Herzog
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Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht".
- Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von Stammesfürsten durch Wahl oder durch Los bestimmt wurden.
- In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben, denen der König ein Herzogtum mit Oberhoheit über Land- und ggf. Markgrafschaften verliehen hatte.
- Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren Erben bestimmter Herrscher-Dynastien.
- Unter der Politik der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches wandelten sich im 12. und 13. Jahrhundert die Stammesherzogtümer zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herscher über bestimmte ggf. räumlich zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (Heinrich der Löwe, 1180)
siehe auch: Woiwode