mit sicherheitspolitischen Gründen die US-Regierung 2003 auch den Krieg gegen Afganistan und gegen das Diktaturregime Saddam Husseins im Irak legitimierte. Diese Sicherheitspolitik setzte neben politischen und militärischen Druckmitteln auch auf entwicklungspolitische Unterstützungsmaßnahmen, um die Entwicklungsänder zur Mitarbeit zu bewegen.
Sicherung von Absatzmärkten
Einige der Entwicklungsländer, besonders im asiatischen Raum, bergen in sich ein enormes Potential von Wirtschaftswachstum und werden von den Industrienationen als zukünftige Absatzmärkte für ihre eigenen Produkte für wirtschaftlich strategisch wichtig erachtet.
Gravierende Einschnitte in der Entwickungszusammenarbeit
Erdölkrise 1973/74
Infolge des Jom-Kippur-Krieges führten die arabischen Erdöl exportierenden Staaten vom Oktober 1973 bis März 1974 einen Ölboykott gegen Israel freundlich gesonnene Länder durch. Dies führte zu einer Energieverknappung in den Industrienationen und löste die erste Ölkrise aus. Zwischen 1973 und 1974 vervierfachte sich der Preis für Rohöl von fast drei US-Dollar auf fast zwölf US-Dollar pro Barrel.
Die Entwicklung in den Entwicklungsländern wurde gebremst. Sofern die Entwicklungsländer nicht selbst über Erdöl verfügten, wurden sie in ihre industrielle Entwicklung gebremst. da sie noch mehr der ohnehin knappen Devisen dafür ausgeben mussten und die Handelsbedingungen für viele ihrer Rohstoffe in den siebziger und achtziger Jahren fielen. Die sich verschlechternden Handelsbedingungen für viele ihrer Rohstoffe in den siebziger und achtziger Jahren führten zu sinkenden Deviseneinahmen, die sie wiederum vermehrt für das verteuerte Rohöl ausgeben mussten. in den siebziger und achtziger Jahren. Dies verstärkte ihre Abhängigkeit von den Großkrediten der Geschäftsbanken
1979 und 1980 stimmten die arabischen Erdöl exportierenden Staaten für eine zweite Preissteigerungsrunde, die den Richtpreis für Erdöl auf über 30 US-Dollar pro Barrel anhob. In den Industriestaaten kam es zur zweiten Ölkrise und einer noch stärkeren Weltwirtschaftsrezession als nach der ersten Ölkrise. Banken und Regierungen erhöhten die Zinssätze, wodurch die Probleme bei der Schuldenrückzahlung vor allem für die Entwicklungsländer verschärft wurden und zu noch geringeren Exporterträgen der Entwicklungsländer führten.
In den achtziger Jahren wurde es für die Entwicklungsländer zunehmend schwieriger, frühere Kredite von Geschäftsbanken zu decken, und sie mussten sich an die Weltbank um Hilfe wenden. Diese gewährte in der Folge nur dann Kredite, wenn die Empfängerländer sogenannten Strukturanpassungsprogrammen zustimmten, die Wirtschaftsreformen zur Verringerung der Importe und Förderung der Marktwirtschaft erzwangen.
Zeitenwende 1989
Der klassische Ost-West-Konflikt endete 1989 bis 1991 mit dem politischen und ökonomischen Zusammenbruch der meisten kommunistischen Regime. Der Ostblock und seine Führungsmacht Sowjetunion fielen auseinander. Diese Vorgänge veränderten das internationale System und Ansichten in der Entwicklungspolitik in mehrfacher Hinsicht.
Unterstützung menschenverachtender Diktaturregime, die mit "Blockrücksichten" entschuldigt wurden, wurden überflüssig wie auch die aus dem Ost-West-Konflikt entstandenen "Stellvertreterkriege" zwischen und innerhalb von Entwicklungsländern. Es verbesserten sich die Chancen, gegenüber Entwicklungsländern Mindestbedingungen wie die Einhaltung der Menschenrechte, den Kampf gegen Korruption sowie Entwicklungsengagement zu fordern und die Einhaltung dieser Standards an die Weiterleistung von Entwicklungshilfe zu knüpfen. Andererseits hatte die "Blockdisziplin" auch zur Unterdrückung und Eingrenzung inner- und zwischenstaatlicher Konflikte beigetragen, die sich nunmehr verschärften und teilweise gewaltsam ausgetragen wurden.
