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Arbeitsmigration

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Unter Arbeitsmigration versteht man das Auswandern (von migrare, lat. für Wanderung, Auswanderung) von Menschen aus ihrer Heimat zum Zweck einer Arbeit in einem fremden Land.

Die große Einwanderungsphase der Arbeitsmigranten (auch Gastarbeiter genannt) begann in Deutschland während der 1950er, als Deutschland während der Phase des Wirtschaftswunders ein Mangel an Arbeitskräften erfuhr und Gastarbeiter aus dem Ausland anwarb.

Geplant war, auch im anfäglichen Sinne vieler Angeworbenen, ein Rotationsprinzip: Ein zeitlich begrenzter Aufenthalt (i.d.R. zwei bis drei Jahre) und dann wieder in die Heimat zurück.

Viele dieser Gastarbeiter änderten jedoch ihre Meinung, holten ihre Familien nach und blieben für immer. Bis in die 1970er Jahre kamen so über fünf Millionen Gastarbeiter und ihre Familien nach Deutschland, vorwiegend aus den Mittelmeerländern Türkei, Italien, Spanien, ehemaliges Jugoslawien, Griechenland und Portugal.

Die Probleme, die daraus resultierten, waren, und sind zum Teil bis heute, hausgemacht, da eigentlich ein dauerhafter Zuzug nicht geplant war und somit keine Integrationsprogramme vorlagen:

Einerseits Ablehnung der seßhaft geordenen Ausländer durch Ausgrenzung, Diskriminierung bis hin zu Ausländerhass und Anstieg der kriminellen Delikte und Anschläge gegen Ausländer. Andererseits auch das Gruppenbilden der einzelnen Nationen unter sich und das Ablehnen der neuen Lebensweise und der Kultur (diese vor allem bei türkischen Staatsangehörigen).