Strategisch interessante Entwicklungsländer konnten Ost und West nicht länger zum eigenen Vorteil gegeneinander ausspielen. Zudem fiel die Entwicklungshilfe der Ostblockstaaten schlagartig weg, die allerdings von bescheidener Größenordnung und zudem auf "sozialistische", blockangehörige Entwicklungsländer wie Kuba und Nordkorea konzentriert gewesen war. Angesichts wachsender Probleme auch im Norden kamen es nicht zur Umschichtung von Verteidigungsausgaben zur Entwicklungszusammenarbeit. Desweiteren kam hinzu, dass nun ein Teil der früheren Ostblockländer mit den Entwicklungsländern um die Mittel des Westens konkurrierte.
Mit dem Kommunismus war auch das zentralistisch-planwirtschaftliche Entwicklungsmodell der Ostblockstaaten gescheitert, das mit starkem staatlichem Zwang gearbeitet hatte. Dies führte nicht nur zu grundlegenden Veränderungen sowohl in der entwicklungspolitischen Strategie vieler Entwicklungsländer und ihrer Träger, sondern auch in der wissenschaftlichen Diskussion der Entwicklungstheorie.
Einzelaspekte der Entwicklungszusammenarbeit
Frauen und Entwicklung
Die Erfahrungen von Frauen, ihre Kreativität und ihre Schaffenskraft sind wesentlich für die Entwicklung ihrer Länder und für lebendige Demokratien. Die Weltbank hat nachgewiesen, dass Länder, in denen die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Erziehung, Beschäftigung und Eigentumsrechten gering sind, weniger Unterernährung und Kindersterblichkeit kennen. Die Wirtschaft dieser Länder wächst schneller, mit weniger Umweltschäden, und sie werden zunehmend verantwortungsvoller regiert. Verbesserte Bildungs- und Lebenschancen für Frauen tragen außerdem zu einer bewussten Familienplanung und einem moderaten Bevölkerungswachstum bei.
Eine Studie der Weltbank stellt fest: „Investitionen in Bildung für Mädchen sind die wirksamsten Einzelinvestitionen, die ein Entwicklungsland vornehmen kann. Die Ausbildung von Mädchen wirkt auf alle Dimensionen der Entwicklung: geringere Kinder- und Müttersterblichkeit, eine geringere Fruchtbarkeitsrate, höherer Bildungsstand bei Töchtern und Söhnen, höhere Produktivität und besserer Umgang mit der Umwelt.“
Wenn Frauen diskriminiert oder unterdrückt werden, bilden sie in den entsprechenden Gesellschaften ein „blockiertes Entwicklungspotential“. Die Gesellschaft ist somit nicht in der Lage eine vorhandene und bedeutende Entwicklungsressource zu nutzen. Abgesehen davon ist die Diskriminierung von Frauen ein Menschenrechtsproblem.
Kultur und Entwicklung
Die Kultur fristet in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ein Schattendasein. Dies betrifft einerseits Kultur im weiteren Sinne, als Lebensweise, Tradition und Brauchtum (so genannte soziokulturelle Schlüsselfaktoren), im Besonderen aber Kultur im engeren Sinne, als Kunst und Kreativität in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst,Literatur, Musik und Medien sowie deren Einfluss auf die Entwicklung eines Individuums, einer Gesellschaft oder eines Staates. Für die deutsche Außenpolitik ist festzustellen, dass sich die beiden jeweils zuständigen Ministerien für Entwicklungspolitik und Auswärtige Kulturpolitik, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) nur in wenigen Teilbereichen zuständig fühlen. Es gibt im BMZ derzeit kein Referat für Kultur und in der Kulturabteilung des AA kein Referat für Entwicklungspolitik. Auf internationaler Ebene gewinnt das Thema in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Zentrales und zugleich jüngstes Moment ist das UNESCO Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005: „Die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Kultur und Entwicklung für alle Länder, insbesondere für die Entwicklungsländer, zu bekräftigen und die Maßnahmen zu unterstützen, die auf nationaler und internationaler Ebene ergriffen werden, um die Anerkennung des wahren Wertes dieses Zusammenhangs sicherzustellen“...„Die internationale Zusammenarbeit und Solidarität in einem Geist der Partnerschaft zu stärken, um insbesondere die Fähigkeiten der Entwicklungsländer zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu erhöhen.“ Staaten wie Schweden (SIDA), Dänemark (Danida), die Niederlande, Österreich (OEZA) und die Schweiz (DEZA) widmen sich bereits intensiv dem Thema. In den letzten Jahren widmen sich zunehmend auch deutsche Akteure dem Gegenstandbereich, etwa an den Konferenzen zu „Fortschritt“ 2004 und „Kultur, Entwicklung und Fortschritt“ 2006 des Goethe-Instituts und der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Die Szene der NROs auf diesem Gebiet ist weiter dünn bestellt. Deutsche Beispiele sind der seit 1992 in Münster ansässige und in Nicaragua agierende gemeinnützige Verein Pan y Arte und der in Tansania aktive Freundeskreis Bagamoyo. Ein internationales Beispiel ist das von Jeunesse Musical International initiierte Projekt im südlichen Afrika Music Crossroads Southern Africa. Im Oktober 2006 wurde nun das von verschiedenen deutschen NROs und Experten formulierte „Manifest für eine enge Zusammenarbeit zwischen Auswärtiger Kulturpolitik und Entwicklungspolitik, Kultur und Kunst für nachhaltige Entwicklung“ veröffentlicht. Es beinhaltet einen Katalog an Leitsätzen zur Implementierung von „Kultur & Entwicklung“ in Politik und Praxis.
Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit
Viele Kritikpunkte sterhen im Zusammenhang mit den Spannungsfelder der Entwicklungszusammenarbeit. So dient vielfachdie an Bedingungen geknüpfte Entwicklungszusammenarbeit den Geberländern um ihre eigenen Exporte und Dienstleistungen zu subventionieren. Es wird geschätzt das weltweit 30 Prozent der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit ihren vorherbestimmten Zweck nicht erfüllen, weil sie durch Korruption auf private Bankkonten verschwinden oder die Mittel unter hohe Verwaltungskosten verbraucht werden.
Der Bezeichnung Entwicklungszusammenarbeit entspricht im Wesentlichen mehr dem wesrlichen Entwicklungsbegriff, der sich an einer eher kapitalistischen Produktionsweise orientiert. Neue, eigenständige Wege in den Entwicklungsländern werden durch die politischen Vorgaben der Geberländer mehr verhindert als gefördert.
Entwicklungszusammenarbeit habe in vielen der groß angelegt Entwicklungsprojekten zu einer Verstädterung und Verbesserung der Lebensbedingungen in der Stadt, nicht aber auf dem Lande geführt und würde die Armenund Bedürftigen nicht erreichen. Eine regierungsinterne Überprüfung von 100 Entwicklungshilfeprojekten des Jahres 1996 hatte zum Ergebnis, dass fast 50 Prozent Mängel in Planung und Organisation aufweisen würden.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die zunehmende Verschuldung der Entwickungsländer, die von 1985 bis 1992 de facto zum Beispiel mehr für Rückzahlungen und Zinsen haben aufwenden müssen, als sie vom Norden an Entwicklungszusammenarbeit erhielten. Nach den Zahlen der Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für den Nettomittelzufluss und den gesamten Schuldendienst weisen für diesen Zeitraum einen durchschnittliche Jahresfinanzfluss von Süden nach Norden in Höhe von 44,39 Milliarden US-Dollar aus.
Zahlreiche Versuche wurden unternommen den Schuldenberg der Dritten Welt zu verkleinern. Dazu gehörten auch Refinanzierungen, Umschuldungen und Schuldenerlasse, wobei vieles davon durch den Paris Club, eine Ad-hoc-Gruppe, die aus Gläubigerländern besteht, abgewickelt wird. Es wurden auch alternative Modelle diskutiert wie das Modfell der Self-Reliance, einem Entwurf des Vertrauens auf eigene Kräfte, bei der die kulturelle Rückbesinnung im betreffenden Land gegenüber der meist vorschnellen Anpassung an die Industrienationen im Vordergrund steht. Es wurden auch neuartige Vorhaben verwirklicht, wie zum Beispiel die Aktionen „Schulden-gegen-Natur”, bei denen der Austausch von Schulden gegen Natur- und Ressourcenschutzmaßnahmen angeboten wurde.
Glossar
Parlamente in der Regierungszeit Karls II. | |||||||
Nr. | einberufen | Wahl | versammelt | aufgelöst | Sitzungen | Sitze | Anmerkungen |
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1te | 16. März 1660 | 1660 | 25. Apr. 1660 | 29. Dez. 1660 | 1 | 84 | Convention Parlament |
2te | 18. Feb. 1661 | 1661 | 8. Mai 1661 | 24. Jan. 1679 | 16 | 83 | Cavalier Parlament |
3te | 25. Jan 1679 | 1679 | 6. März 1679 | 12. Juli 1679 | 2 | 82 | Habeas Corpus Parlament |
4te | 24. Juli 1679 | 1680 | 21. Okt. 1680 | 18. Jan. 1681 | 1 | 81 | Bill of Exclusion Parlament |
5te | 20. Jan. 1681 | 1681 | 21. März 1681 | 28. März 1681 | 1 | 80 | Oxford Parlament |
Zitate
„Entwicklung ist mehr als der Übergang von Arm zu Reich, von einer traditionellen Agrarwirtschaft zu einer komplexen Stadtgemeinschaft. Sie trägt in sich nicht nur die Idee des materiellen Wohlstands, sondern auch die von mehr menschlicher Würde, mehr Sicherheit, Gerechtigkeit und Gleichheit.“